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Kontrollen während der tägl.Ruhezeit

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  • Kontrollen während der tägl.Ruhezeit

    Weil ich hier nicht bescheid weiß,eine Frage:
    Darf während der täglichen Ruhezeit eine Kontrolle seitens der BAG oder des Zolls durchgeführt werden,auch wenn der Fahrer dafür aus dem Schlaf getrommelt wird?
    Ich persönlich halte das für unverschämt,hatte eine solche Kontrolle vor längerer Zeit einmal.Ich war zwar stinksauer,habs aber über mich ergehen lassen,weil ich nicht wußte,wie die Rechtslage ist.

    Leben ist das was passiert,
    während man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen
    .....

    LG Marion

  • #2
    Zitat von Brummfussel Beitrag anzeigen
    Weil ich hier nicht bescheid weiß,eine Frage:
    Darf während der täglichen Ruhezeit eine Kontrolle seitens der BAG oder des Zolls durchgeführt werden,auch wenn der Fahrer dafür aus dem Schlaf getrommelt wird?
    Ich persönlich halte das für unverschämt,hatte eine solche Kontrolle vor längerer Zeit einmal.Ich war zwar stinksauer,habs aber über mich ergehen lassen,weil ich nicht wußte,wie die Rechtslage ist.
    Ja, die dürfen das!

    Gruß

    McFly

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    • #3
      Zitat von McFly Beitrag anzeigen
      Ja, die dürfen das!

      Gruß

      McFly

      Na dann ist ja gut,das ich keinen Zwergenaufstand geprobt habe.Es ist und bleibt allerdings eine Riesesauerei.Das ist ja so,als ob Nachts geklingelt wird,zur Personalausweiskontrolle.
      Gibt es da ein Gesetzblatt,das man da nachlesen kann? Nicht etwa,weil ich dir nicht glaube......interressen halber.

      Leben ist das was passiert,
      während man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen
      .....

      LG Marion

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      • #4
        Zitat von Brummfussel Beitrag anzeigen
        Na dann ist ja gut,das ich keinen Zwergenaufstand geprobt habe.Es ist und bleibt allerdings eine Riesesauerei.Das ist ja so,als ob Nachts geklingelt wird,zur Personalausweiskontrolle.
        Gibt es da ein Gesetzblatt,das man da nachlesen kann? Nicht etwa,weil ich dir nicht glaube......interressen halber.
        Es gibt kein Gesetz, in dem die Kontrolle auch ausdrücklich in der Ruhezeit erlaubt ist. Die Kontrollorgane dürfen jederzeit den Lkw und auch den Fahrer kontrollieren, solange er sich im öffentlichen Verkehrsraum bewegt oder steht. Auf abgeschlossenem Gelände ist das nicht so ohne weiteres möglich. Hier darf nur der Zoll im Rahmen seiner Aufgaben, z.B. Schwarzarbeit, Kontrollen durchführen.

        Gruß

        McFly

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        • #5
          Zitat von McFly Beitrag anzeigen
          Es gibt kein Gesetz, in dem die Kontrolle auch ausdrücklich in der Ruhezeit erlaubt ist. Die Kontrollorgane dürfen jederzeit den Lkw und auch den Fahrer kontrollieren, solange er sich im öffentlichen Verkehrsraum bewegt oder steht. Auf abgeschlossenem Gelände ist das nicht so ohne weiteres möglich. Hier darf nur der Zoll im Rahmen seiner Aufgaben, z.B. Schwarzarbeit, Kontrollen durchführen.

          Gruß

          McFly
          Und wie wäre das jetzt,wenn sich das Fahrzeug auf einem privaten Waldweg befindet?.Das gehört nicht zum öffentlichen Verkehrsraum.....oder doch.

          Jedenfalls Danke für die Auskunft......!

          Leben ist das was passiert,
          während man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen
          .....

          LG Marion

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          • #6
            Soweit ich weiss, bitte verbessert mich, hängt es davon ab ob das Gelände befriedet ist oder nicht. Sprich, ist es eingezäunt oder für jeden einfach zugänglich.
            "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

            (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

            "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

            (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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            • #7
              Zitat von McFly Beitrag anzeigen
              Es gibt kein Gesetz, in dem die Kontrolle auch ausdrücklich in der Ruhezeit erlaubt ist. Die Kontrollorgane dürfen jederzeit den Lkw und auch den Fahrer kontrollieren, solange er sich im öffentlichen Verkehrsraum bewegt oder steht. Auf abgeschlossenem Gelände ist das nicht so ohne weiteres möglich. Hier darf nur der Zoll im Rahmen seiner Aufgaben, z.B. Schwarzarbeit, Kontrollen durchführen.

              Gruß

              McFly
              Eben...es gibt kein Gesetz,das die Kontrolle während einer Tagesruhezeit erlaubt...
              Eine Kontrolle während der Tagesruhezeit,wäre eine Unterbrechung dieser...also nicht zulässig...
              Ich hat auch schon diesen Fall...hab die Polizisten weggeschickt...mit dem Hinweis,das sie gerne 11 Stunden später ihre Kontrolle machen können...sie sind auch gegangen...ohne Kontrolle...da ja auch nicht der" Verdacht einer Straftat" vorlag...nur dann wäre es zulässig...

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              • #8
                Zitat von McFly Beitrag anzeigen
                Es gibt kein Gesetz, in dem die Kontrolle auch ausdrücklich in der Ruhezeit erlaubt ist.
                Ich kenne es eigentlich so, " Es ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist".

                Ein LKW, der die Gardinen zu hat, ist in der Pause. An meiner Wohnungstür klingelt es ja auch nicht und es sagt jemand, "Routine Kontrolle"?
                Der Fahrer ist ja nun nicht verpflichtet sich im Fahrzeug aufzuhalten. Wie sollen jetzt die Kontrollbehörden hier eine "Allgemeine Verkehrskontrolle" durchführen, den LKW aufbrechen? Ohne irgend ein Gesetz gelesen zu haben finde ich, das hier niemand das Recht hat, unter normalen Umständen, eine Kontrolle durchzuführen. Ausnahmen kann es natürlich geben, wie der Verdacht einer Straftat usw.

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                • #9
                  Genau so sehe ich das auch - Kontroklle nur bei :
                  " Gefahr im verzug "
                  Kein Bier für Schröter



                  Gruß Lutz

                  Der Waldgeist

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                  • #10
                    Wenn die Gardine geschlossen ist, gilt hier die "Unverletzlichkeit der Wohnung". Ebenso, wenn der Fahrer eindeutig nicht seiner Tätigkeit nachgeht, beim Essen oder ähnlichem auf dem Beifahrersitz hockt. Erst, wenn der Fahrer eindeutig seiner Tätigkeit nachgeht, auf dem Fahrersitz Papiere macht, etc., ist die Hütte als "Geschäftsraum" anzusehen und auch eine Kontrolle erlaubt.
                    Verkehrshindernis aus und mit Leidenschaft.

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von actro Beitrag anzeigen
                      Wenn die Gardine geschlossen ist, gilt hier die "Unverletzlichkeit der Wohnung". Ebenso, wenn der Fahrer eindeutig nicht seiner Tätigkeit nachgeht, beim Essen oder ähnlichem auf dem Beifahrersitz hockt. Erst, wenn der Fahrer eindeutig seiner Tätigkeit nachgeht, auf dem Fahrersitz Papiere macht, etc., ist die Hütte als "Geschäftsraum" anzusehen und auch eine Kontrolle erlaubt.
                      Nur weil du im Lkw schläfst, wird dieser nicht gleich zur Wohnung. Genausowenig wird eine Parkbank zur Wohnung, weil ein Obdachloser darauf schläft. Ein Lkw ist immer noch ein Arbeitsgerät. Dieses Arbeitsgerät kann zu jeder Zeit kontrolliert werden, genauso wie der Fahrer, der per Gesetz zum Nachweis seiner Tätigkeiten verpflichtet ist.

                      Gruß

                      McFly

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                      • #12
                        Und genau das ist es,was in mir das Gefühl des "ausgeliefert sein" hochwürgt.Wo bleibt der Mensch......um dessen angebliches Wohl und dessen Sicherheit es ja dabei gehen sollte.
                        Fazit:Fahrer sind keine Menschen.....sie haben zu jeder Zeit.......

                        Entscheident ist also,das die Maschine steht und der Digitacho auf Pause.Was der Mensch in der Zeit macht ist Wurst.Dem gegenüber dürfte doch aber kein Fahrer bestraft werden,wenn er beim be-o.entladen Pause gedrückt hat und dabei aber mitarbeitet.(Chefchen nennt das "aktive Pausengestaltung")

                        Das war jetzt natürlich nur meine rein emotionale Anmerkung dazu.

                        Leben ist das was passiert,
                        während man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen
                        .....

                        LG Marion

                        Kommentar


                        • #13
                          Hier auch noch mal ein Interresanter Aspekt den ich im Netz gefunden habe :

                          Mal ein Beispiel:
                          Ein Fahrer beginnt am Montag um 00.00Uhr seine Arbeit, nach den Gesetzen darf er maximal 10 Stunden in einer Schicht arbeiten und diese 10Stunden auf 15Stunden verteilen. Das resultiert daraus, daß in einem 24Stunden-Zeitraum die tägliche Ruhezeit von min. 9Stunden untergebracht sein muß. Also um spätestens 15.00Uhr ist die Tagespause einzulegen. Dann die 9Stunden Pause und am Dienstag um 00.00 Uhr beginnt der neue Arbeitstag.
                          So würde es regulär laufen. Jetzt sagen wir um 23.00Uhr kontrolliert die Polizei. Nach der Richtlinie 2002/15/EG im Art.3 Buchstabe a römisch 5 wird geregelt was Arbeitszeit ist, darunter fallen auch Kontrollen.
                          Das heißt der Fahrer der kontrolliert wird muß seinen Fartenschreiber auf Arbeitszeit stellen. Dies dauert z.B. eine halbe Stunde bis 23.30Uhr.
                          So, nun war die Pause nur 8Stunden und lt. Gesetzen ist eine nicht vollständige Pause als keine Pause zu werten, also nicht gemacht. Also muß der Fahrer um 23.30Uhr nochmal mit seinen 9Stunden Pause beginnen und kann die nächste Schicht erst um 08.30Uhr am Dienstag beginnen und nicht um 00.00Uhr. Das ist ein wirtschaftlicher Schaden für den Spediteur und der Kundschaft, vor allem wenn es Just-in-time ist.....
                          Aber auch nach den Gesetzen hat der Fahrer dann ein Problem: Da die Pause nichtig ist, wird die Arbeitszeit zusammengezählt, also die halbe Stunde Kontrolle zum Arbeitstag am Montag gezählt, somit ist der Arbeitstag vonn 00.00Uhr bis 23.30Uhr. Also bleiben für die vorgeschriebenen mindestens 9Stunden im 24-Stunden-Zeitraum nur 30min. Das sind nur knapp 6% der vorgeschrieben Pause!!! Nach EU-Komission ist die Unterschreitung der Ruhezeit bis zu 20% ein Verstoß und über 20% ein schwerer Verstoß. Dann überlegt mal wo sich die 6% ansiedeln......Laut Arbeitszeitgesetz sieht man für solche Verstöße ein Bussgeld von bis zu 15000 Euro vor!!!! ( §22 ArbZG )
                          Damit also der Fahrer nicht gegen ein Gesetz verstoßt, muß er bei der Kontrolle auf Arbeitszeit stellen. Durch das hat er dann einen Verstoß, und zwar einen gravierenden Verstoß, gegen geltende Gesetze und muß bis zu 2 Jahre bangen ( das ist die Verjährungsfrist bei Verstößen gegen die Sozialvorschriften ) ob er nun irgendwann mal eine vierstellige Strafe zahlen muß.......
                          Es ist sicherlich nicht im Sinne der Gesetze, daß ein Konrollbeamter im Schwerlastbereich, der eigentlich die Einhaltung der Gesetze kontrollieren soll, plötzlich einenFahrer zum Brechen dieser Gesetze nötigt. Aber genau das passiert in diesem Fall.
                          Alles nachzulesen unter folgenden Quellen:
                          • Arbeitszeitgesetz ArbZG
                          • Fahrpersonalverordnung FPersV
                          • Fahrpersonalgesetz FPersG
                          • Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalenStraßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals AETR
                          • Diversen Richtlinien der EU-Komission
                          Kein Bier für Schröter



                          Gruß Lutz

                          Der Waldgeist

                          Kommentar


                          • #14
                            Ihr vergesst eines: im falle einer Kontrolle nimmt der Kontrollbeamte die Fahrerkarte und liest diese aus. Damit ist auch auf der Karte ein Vermerk gemacht worden. Da braucht kein Fahrer auf "arbeiten" stellen. Ist ja auch keine Arbeit. Wie der Name schon sagt: eine Kontrolle. Damit ist rein rechtlich gesehen die Ruhezeit nicht unterbrochen. Desweiteren kann man sich noch einen Ausdruck anfertigen und diesen vom Beamten abzeichnen lassen. Warum immer so kompliziert? Außerdem ist es ja auch nicht die Regel, dass während einer Ruhezeit kontrolliert wird.
                            Zitat von Robert Lyndt:
                            "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

                            Kommentar


                            • #15
                              Leitlinie Nr. 3 der EU zur Auslegung der Sozialvorschriften. Hier die Unterbrechung der Ruhepause oder der täglichen/wöchentlichen Ruhezeit.



                              Gruß

                              McFly

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