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BAG vs. Arbeitszeit bei Minijob?

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  • BAG vs. Arbeitszeit bei Minijob?

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  • #2
    Davon ausgehend, das Du in der IT Firma 40 Stunden in der Woche arbeitest und in der Spedition 5 Stunden, also 45 Stunden in der Woche, sehe ich kein Problem und keine besondere Nachweispflicht zur Gesamtarbeitszeit pro Woche und in der Doppelwoche. Die Sozialvorschriften, die Du in der BAG Kontrolle nachweisen sollst sind ja auf der Fahrerkarte erfasst und gehen aus der Nichtfahrbescheinigung aus.

    Ich finde Deine Frage aber sehr interessant da wir ja auch bei uns Minijober beschäftigen und ich bei den Anhörungen (im Betriebsrat) ehrlicherweise diesen Aspekt noch nie berücksichtigt habe. Bin gespannt auf weitere Antworten.

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    • #3
      da ihr ja als Minijobler angemeldet seit, bekommt ihr von dem AG die Anmeldebescheinigung. Diese Anmeldung für Minijober erfolgt bei der Knappschaft. An eurer Stelle würde ich eine Kopie dieser Anmeldung mitführen. Minijober dürfen nicht mehr als 15 Stunden die Woche arbeiten.

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      • #4
        Grundsätzlich werden die Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern zusammengezählt. Es gilt also auch hier eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von maximal 48 Stunden. Problematisch wird es in der Regel, wenn du an 5 Tagen bei deinem Hauptarbeitgeber arbeitest und am 6. Tag fährst. Dann ist u.U. die Wochenruhezeit gefährdet.
        Als Nachweis nach den Sozialvorschriften reicht die Bescheinigung über arbeitsfreie Tage nach § 20 FPersG aus. Ein spezieller detaillierter Nachweis über die Arbeitszeiten im Hauptberuf wird nicht verlangt. Das kann und wird bei Unterwegskontrollen auch nicht verlangt werden. In deinem Hauptberuf unterliegst du ja nicht der Nachweispflicht. Wenn überhaupt, kann das nur die Arbeitsschutzbehörde bei Kontrollen im Betrieb feststellen und das auch nur unter erhöhtem Aufwand.

        Nach meinem Kenntnisstand machst du nichts verkehrt. Aber ich bin ebenso gespannt auf andere Meinungen.

        Gruß

        McFly

        Edit: Noch ein kurzer Nachtrag. Du bist verpflichtet, deinem Arbeitgeber, bei dem du fährst, eine schriftliche Aufstellung über die bei dem Hauptarbeitgeber geleistete Arbeitszeit abzugeben.

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        • #5
          Genau da sehe ich ein großes Problem. Wenn du also deine Lenk und Ruhezeiten einhälst, kannst du arbeiten wie du willst/musst. Ich habe das jetzt ein paar Monate erlebt. Wir sind ganz selten überhaupt in die Nähe einer Lenkzeitüberschreitung gekommen. Aber unsere Arbeitszeiten lagen so imme rum die 13 - 15 Stunden. Also imme rdie volle Schichtzeit ausgereitzt. Mir wäre es lieber das in einer Kontrolle der BAG nicht nur die Lenk und Ruhezeiten sondern auch die Arbeitszeiten kontrolliert werden. Denn wir hatten so um die 250 -270 Stunden. Naja, er hat mich nach einigen Beschwerden entlassen, bin ich doch froh. Trotzdem ist es nicht richtig das so etwas geduldet wird. Es ist in dem Gewerbe ja fast normal, in einigen mir bekannten Unternehmen.

          Gruß Peter

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          • #6
            Beitrag hat sich erledigt.

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            • #7
              Zitat von Sunfighter Beitrag anzeigen
              Hallo,




              Muss ich dann z.b. wenn ich Samstag früh meine Fahrt starte und hab ja in der Woche zuvor Sonntag früh aufgehört zu fahren die Zwischenzeit ( Sonntag früh bis Samstag früh) über die Option Nachtrag als Ruhezeit buchen, trotz, dass ich von Montag bis Freitag auf meiner eigentlichen Arbeit arbeiten war und ja keine Ruhe von Arbeit hatte sondern nur vom Fahren??? oder kann ich bei Fahrtende einfach irgendwie Schichtende ja drücken?
              Du solltest den Nachtrag drücken. Eine Funktion die ein Schichtende bestätigen würde ist mir fremd. Ich kenn da nur noch das beginn Land und das ende Land.

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              • #8
                Zitat von Sunfighter Beitrag anzeigen
                Hallo,

                erst einmal vielen Dank, dass Ihr so nett und fix auf meine Frage geantwortet habt. Es stellt sich mir noch eine weitere Frage und ich hoffe Ihr nehmt mir diese nicht übel, da ich die Fahrerei ja wirklich nur privat mache.

                Bis heute war mir net bewusst, dass ich für die Zeit in der ich nicht fahre - ich fahre meist nur Samstag Früh und Abend - einen Nachtrag buchen muss. Dachte immer ist klar, dass ich nach entfernen der Karte nicht gefahren bin. Nun gut: es ist ja nun so, dass es gemacht werden muss.

                Muss ich dann z.b. wenn ich Samstag früh meine Fahrt starte und hab ja in der Woche zuvor Sonntag früh aufgehört zu fahren die Zwischenzeit ( Sonntag früh bis Samstag früh) über die Option Nachtrag als Ruhezeit buchen, trotz, dass ich von Montag bis Freitag auf meiner eigentlichen Arbeit arbeiten war und ja keine Ruhe von Arbeit hatte sondern nur vom Fahren??? oder kann ich bei Fahrtende einfach irgendwie Schichtende ja drücken?

                Freue mich auf Eure Antworten.

                Gruß Sunfighter
                Wenn du eine Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage mit dir führst, kannst du auf einen Nachtrag verzichten. Wie du geschrieben hast, kriegst du diese Bescheinigung ja.


                Gruß

                McFly

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                • #9
                  Vielen Dank für Eure Meinungen. Ich werde die Bescheinigung mitführen und zusätzlich am Tachographen die Ruhezeiten über den Nachtrag erfassen. So müsste ich von der Seite her save sein.

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