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  • #2
    Hallo...

    Sorry ich hab nichts gefunden darüber was du die ganze Woche tust. Geh ich recht in der Annahmne das du von Montag bis Freitag einen Job ausübst der keiner Nachweispflichtigen Fahrertätigkeit gleich kommt?
    Ciao Biondo... Knitterfreien Flug
    ...Fahr nie schneller als dein Schutzengel fliegt...

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    • #3
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      • #4
        Und du hast das Glück das du ein Fahrzeug mit einem digitalen Tacho fährst?

        Ciao Biondo... Knitterfreien Flug
        ...Fahr nie schneller als dein Schutzengel fliegt...

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        • #5
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          • #6
            Also nun ist es wie folgt...

            Wochendruhezeiten haben stets am 6. und 7. Tag der Kalenderwoche zu erfolgen das bedeutet Samstag & Sonntag wobei du in einer Doppelwoche nicht mehr wie 90 Dienstzeitstunden haben darfst. Der Digitaletacho rechnet immer eine Doppelwoche und stellt sich erst ab Montags 00.00 Uhr zurück auf die Stunden der vorangegangenen Woche. Dies kannst du ganz leicht im Digi überprüfen wenn du deine Karte drin hast. Wieviele Stunden du drauf hast. Wobei das bei dir eh nicht der Fall sein wird.

            Dein Arbeitgeben hat dir vor Fahrtbeginn eine Bescheinigung von Tätigkeiten laut Verordnung EG Nr. 561/2006 oder AETR auszustellen.

            Das wäre in deinem Fall der Freihfahrtschein da du im Gesamten Monat die 90 Stunden eh nicht zusammenbringst. Schließlich bist du über deine andere Tätigkeit die nichts mit der eines Fahrers zu tun hat nicht auskunftspflichtig...

            Fazit...du brauchst dir keine Sorgen machen...es sei denn im Fall einer Kontrolle könnten sie dir nachweisen das du diese Fahrertätigkeit nicht beim Fiskus gemeldet hast. Aber rein Fahrtechnisch bist du sauber.

            Hoffe ich konnte so auf die schnelle etwas Licht ins dunkel bringen.
            Ciao Biondo... Knitterfreien Flug
            ...Fahr nie schneller als dein Schutzengel fliegt...

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            • #7
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              • #8
                Also ich mach dir nen Vorschlag...bei deiner nächsten Tour kontrollierst du mal deine Stunden im Digi oder läßt deine Karte bei nächster Gelegenheit mal im Büro auslesen sie sollen dir dann die Arbeitszeiten ausdrucken. So hätten wir nen besseren Überblick.

                Dein Fall is doch recht verzwickt...

                Was tust du zwischen Samstag früh und Samstag abend...da arbeitest du doch nicht also Pause...

                Schreib mal deinen Wochenablauf wenn es dir die Zeit erlaubt...und wir quatschen mal wieder drüber.

                Für mich wirds nun leider Zeit also bis dann
                Ciao Biondo... Knitterfreien Flug
                ...Fahr nie schneller als dein Schutzengel fliegt...

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                • #9
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                  • #10
                    @Sunfighter: In deinem Fall zählt in erster Linie das Arbeitszeitgesetz. Das sagt aus, das Arbeitszeiten verschiedener Arbeitgeber zusammengerechnet werden müssen. Bei deinen Arbeitszeiten kommst Du im Schnitt auf max. 46 h Arbeitszeit/Woche. Ist ja soweit auch OK.
                    Jetzt kommt aber das was für dich entscheidend ist:

                    Laut deiner Aussage arbeitest Du nebenbei als Aushilfsfahrer von Samstag abend bis Sonntag früh. Weil Sonntagsarbeit aber prinzipiell gem. §11 des ArbZG mit Ersatzruhe an einem Wochentag binnen 2 Wochen auszugleichen ist, hast Du ein Problem.
                    Diese Ersatzruhe muss dir eigentlich dein Hauptarbeitgeber für den Du in der Woche arbeitest bestätigen. Das wird er wohl nicht machen, also kann dir keine vernünftige Bestätigung über arbeitsfrei Tage ausgestellt werden. Wird Dir trotzdem solch eine Bestätigung von deinem Aushilfsarbeitgeber ausgestellt, ist das ein Strafbestand wegen Urkundenfälschung. Und das gleich in mehreren Fällen, da Du ja wochentlich dieses Formular mitführen musst und zwar für die letzten 28 Tage.
                    Gernerell ist dein Nebenjob mit der Fahrerei an Wochenenden also illegal. Musst Du wissen wie Du jetzt drauf reagierst.

                    Nachtrag dazu:

                    Zitat von Biondo Beitrag anzeigen

                    Dein Arbeitgeben hat dir vor Fahrtbeginn eine Bescheinigung von Tätigkeiten laut Verordnung EG Nr. 561/2006 oder AETR auszustellen.

                    Das wäre in deinem Fall der Freihfahrtschein da du im Gesamten Monat die 90 Stunden eh nicht zusammenbringst. Schließlich bist du über deine andere Tätigkeit die nichts mit der eines Fahrers zu tun hat nicht auskunftspflichtig...
                    Falsch.

                    Zitat von Sunfighter Beitrag anzeigen
                    Ich meine das BAG oder die Polizei sehen ja auf meiner Fahrerkarte die Lenkzeit Samstag früh und Samstag Abend und könnten ja berechtigterweise die Frage stellen was in der Zwischenzeit war! Kann ja dann schlecht sagen geht sie nichts an.
                    Genauso ist es. Das BAG ist grundsätzlich dazu berechtigt die Arbeitszeiten zu kontrollieren, bzw. zu überprüfen. In Zweifelsfällen leiten die eine Untersuchung an zuständige Gewerbeaufsichtsämter und Zoll weiter.

                    Gruß
                    Detlef
                    Zuletzt geändert von ELO-1; 09.05.2012, 10:08. Grund: Nachtrag
                    Zitat von Robert Lyndt:
                    "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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