Mein Chef ist der Ansicht das das bestehende Ferienfahrverbot auf der B 96 nicht für Gefahrguttransporte gilt!! Wir transportieren Gefahrgut in Tanks und dazu bauch man doch eine Ausnahmegenehmigung für diese Verbotszeiten, oder? Ich bin mir nicht ganz sicher, das Material wird dringend benötigt! Hat da jemand nen Tipp für mich?
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