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Abfalltransporte

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  • Abfalltransporte

    Der §49 vom Abfallgesetz besagt ja, dass Abfälle zur Beseitigung gewerbsmässig nur mit Genehmigung transportiert werden dürfen und man dann das "A" austafeln muss.
    Was genau versteht man unter "Abfällen zur Beseitigung"? Das ist doch bestimmt irgendwo genau erklärt.
    www.stirnfett.de

  • #2
    Super! Danke für die klare Antwort. Wenn ich also demnächst Altpapier von Dänemark in eine deutsche Papierfrabrik fahre, muss vorne und hinten das A ausgeschildert sein.
    www.stirnfett.de

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    • #3
      Nochmals besten Dank! Ich lieeebe dieses Forum!
      www.stirnfett.de

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      • #4
        Zitat von GunnarOlaf Beitrag anzeigen
        Nochmals besten Dank! Ich lieeebe dieses Forum!
        So soll es ja auch sein !;)
        Kein Bier für Schröter



        Gruß Lutz

        Der Waldgeist

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        • #5
          Weiß jemand, warum diese Transporte gekennzeichnet sein sollen? Für brennbar etc gibts doch die Gg-Tafeln, also welchen Sinn hat das, oder verlange ich da "zuviel" *g*
          Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich noch nicht ganz sicher.
          (A. Einstein)

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          • #6
            Der Sinn erschließt sich mir auch nicht, zumal man Gefahrgut-Abfall doppelt kennzeichnen muss, also nach ADR und nach Abfallgesetz.
            Wozu ist es wichtig das A dran zu haben, wenn man eigentlich nur Papier fährt?
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            • #7
              Zitat von GunnarOlaf Beitrag anzeigen
              Super! Danke für die klare Antwort. Wenn ich also demnächst Altpapier von Dänemark in eine deutsche Papierfrabrik fahre, muss vorne und hinten das A ausgeschildert sein.
              In diesem Fall musste schon immer das "A" aufgeklappt werden, da es grenzüberschreitender Verkehr ist!
              Seit Anfang Juli muss es wie gesagt auch innerhalb Deutschlands aufgeklappt sein.
              V8 - Aus Freude am Tanken....

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              • #8
                Hi,

                Abfälle zur Beseitigung bedeutet dass die Abfälle den Wertstoffkreislauf nicht mehr zugeführt werden, sprich, Abfälle werden zur thermischen Verwertung oder auf die Deponie gebracht und werden somit nicht mehr recycelt. Aber Vorsicht: Das A-Schild muss jedoch seit dem 01.06.2012 bei allen Abfalltransporten geöffnet sein. Nicht nur bei Abfällen zur Beseitigung!

                Messingspäne z.B gelten als Abfall, werden aber sehr wohl in den Kreislauflauf zurückgeführt. Auch müssen die Abfalltafeln offen sein.
                Gruß Calle

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