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  • während der Fahrt

    Da ich ja nun meist nachts fahre, fällt mir in letzter Zeit immer mehr folgender Umstand auf und ich frage mich wie das eigentlich bestraft wird. In jedem 2. LKW läuft auf einem Laptop o.ä. ein Film oder Fernsehen nebenbei. Nun frage ich mich, wie dieser Umstand in unserem Bussgeldkatalog geahndet wird. Da wir ja hier Polizisten haben, sollte ich ja hier eine fundierte Antwort bekommen können.
    Gruß Holger :D:D

  • #2
    Zitat von Snowdog Beitrag anzeigen
    Da ich ja nun meist nachts fahre, fällt mir in letzter Zeit immer mehr folgender Umstand auf und ich frage mich wie das eigentlich bestraft wird. In jedem 2. LKW läuft auf einem Laptop o.ä. ein Film oder Fernsehen nebenbei. Nun frage ich mich, wie dieser Umstand in unserem Bussgeldkatalog geahndet wird. Da wir ja hier Polizisten haben, sollte ich ja hier eine fundierte Antwort bekommen können.
    Das ist mir auch des öfteren aufgefallen,hab sogar schon gesehen das ein Fahrer während der Fahrt am Lappi geschrieben hat.
    Mir war es ein graus den zu überholen,und war froh als ich vorbei war.
    Mfg
    Fernweh79

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    • #3
      Ich habe dafür auch kein Verständnis. Habe aber was dagegen, dass LKW Fahrer mit Kameras ausspioniert werden, wie ich mal eine Reportage gesehen habe. Die Polizei ist mit einer Zugmaschine gefahren und haben in die andere Fahrzeuge reingeschaut und mit Kamera aufgenommen. Da würde ich wahrscheinlich absichtlich popeln, oder so, dass die auch was davon haben :).
      Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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      • #4
        Zitat von Helena Beitrag anzeigen
        Ich habe dafür auch kein Verständnis. Habe aber was dagegen, dass LKW Fahrer mit Kameras ausspioniert werden, wie ich mal eine Reportage gesehen habe. Die Polizei ist mit einer Zugmaschine gefahren und haben in die andere Fahrzeuge reingeschaut und mit Kamera aufgenommen. Da würde ich wahrscheinlich absichtlich popeln, oder so, dass die auch was davon haben :).
        sowas meinst du http://www.youtube.com/watch?v=m08AhJIERds ?

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        • #5
          Jj, nur die hatten wirklich eine Zugmaschine.
          Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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          • #6
            im Bereich Karlsruhe fahren die mit einem unscheinbaren Wohnmobile umher u. Filmen. Das aber schon ein paar Jahre

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            • #7
              Ein Kamera-Wohnmobil bewegt sich auch durch NRW.
              Ansonsten:
              Tippe ich mal auf einen Verstoß nach §1 StvO.
              Am Lappi fummeln verstößt gegen das Gebot der "ständigen Vorsicht".
              Mit Hauptaugenmerk Straßenverkehr ist da in dem Moment nix,
              eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist beim Laptoppen auch nicht auszuschließen.
              "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

              chinesisches Sprichwort

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              • #8
                Zitat von Purzel Beitrag anzeigen
                im Bereich Karlsruhe fahren die mit einem unscheinbaren Wohnmobile umher u. Filmen. Das aber schon ein paar Jahre
                so ist es halt...und ich empfinde es auch nicht als bespitzelung...denn,was habe ich denn während der Fahrt zu verbergen???...eigentlich doch nur das,was nicht erlaubt ist...und das sollte aus Sicherheitsgründen auch geahndet werden...
                und somit wären wir wieder bei der "Eingangsfrage"...die ja bis jetzt noch mit keinem Post beantwortet wurde...
                WAS KOSTET DER SPAß???

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                • #9
                  Zitat von Snowdog Beitrag anzeigen
                  Nun frage ich mich, wie dieser Umstand in unserem Bussgeldkatalog geahndet wird.
                  @Großer
                  Erstmal gings ums wie, beim Preis waren wir noch nicht.
                  Dürfte auch je nach Einzelfall noch differieren.
                  "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

                  chinesisches Sprichwort

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                  • #10
                    ich weis nicht was es kostet. oder gar punkte für bekommt.

                    aber bin der meinung es soll garnichts kosten. schon gar nicht für den fahrer. (sieht auf den ersten bilck jedenrfalls so aus).

                    zu mir, ich bin, seitdem ich ce habe, durch mehre stufen der erfahrung durch. so das sich meine meinung zu gewissen themen um 180grad gedreht hat.

                    jetzt zu der strafe: Sollte ein Fahrer beim Fernsehn gefilmt worden sein, sprich eindeutig nachweisbar, denn vieleicht noch gefahrgut transportieren. Der sollte für 24h stillgelegt werden! Das gleiche gilt für Massive LUR überschreitungen, Massives übergewicht usw.

                    nur so und nur so. werden fahrer wahnsinnige fahrer auf dauer keinen job mehr haben, bekommen, oder sich in zukunft benehmen.
                    nur so werden die unternehmer immer mehr drauf achten das die gewichte stimmen, sowie die touren in der gesetzlichen zeit zu disponieren.

                    denn meine erfahrungen, es werden fahrer gezwungen übergewichtig zu fahren, zu lange zu fahren, die dann vielleicht sich dann das fernsehn anschalten um überhaupt wachzubleiben. Gezwungen in der form: du fahren du sonst kein geld bekommen, du machen arbeitsverweigerung.

                    wenn jetzt einer sagt dann würde ich nicht fahren. der kann sich glücklich schätzen wenn er damit durch kommt.
                    wenn er aber eine inso hat, und in der kündigung steht arbeitsverweigerung, ob berechtig oder nicht ist erstmal egal, der spielt mit seiner inso. also fährt er.

                    gruss celader

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                    • #11
                      Zitat von M.P.U Beitrag anzeigen
                      @Großer
                      Erstmal gings ums wie, beim Preis waren wir noch nicht.
                      Dürfte auch je nach Einzelfall noch differieren.
                      HÄH???
                      Dies ist die Eingangsfrage: Nun frage ich mich, wie dieser Umstand in unserem Bussgeldkatalog geahndet wird.

                      Und Bußgeld heißt ja wohl auch,das es was kostet,oder???

                      Ergänzung: Die Frage war nicht ,wie die Vergehen während der Fahrt überwacht werden...
                      Zuletzt geändert von Großer; 21.04.2012, 17:48.

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                      • #12
                        Ja also mich würde rein der beschriebene Tatbestand interessieren-also Film schauen während der Fahrt- und wie das da laut Bußgeldkatalog mit Punkten und Geldstrafen ausschaut.
                        Gruß Holger :D:D

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                        • #13
                          Ich kann momentan auch nur als Bußgeldvorschrift den § 1 StVO anbieten, wenn aufgrund Unachtsamkeit ein Unfall passiert, 35 Euro und keine Punkte.
                          Da jedoch manche Truppen mit Tarnung ;-) unterwegs sind, kann ich gar nicht glauben, daß es nur bei 35 Euro sein sollen.

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                          • #14
                            Also eigentlich ( meiner Meinung nach) müsste sowas doch eigentlich im Bussgeldkatalog gleichgestellt sein mit telefonieren am Steuer bzw. Handybenutzung.
                            Weil es stellt doch genau wie ein Handy eine Ablenkung beim Fahren da bzw. eine Form der Verkehrgefährdung.
                            Also wären das demnach auf jedenfall mindestens 40 Euro und ein Punkt in Flensburg.Oder sehe ich da jetzt was falsch?
                            Zusätzlich kommt ja noch dazu das ein Laptop oder ähnliches in oben genannten Fällen meist sogar auf der Ablage auf dem Armaturenbrett steht und selten auf dem Beifahrersitz.Also wäre es dann doch auch eine Sichtbehinderung.
                            Zuletzt geändert von Speedy79; 21.04.2012, 20:07. Grund: Ergänzung
                            Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

                            Kommentar


                            • #15
                              Also vom Ablenkfaktor bleibt es bei 35 Euro, wenn es zum Unfall kommt. Warum ein Handyverstoß teurer ist, erschließt sich mir auch nicht.

                              Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass das Fahrzeug, der Zug, die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig war, wenn dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung wesentlich litt 80 Euro und drei Punkte.

                              Letzteres könnte natürlich den Tatbestand verwirklichen, wenn man dabei gefilmt wird...
                              Zuletzt geändert von BAB2; 21.04.2012, 20:56.

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