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Kennzeichnungspflichtig?

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  • Kennzeichnungspflichtig?

    Mein Chef meinte heute zu mir,als ich von meiner Tour zurückkam,ich solle nochmal kurz los.
    Mit 2 leeren Fässern(je 300 l) zur Tankstelle und mit Diesel füllen,für unsere Stapler im Lager.
    Ich habe mich erstmal geweigert,da ich mir nicht sicher war und immer noch nicht bin,ob ich mit der Menge über der Freigrenze liege und ob ich deshalb das komplette Programm brauche,wie ADR Schein, ADR Schutzausrüstung,Feuerlöscher etc.
    Kann mich da mal jemand aufklären?
    Die Fässer sehen auch nicht gerade vertrauenserweckend aus.

    Mein Chef war sich auch nicht wirklich sicher,meinte aber,dass wir das schon seit Jahren so machen.

  • #2
    Ui schwieriges Thema. Wie ich finde.
    Also in diesem Link wird schon über 1 Fass diskutiert. Vielleicht hilft es dir bei deiner Antwort.
    Zuletzt geändert von Snowdog; 02.08.2012, 01:21. Grund: Link in andere Foren nicht zulässig
    "rückwärts nimmer, vorwärts immer"
    <~frei nach dem Motto Fracht motzt nicht, Fracht kotzt nicht.~>

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    • #3
      hab da mal was gefunden, allerdings betrifft das den Bau, aber könnte auch für dich zutreffen

      klick mal hier.....https://www.google.de/search?q=600l+...ient=firefox-a
      dann diesen Text anklicken:

      Merkblatt Seiten 1-22
      portal.wko.at/wk/dok_detail_file.wk?AngID=1&DocID=393572
      Dateiformat: PDF/Adobe Acrobat - Schnellansicht
      Empfehlungen zur Gefahrgutbeförderung am Bau .... Kanister mit Dieselkraftstoff dazugeben, aber nicht auf dieses Gefahrgut ...... 1 800 l - IBC mit 600 l Diesel ...


      bekomme die Datei als PDF leider nicht hochgeladen.

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      • #4
        Hab mich mal noch etwas länger damit beschäftigt. Hier noch ein andere Link der dir Ausrechechnet ob Du Kennzeichnungspflichtig bist.

        Nach diesm Rechner bleibst unter 1000 Punkte bei 2 Fässer. Also zumindest kein kennzeichnungspflichtiger Transport.
        Aber gib obacht das die Fässer ordentlich gekennzeichnet sind das neue Umweltgefahrenzeichen, und die Rote Raute mit der schwarzen 3 also flüssig entzündbare Stoffe, die müssen drauf sein auch wenn es nach ADR nicht Kennzeichnungspflichitger Transport ist. Die Fässer als solche müssen zumindest gekennzeichnet sein. So weit meine Info.
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        <~frei nach dem Motto Fracht motzt nicht, Fracht kotzt nicht.~>

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        • #5


          also meiner Kenntniss nach sind 600 L Dieselkraftstoff nicht kennzeichnungspflichtig weil UN Nummer 1202 Verpackungsgruppe 3, also Multiplikator x 1 ergibt nur 600 Punkte......das einzigste dabei ist eben das man trotz allem mindestens einen Feuerlöscher mitführen muss.Und wäre natürlich empfehlenswert die Fässer mit dementsprechenden Aufklebern trotz allem zu kennzeichnen......also mindestens Aufkleber Kl3 und entzündlich und umweltgefährdend würde ich empfehlen......
          Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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