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    http://www.ihk-bonn.de/fileadmin/dok...USt-Zwecke.pdf .......Soll ein Dokument sein, der bei umsatzsteuerfreien Lieferungen in andere EU Länder als Nachweis gelten soll, unterschrieben über dem Erhalt der Ware bei der Lieferung. Also ich lese mir gerade ein Artikel dazu in der Verkehrsrundschau und bin daraus echt nicht klug. Hört sich wirklich nach einem Mehraufwand für die Fahrer an.
    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

  • #2
    Merkwürdig...die Übergangsfrist sollte doch auslaufen. Haben die sie jetzt etwa verlängert? So ein Mist brauch doch kein Mensch. Da hat sich der Fiskus mal wieder was ganz besonderes ausgedacht.
    Aber betrifft die Fahrer doch eher weniger...
    Ciao Biondo... Knitterfreien Flug
    ...Fahr nie schneller als dein Schutzengel fliegt...

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    • #3
      Hm, ich habe den Artikel so begriffen, als wenn es was neues sein sollte. Was für eine Übergangsfrist? Und ich dachte, es betrifft ganz gut den Fahrer, weil der soll sich die Unterschrift bei der Warenübergabe holen, oder habe ich es falsch verstanden?
      Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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      • #4
        Naja ist eben ein Wisch mehr den der Fahrer mitzuführen hat der aber vom Empfänger ausgefüllt wird und der will seine Kohle vom Fiskus also wird er schon drum schauen das er dem Fahrer gleich alles mitgibt. Aber ob das nun wirklich kommt sind sie sich doch noch nicht sicher denn da steckt ein riesen Verwaltungsaufwand hinter und wer soll das mal wieder alles finanzieren???

        Ich mach mir da keine Sorgen drum...aber du kennst dich doch eh mit Papieren bestens aus denn niemand muß soviel Dokumente und Genehmigungen mitschleppen wie deines Gleichen ;-)
        Ciao Biondo... Knitterfreien Flug
        ...Fahr nie schneller als dein Schutzengel fliegt...

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        • #5
          Hallo,

          laut Aussage der IHK Köln soll nach einem Beschluss des Bundesfinanzministeriums Mitte Mai die UStDV Zwecks rechtlicher Absicherung der im 2. BMF-Schreiben vorgesehenen Regelungen erneut geändert werden.

          Das BMF wird einen entsprechenden Vorschlag für die Änderung der UStDV vorlegen. Dies soll aber erst während der Sommerpause des Bundestages (11.07 - 02.09) geschehen.

          Eine Fristverlängerung über den 30.06.2012 hinaus wird nötig sein und hoffentlich auch bald bekannt gegeben.

          Lösungsvorschlag zur Gelangensbestätigung:
          http://www.rhenania.biz/home/6/108-gela ... staetigung

          Liebe Grüße
          Michael Steckling

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