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    Hallo Freunde,

    ist es Erlaubt , das Ich Im Urlaub zb Am Wochenende Samstag- Sonntag, Nen 40 Tonner nehme um Privat Umzuziehen?
    Wie Siehts da mit dem Digitalen Tacho aus? (da kann man doch irgendwie auf Privatfahrt stellen oder?
    und was ist mit dem Sonntagsfahrverbot? das Zählt doch nur für Gewerbliche Fahrten oder?


    Gruß Andy

  • #2
    ganz einfach und klar.

    Es gibt keine Privatfahrten über 7.5tonnen,
    ab 7.5 tonnen wird grundsätzlich als gewerblich eingestuft.

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    • #3
      na das ist ja Mist weil Ich ziehe um ca 200km um Und von den Spritkosten wäre der Sattel Perfekt., Naja, dann Freitag Sattel Holen Möbel Laden, Samstag Früh Rüber Fahren und Entladen und dann LKW zurück Bringen.

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      • #4

        MfG Der Tommy...
        ___________________________________________

        LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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        • #5
          Da gibts ja einige ansichten...
          Ich werde Nächste Woche mal mit der BAG Telefonieren.

          Außerdem Sagte Ich nicht das Ich die Fahrerkarte NICHT nutzen Möchte!!
          Fahrerkarte muss sein das Ist mir klar.!

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          • #6
            Celaders Antwort ist völlig richtig. Der private Zweck der Fahrt fällt ab 7,5 t weg.
            Auch das Sonntagsfahrverbot mußt Du mit einem Sattelzug beachten.

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            • #7
              Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
              Celaders Antwort ist völlig richtig. Der private Zweck der Fahrt fällt ab 7,5 t weg.
              Auch das Sonntagsfahrverbot mußt Du mit einem Sattelzug beachten.


              Richtig..!!! Wie wir auch schn+on einmal an anderer Stelle festgestellt haben... der Gesetzgeber sieht in der Privatfahrt mit einem Fahrzeug zur Güterbeförderung mit einer zGM > 7,49to keinen Sinn und untersagt Diese als Solche... das heißt nicht, dass das Fahrzeug nicht aus privaten Gründen genutzt werden darf... Privatfahrt im Sinne des Gesetzgebers bedeutet, keine LuRZ, also keine Fahrerkarte... kein Sonntagsfahrverbot, etc... Das ist so nicht anwendbar. Die Fahrerkarte muss gesteckt sein, also bekommst du u.U. Probleme mit deiner WRZ bei deinem AG. Die anderen Regelungen für den gewerblichen Betrieb des Fahrzeugs gelten hier natürlich auch...
              MfG Der Tommy...
              ___________________________________________

              LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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              • #8
                Also Ich Habe mo - Fr Urlaub und würde Freitag Abend und Samstag Fahren und dann hätte Ich wieder ne woche Frei!.
                Also Keine Probleme mit Schichtzeit usw

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                • #9
                  Versuchen kann man natürlich auch eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Ob diese erteilt wird steht auf einem anderen Blatt aber versuchen würde ich dies!
                  Quod licet Iovi, non licet bovi!

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