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Regionales Fahren im Schichtdienst

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  • Regionales Fahren im Schichtdienst

    Hallo alle zusammen,

    ich hab nun eine Weile gesucht und nix gefunden deswegen stell ich mal meine Frage und entschuldige mich schonmal wenn dieses Thema schonmal irgendwo stand. Auch weiß ich nicht ob das hier das richtige Unterforum ist. Falls nicht bitte ich darum das es verschoben wird.

    Ich habe folgende Frage:

    Ich arbeite nur regional und dabei im schichtdienst. Es gibt 2 Schichten. Einmal von 5:00 Uhr bis 13:00 Uhr und einmal von 12:45 bis 20:15. Die täglichen ruhezeiten sind also kein Problem auch die Lenkzeiten sind vollkommen in ordnung.

    Was mich beunruhigt ist die wochenruhezeit. Normalerweise muss mann doch 45? stunden wochenruhezeit nehmen. Aber gilt das nur nach bestimmten Stunden am lenkrad oder nach tagen? In meiner Firma wurde mir auf nachfrage mitgeteilt das sich das im Schichtdienst irgendwie wieder ausgleicht und da andere Regelungen gelten würden aber ich habe dazu nirgendwo etwas gefunden.

    Ich kann mal kurz meine Schichten diesen Monat aufschreiben so zur veranschaulichung:

    01.06. - 05.06. Spätschicht
    07.06. - 14.06. Frühschicht
    16.06. - 20.06. Frühschicht
    22.06. - 25.06. Frühschicht
    28.06. - 30.06. Spätschicht

    Dieser monat ist mal etwas heftiger aber trotzdem in etwa ist es immer so (ist jeden monat etwas anders da wir dienstpläne erstellt bekommen). Komme ich bei diesen schichten auf meine Ruhezeiten oder muss ich mir sorgen machen?

    Danke schonmal für eine Antwort.

    Mfg Hyjaene

    P.S. Pro schicht komme ich höchstens auf 3 -4 stunden Fahrzeit

  • #2
    Moin.
    Hab mal deine Freizeiten zusammengerechnet. Du kommst mit diesem Schichtplan nirgends auf die Vorgeschriebenen 45 Stunden. Du hast ja noch nicht mal die Möglichkeit eine verkürzte Wochenruhezeit auszugleichen.

    In meiner Firma wurde mir auf nachfrage mitgeteilt das sich das im Schichtdienst irgendwie wieder ausgleicht (...)
    ...dann lass Dir mal erklären wo. Die einzige reguläre WRZ hast du nur zwischen dem 25. und 28.
    Zuletzt geändert von ELO-1; 05.06.2012, 11:38.
    Zitat von Robert Lyndt:
    "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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    • #3
      Hallo Hyjaene


      Alles was gut ist,
      aber schau dir mal deine Schicht vom 07.06. - 14.06. Frühschicht an.

      Nach meiner Rechnung sind das 8 Tage hintereinander.

      Von den Wochen Ruhezeiten gar nicht zureden.


      Gruß Georg
      Fürchte nicht die Gedanken deiner Feinde,sondern die Hintergedanken deiner Arbeitskollegen,und deines Arbeitgebers.

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      • #4
        Das mit den 8 Tagen war mir klar ich hab da auf Arbeit auch schon was gesagt und das mit den Wochenruhezeiten dachte ich mir schon nun weiß ich es genau. Also wenn das nächste mal einer sagt das gleicht sich aus dann soll er mir mal genau erklären wie das funktionieren soll.

        Aber mich beschäftigt noch eine Frage. Ich habe ja gelernt das man einen manuellen Nachtrag auf der Fahrerkarte machen muss wegen Ruhezeit und auch wenn man zwischendurch den Lkw wechselt, sprich nachtrag arbeitszeit. Viele meiner Kollegen sagen aber zu mir das müsste ich nicht tun da ich im Schichtdienst arbeite und ein mitführen des dienstplanes als nachweis reichen würde aber irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen. Oder reicht es doch und ich muss keinen nachtrag machen? Dazu muss ich sagen das ich immer einen Nachtrag mache egal was die Kollegen sagen.

        Was ich vergessen habe zu erwähnen ich habe meinen Führerschein noch nicht so lange und das ist erst meine 2te Firma nachdem ich bei der ersten nach 3 monaten weg bin weil es da noch schlimmer war.

        Mfg Hyjaene

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        • #5
          Ich würde da nicht bis "zum nächsten Mal" warten, sondern das gleich klären. Du fährst dir ja deine ganze Karte kaputt, wenn ich das richtig sehe.
          Die Kollegen sagen manchmal viel und wissen erschreckend wenig, 28 Tage mußt du nachweisen. Das zählt. Ich glaube nicht, dass jemand den Dienstplan sehen will, ausserdem, wenn du jetzt die Firma wechseln würdest, hättest Lücken auf der Karte, wenn du keinen Nachtrag machst und bei der neuen Firma wirst du wohl kaum den Schichtplan der alten mithaben.
          Ich lern immer gern was dazu aber diese Geschichte scheint mir doch sehr merkwürdig zu sein. Oder holst du Milch vom Bauern? Ich weiss es auch nicht ganz genau aber ich glaube, bei landwirtschaftlichem Verkehr gibt es Ausnahmen in den Regelungen.
          www.stirnfett.de

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          • #6
            Vorsicht mit dem Nachtrag! ich arbeite auch im Schichtdienst aber ich mache NIE einen Nachtrag weil wir Rangierer haben die die LKWs nach Schichtende Entladen, Beladen und dann noch auf den Parkplatz stellen von dem aus dann die Gegenschicht startet, wenn ich richtig informiert bin stehen diese Zeiten falls man einen Nachtrag macht auf der Karte mit drauf und evtl. versaut an sich somit die Lenk und Ruhezeiten gewaltig, falls das nicht so berichtigt mich bitte! Aber irgendwelche sonderregelungen von wegen Schicht sind mir nicht bekannt, bei uns darf auch nur die Frühschicht am Samstag arbeiten, grade wegen der WRZ weil die hat dann die Woche drauf Spät und dann passt es meistens recht gut...

            Beim Milchfahren ist man von der Tachoscheibenpflicht befreit weil das Ding witzigerweise als Selbstfahrende Arbeitsmaschine und nicht als Transportfahrzeug gemäß güterkraftverkehr gehandelt wird soweit ich weiß- totaler Schwachsinn eigentlich, der hat ja durch die Pumpe nicht wirklich viel weniger Kapazität:) Deutschland halt....

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            • #7
              Zitat von GunnarOlaf Beitrag anzeigen
              Ich würde da nicht bis "zum nächsten Mal" warten, sondern das gleich klären. Du fährst dir ja deine ganze Karte kaputt, wenn ich das richtig sehe.
              Die Kollegen sagen manchmal viel und wissen erschreckend wenig, 28 Tage mußt du nachweisen. Das zählt. Ich glaube nicht, dass jemand den Dienstplan sehen will, ausserdem, wenn du jetzt die Firma wechseln würdest, hättest Lücken auf der Karte, wenn du keinen Nachtrag machst und bei der neuen Firma wirst du wohl kaum den Schichtplan der alten mithaben.
              Ich lern immer gern was dazu aber diese Geschichte scheint mir doch sehr merkwürdig zu sein. Oder holst du Milch vom Bauern? Ich weiss es auch nicht ganz genau aber ich glaube, bei landwirtschaftlichem Verkehr gibt es Ausnahmen in den Regelungen.
              Die Regelung für den Landwirtschaftlichenverkehr das man ohne Nachweis fahren darf gibts nicht mehr.
              Milchfahrer müssen jetzt genauso Nachweise führen.
              Mfg
              Fernweh79

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              • #8
                Wahrscheinlich müssen die sich dann auch genauso an die Zeiten halten,oder? Das wird doch manchmal in der Ernte bestimmt ganz schön eng..
                www.stirnfett.de

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                • #9
                  Zitat von fernweh79 Beitrag anzeigen
                  Die Regelung für den Landwirtschaftlichenverkehr das man ohne Nachweis fahren darf gibts nicht mehr.
                  Milchfahrer müssen jetzt genauso Nachweise führen.
                  Okay-Sorry...aber seit wann? hab vor nem Jahr oder zwei mit einem Milchfahrer gesprochen, der meinte da er die Scheiben rein machen muss, aber nur als Tätigkeitsnachweis für seinen Boss zum Stunden abrechnen...

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von Jones1507 Beitrag anzeigen
                    Okay-Sorry...aber seit wann? hab vor nem Jahr oder zwei mit einem Milchfahrer gesprochen, der meinte da er die Scheiben rein machen muss, aber nur als Tätigkeitsnachweis für seinen Boss zum Stunden abrechnen...
                    Genau kann ich es dir nicht sagen,ich hab bis November 2011 selbst Milch gefahren,ein ehemaliger Kollege sagte es mir das das vorbei ist und jetzt alle mit Karte fahren.Aber ab wann und wo das steht kann ich nicht sagen,weil es mich nicht so intressiert hat.
                    Mfg
                    Fernweh79

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                    • #11
                      ACHTUNG: Die Ausnahmebestimmung zum Kontrollgerät nimmt aber nicht die Verpflichtung des § 24 KFG aus, in dem besagt wird, dass Fahrzeuge mit geeigneten Fahrtschreibern und Wegstreckenmessern ausgerüstet sein müssen. Ist ein Fahrzeug, freiwillig mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet so muss es gem. § 17 (6) AZG auch verwendet werden!
                      Zitat Ende.
                      wie weit denn die kontrollbehörden die daten zwecks strafe anweden dürfen entziehsich bis jetzt meiner kenntnis.

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                      • #12
                        so ich habs jetzt voreinander, glaube ich zumindestens, wie gesagt dies ist keine rechtsauskunft

                        Laut FPerV: Stand: Zuletzt geändert am 19.12.2011.
                        sind milch fahrer nicht nachweispflichtig, sofern es der Fahrpersonalverordnung in deutschland betrifft.

                        ist aber ein Fahrzeug laut 24KFG mit einen kontrollgerät ausgerüstet, oder gar ein gerät freiwillig eingebaut, muss dieser benutzt werden.

                        das problem wird sein wenn man dann auf einmal keinen milchlaster mehr fährt, wie erklärt man dann die überschreitungen.

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                        • #13
                          Zitat von Jones1507 Beitrag anzeigen
                          Vorsicht mit dem Nachtrag! ich arbeite auch im Schichtdienst aber ich mache NIE einen Nachtrag weil wir Rangierer haben die die LKWs nach Schichtende Entladen, Beladen und dann noch auf den Parkplatz stellen von dem aus dann die Gegenschicht startet, wenn ich richtig informiert bin stehen diese Zeiten falls man einen Nachtrag macht auf der Karte mit drauf und evtl. versaut an sich somit die Lenk und Ruhezeiten gewaltig, falls das nicht so berichtigt mich bitte! Aber irgendwelche sonderregelungen von wegen Schicht sind mir nicht bekannt, bei uns darf auch nur die Frühschicht am Samstag arbeiten, grade wegen der WRZ weil die hat dann die Woche drauf Spät und dann passt es meistens recht gut...

                          Beim Milchfahren ist man von der Tachoscheibenpflicht befreit weil das Ding witzigerweise als Selbstfahrende Arbeitsmaschine und nicht als Transportfahrzeug gemäß güterkraftverkehr gehandelt wird soweit ich weiß- totaler Schwachsinn eigentlich, der hat ja durch die Pumpe nicht wirklich viel weniger Kapazität:) Deutschland halt....
                          Nachtrag sollte man schon machen sonst sind ungeklärte Zeiten auf der Karte
                          das setzt voraus das die Karte heraus genommen wird , wenn nicht ,rangiert evt ein anderer auf deiner karte !!!
                          ansonsten steht auf der Karte die Pause oder die Bereitschaft oder die Arbeitszeit so wie du es nachträgst und nicht der Inhalt des Massenspeichers

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                          • #14
                            Wenn die Karte beim Rangieren im Auto bleiben würde, bräuchte er keinen Nachtrag machen. :)
                            Aber ich denk auch so, wie Claus.
                            www.stirnfett.de

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