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Frage zum Führerschein: Kl:3, Kl:2, CE?

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  • Frage zum Führerschein: Kl:3, Kl:2, CE?

    Wie einige von euch wissen, fahren ich eine Atego SZM (8/18) mit einem z.Gg. von 12t.

    Nun ist das ja eigentlich ein 7,5t, aber eben nicht mit Anhänger sondern mit Auflieger. Ist dieses Gespann nun mit dem alten Kl: 3 Führerschein fahrbar?
    "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

    (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

    "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

    (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

  • #2
    in meinen augen Ja.

    weil früher immer zwischen zugmaschine und anhänger, sowie anbaugeräte unterschieden worden ist.
    nur mit klasse drei hieß es immer 7,5tonnen zugfahrzeug. plus anhänger.
    Dabei darf der anhänger(auflieger aber nicht das 1.5fache zulässige gesamtgewicht des zugfahrzeuges überschreiten.
    Da es dann wieder SZM heißt also sattel zug maschine. und der sattel getauscht werden kann wie ein anhänger.
    also ein klares ja.

    wenn ich nur die klasse drei hätte, ich würde losfahren.
    dies ist keine rechtsauskunft. anwendung auf eigene gefahr.


    zusatz. mit dem klasse drei konnte man eine lkw fahren mit einen gesamt gewicht von 18,725 tonnen.

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    • #3
      Genau so sehe ich das auch. Mein Arbeitskollege aber anders, darum hir die Frage :D
      "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

      (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

      "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

      (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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      • #4
        Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
        Genau so sehe ich das auch. Mein Arbeitskollege aber anders, darum hir die Frage :D
        da fällt mir gerade ein. hat er noch den alten grauen führerschein.
        oder hat er den führerschein umschreiben lassen. auf karte.

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        • #5
          Die Aufteilung im Rahmen der Führerscheinklasse 3 war mal 7,49 t Zugmaschine zu 11 t Anhänger,
          lang, lang ists her...

          Nachtrag:
          ...und wer den grauen/rosa Lappen gegen die Karte tauscht muss aufpassen wie ein Schießhund,
          einem Kollegen hat das Amt beim Umschreiben die 18,49 t auf 12 t reduziert,
          er hats aber erst zwei Jahre später bemerkt...
          Zuletzt geändert von M.P.U; 02.05.2012, 20:57. Grund: Nachtrag
          "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

          chinesisches Sprichwort

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          • #6
            Zitat von M.P.U Beitrag anzeigen
            Die Aufteilung im Rahmen derFührerscheinklasse Kl3 war mal 7,49 t Zugmaschine zu 11 t Anhänger,
            lang, lang ists her...
            richtig. war mein erster früherschein neben den offenen klasse 1

            zu der umschreibung. wer nur den klasse 3 gemacht hat. sollte sich beim umschreiben darauf achten das die ziffer79 eingetragen wird. weil es sonst nach der umschreibung mit 12tonnen gesamt schluss ist.
            dabei sollte man aufpassen nur mit der alten klasse 3 darf man kein 12tonner fahrern. aber ein zugfahrzeug von 7,5tonnen puls anhänger selbst wenn er dann über die 12tonnen kommt. muss dann aber bei der umschreibung auf karte die ziffer 79 eingetragen sein.

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            • #7
              @celader
              Hoppla, Du bist schneller im Tippen als ich. :-)
              "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

              chinesisches Sprichwort

              Kommentar


              • #8
                Zitat von M.P.U Beitrag anzeigen
                @celader
                Hoppla, Du bist schneller im Tippen als ich. :-)
                dafür aber nicht fehlerfrei. hab ich aber keine probs mit solange ihr das apzeptiert. oder wie das heißt. lol

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                • #9
                  hatte meinen alten Grauen auf Karte umgeschrieben, mir hat man die 79 eingetragen, ich durfte bis 18 to fahren, dafür mußte ich aber ab 50 den Check machen.

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                  • #10
                    Also ich würde mit dem alten Führerschein Klasse 3 nicht losfahren...
                    weil,so weit ich mich daran erinnere gab es da für den Anhänger ne klare Achsanzahlregelung...
                    und zwar:1 Achse...wobei,bei einem Tandemanhänger,wenn der Abstand zwischen den Radnaben der beiden Achsen kleiner als 1 Meter war...diese als eine Achse zählten...
                    hat ein Auflieger 3 Achsen,dann erfüllt er den Bestand von 1-Achs-Anhängern ja wohl kaum...

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von Großer Beitrag anzeigen
                      Also ich würde mit dem alten Führerschein Klasse 3 nicht losfahren...
                      weil,so weit ich mich daran erinnere gab es da für den Anhänger ne klare Achsanzahlregelung...
                      und zwar:1 Achse...wobei,bei einem Tandemanhänger,wenn der Abstand zwischen den Radnaben der beiden Achsen kleiner als 1 Meter war...diese als eine Achse zählten...
                      hat ein Auflieger 3 Achsen,dann erfüllt er den Bestand von 1-Achs-Anhängern ja wohl kaum...

                      genau so siehts aus.....der grauen muss umgeschrieben sein.

                      Ich hab noch den "Beipackzettel", (gabs damals beim Umschreiben dazu) den kann ich morgen gerne mal scannen u. einstellen.

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                      • #12
                        Zitat von Großer Beitrag anzeigen
                        Also ich würde mit dem alten Führerschein Klasse 3 nicht losfahren...
                        weil,so weit ich mich daran erinnere gab es da für den Anhänger ne klare Achsanzahlregelung...
                        und zwar:1 Achse...wobei,bei einem Tandemanhänger,wenn der Abstand zwischen den Radnaben der beiden Achsen kleiner als 1 Meter war...diese als eine Achse zählten...
                        hat ein Auflieger 3 Achsen,dann erfüllt er den Bestand von 1-Achs-Anhängern ja wohl kaum...
                        vollkommen richtig.
                        nur kann ich mir schwerlich vorstellen. das ein auflieger für soein gesamt gewicht (12tonnen) 3Achsen hat.
                        denn die zugmaschine hat ja schon ihr eigengewicht mit lenk und antriebsachse.
                        denn dürfte man bei einen dreiachs auflieger ja gar nichts mehr laden.
                        lasse mir aber in diesen fall gerne eines besseren belehren.

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                        • #13
                          Celader

                          die 18 to ges. Gewicht darf nicht überschritten werden...

                          Kommentar


                          • #14
                            Zitat von celader Beitrag anzeigen
                            vollkommen richtig.
                            nur kann ich mir schwerlich vorstellen. das ein auflieger für soein gesamt gewicht (12tonnen) 3Achsen hat.
                            denn die zugmaschine hat ja schon ihr eigengewicht mit lenk und antriebsachse.
                            denn dürfte man bei einen dreiachs auflieger ja gar nichts mehr laden.
                            lasse mir aber in diesen fall gerne eines besseren belehren.
                            Das kann dir ja nur Querdenker beantworten...und auch,ob da der Nabenabstand unter 1 m ist...

                            Kommentar


                            • #15
                              Zitat von Großer Beitrag anzeigen
                              Das kann dir ja nur Querdenker beantworten...und auch,ob da der Nabenabstand unter 1 m ist...
                              na dann querdenker, eine genauere beschreibung wäre schön, am besten mal ein bild wie sowas genau aussieht.

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