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Tachographen abkaufen?

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  • Tachographen abkaufen?

    Moin Brummis,

    ich überlege, ob ich mich einem Kollegen anschließe, der eine eigene Spedition aufziehen will. Wie ist das da mit meinem Fahrtenschreiber? Könnte ich den meinem bisherigen Arbeitgeber abkaufen oder kommt mir da irgendein Gesetz in die Quere?

    Fragende Grüße

    Per Anhalter

  • #2
    Fahrtenschreiber dürfen bei Ummeldung oder Neuzulassungen nicht mehr drinnen sein...nur noch Digi

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    • #3
      bei Neuzulassungen das wusste ich. aber wo bitte steht das bei ummeldungen?

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      • #4
        Hallo Werner

        das war, soweit ich mich noch erinnern kann, schon 2007. Da haben viele Unternehmer vor diesem besagten Termin noch schnell LKW`s mit Tachographen ( auch noch gut gebrauchte oder Vorführwagen) angeschaft.

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        • #5
          nun gut! dann erkläre mir mal wieso, das heute noch geht.

          letztes jahr november meinte ich. Das weiß ich weil ich die papiere gesehen hab.

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          • #6
            Werner

            ich habs gefunden:


            Für Fahrzeuge, die vor dem 01.05.2006 erstmals zugelassen wurden, muss ein Fahrtschreiber benutzt werden.
            Handelt es sich um Fahrzeuge, die nach dem 30.04.2006 erstmals zugelassen wurden, müssen sie mit einem EG-Kontrollgerät ausgestattet werden.

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            • #7
              Zitat von Purzel Beitrag anzeigen
              Werner

              ich habs gefunden:


              Für Fahrzeuge, die vor dem 01.05.2006 erstmals zugelassen wurden, muss ein Fahrtschreiber benutzt werden.
              Handelt es sich um Fahrzeuge, die nach dem 30.04.2006 erstmals zugelassen wurden, müssen sie mit einem EG-Kontrollgerät ausgestattet werden.
              genau. heißt aber auch, fahrzeuge mit erstzulasssung 1.5.6, können nach diesen datum umgemeldet werden, (Zweitzulassung) brauchen daher nicht umgerüstet werden, weils ebend nicht mehr die erstzulassung ist.

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              • #8
                neee Werner, mir gings nur ums Datum...ich weiss noch, dass wir damals auch noch einen mit Tachoscheiben angeschaft hatten, weil keiner der Fahrer die Fahrerkarten hatte usw. War alles erst in Vorbereitung.

                Hatten auch mit dem TÜV u. andere Stellen geredet, diese Regelung galt auch für gebrauchte Fahrzeuge.

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                • #9
                  Bei mir hat es sich erledigt. Wir holen uns jetzt doch ein neues digitales Kontrollgerät von Continental.

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