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Arbeitszeitgesetz - Ausgleich

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  • Arbeitszeitgesetz - Ausgleich

    Hallo.

    Bei der letzten Schulung war das Arbeitszeitgesetz unter anderem Thema.

    Habe ich das richtig verstanden:
    Ich arbeite 240 Stunden(Woche = 5Tage x 12 Stunden) im Monat.
    Laut "Gesetz" muss ich doch im 4 Monats bzw. 16 Wochen Zeitraum eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden haben.
    Das hieße doch, ich dürfte innerhalb 16 Wochen max768 Stunden arbeiten. Also 12 Wochen und vier Tage(48 Stunden) und dann sollte ich 3 Wochen und einen Tag(12 Stunden) frei als Ausgleich bekommen.
    Urlaub und Krankheit zählen nicht als Ausgleich.


    Richtig oder falsch?

    Danke!

  • #2
    Zitat von miti Beitrag anzeigen
    Hallo.

    Bei der letzten Schulung war das Arbeitszeitgesetz unter anderem Thema.

    Habe ich das richtig verstanden:
    Ich arbeite 240 Stunden(Woche = 5Tage x 12 Stunden) im Monat.
    Laut "Gesetz" muss ich doch im 4 Monats bzw. 16 Wochen Zeitraum eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden haben.
    Das hieße doch, ich dürfte innerhalb 16 Wochen max768 Stunden arbeiten. Also 12 Wochen und vier Tage(48 Stunden) und dann sollte ich 3 Wochen und einen Tag(12 Stunden) frei als Ausgleich bekommen.
    Urlaub und Krankheit zählen nicht als Ausgleich.


    Richtig oder falsch?

    Danke!
    Im Grundsatz ist das richtig. Du hast Anspruch auf einen entsprechenden Ausgleich. Aber Vorsicht! Wenn du täglich 12 Stunden arbeitest, sind das genau 2 Stunden zuviel. Diese 2 Stunden sind verboten. Verbotenes kann man nicht einfordern, bzw. es wird regelmäßig von den Gerichten abgelehnt.

    Unanbhängig davon funktioniert dieses System, Freischichten am Block zu bekommen, nur bei einer gewissen Regelmäßigkeit. D.h. es muss immer so verfahren werden. Eine solche Praxis des Ausgleiches ist aber realitätsfern. Die Prüfung der Arbeitszeit muss wochenweise vorgenommen werden, wobei immer die letzten 15 Wochen davor in den Durchschnitt einezogen werden.

    Gruß

    McFly

    Kommentar


    • #3
      Einschließlich dieser woche bin ich genau 12 wochen bei der firma und hab jetzt 743 stunden gearbeitet. Dat ist ein schnitt von 61 stunden die woche.

      Kommentar


      • #4
        Zitat von miti Beitrag anzeigen
        Einschließlich dieser woche bin ich genau 12 wochen bei der firma und hab jetzt 743 stunden gearbeitet. Dat ist ein schnitt von 61 stunden die woche.
        Es kommt jetzt darauf an, was du willst und ob du bereit bist, dein Recht auch durchzusetzen. Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass die Kollegen von den Rechtsverstößen wohl wussten, aber nichts dagegen getan haben. Was nützt also das Wissen, wenn man es nicht anwendet?

        Wenn du zu deinem Recht kommen willst, liste dem Arbeitgeber schriftlich deine Arbeitszeit auf und fordere von ihm den entsprechenden Ausgleich in Freizeit. Wenn du das machst, müssen die Zeiten aber auch stimmig sein, das heißt, ohne Pausen und Bereitschaft.

        Gruß

        McFly

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