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  • Mehrfahrerbetrieb

    Hallo Kollegen

    Ich muss bald im Mehrfahrerbetrieb fahren, jetzt stellt sich die frage ob nach der ersten lenkzeit von 4,5 stunden gleich der 2te fahrer 4,5 stunden weiterfahren kann
    oder muss dazwischen die 45minütige pause im stehenden fahrzeug abgehalten werden?


    vielen vielen dank

  • #2
    Nein muss nicht, da der 2. Fahrer ja bis zu dem Zeitpunkt nicht gelenkt hat.
    Es wäre nett gewesen, wenn du dich zuerst vorgestellt hättest,damit wir wissen wer uns hier die Fragen stellt.
    Gruß Holger :D:D

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    • #3
      Zitat von mss_dj Beitrag anzeigen
      Hallo Kollegen

      Ich muss bald im Mehrfahrerbetrieb fahren, jetzt stellt sich die frage ob nach der ersten lenkzeit von 4,5 stunden gleich der 2te fahrer 4,5 stunden weiterfahren kann
      oder muss dazwischen die 45minütige pause im stehenden fahrzeug abgehalten werden?


      vielen vielen dank
      Nein...da muß keine Pause gemacht werden...
      Was bei einer Doppelbesatzung zu beachten ist:
      1.Sie zählt nur als solche,wenn innerhalb der 1.ten Stunde der 2.Fahrer mit an Bord ist...
      2.innerhalb von 30 Std. muß eine Tagesruhezeit von 9 Stunden eingelegt werden...hier gibt es keinerlei Spielraum für Verkürzungen...

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      • #4
        Hallo


        super, danke euch für die antworten

        das heisst auch dann wenn der fahrer 2 seine 4,5 stunden rum hatt kann auch wieder nach dem fahrerwechsel ohne pause gleich weitergefahren werden, oder?
        das heisst 2 mal pro woche könnte man von den 21 stunden 20 Stunden fahren, versteh ich das so richtig




        @Holger
        sorry hab ich soeben nachgeholt :)

        danke euch für die schnellen antworten

        lg Klemens

        Kommentar


        • #5
          Zitat von mss_dj Beitrag anzeigen
          Hallo


          super, danke euch für die antworten

          das heisst auch dann wenn der fahrer 2 seine 4,5 stunden rum hatt kann auch wieder nach dem fahrerwechsel ohne pause gleich weitergefahren werden, oder?
          das heisst 2 mal pro woche könnte man von den 21 stunden 20 Stunden fahren, versteh ich das so richtig


          lg Klemens
          JA...aber...dann dürft ihr den Tag nur fahren...weil ...laut Arbeitszeitgesetz sind maximal 10 Stunden Arbeitszeit pro Tag erlaubt...
          und...Lenkzeit ist immer Arbeitszeit...während die Arbeitszeit ja noch mehr als nur Lenkzeit ist...

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          • #6
            Das Arbeitzeitgesetz darf dann auch bei einer 2-Fahrerbesetzung mit "fliegendem Wechsel" nicht vergessen werden...
            Zitat von Robert Lyndt:
            "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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            • #7
              alles klar, danke für die klaren Antworten

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