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ADR-Pflichten und Verantwortlichkeit

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  • ADR-Pflichten und Verantwortlichkeit

    Ordnungswidrigkeit

    1.Eine Vorschrift über die Autobahnstrecke nicht beachtet! 250€

    2.Den Füllungsgrad ,die Masse der Füllung oder die Befüllungs-
    temperatur nicht eingehaltet 250€

    3.Entfernen oder Verdecken von orangefarbenen Tafeln,
    Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr oder UN-Nummern sorgt 100€ bis 300€

    4.Personalausweis nicht mitgeführt 150€

    5.Fehlen bzw. Nichtaushändigen der Schulungsbescheinigung 50€

    6.Feuerlöschgerät,Warnzeichen,Warnweste,Handlampe oder
    Atemschutz nicht mitgeführt 150€

    7.Führen einer Fracht ohne ADR-Bescheinigung 300€

    8.Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkohleinfluss 250€bis1500€

    9.Fahrwegsbestimmung nicht eingehalten 250€

    10.Rauchverbot nicht eingehalten 250€

  • #2
    Frank, wolltest du zu diesem beitrag noch nen eigenen text hinzufügen oder für uns hier den gesammten bußgeld katalog abtippen.

    Soll heißen, was möchtest du damit sagen bzw. möchtest du überhaupt etwas damit sagen??????

    Bin sicher du wirst mich aufklären.
    Ein Bayer darf das

    http://www.aktion-gegen-kinderpornographie.de/

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    • #3
      Hi Imexrocky,
      wollte nur mal verdeutlichen,wie hoch die Strafen beim Gefahrenguttransport sind.Man sollte sich schon vor Abfahrtbeginn die Papiere sowie alles andere genau kontrollieren bevor es los geht!

      Gruß Frank

      Kommentar


      • #4
        Ich denke mal,wenn man bischen Verantwortung besitzt,dann spricht das ja für sich selber..
        Denn es gibt ja auch leider Einige,die die Schilder zu klappen,wenn sie durch den Elb-Tunnel müssen.. Nur um nicht aussenrum zu fahren,da dieser für Gefahrgut von 5.00 - 23.00 gesperrt ist..

        MVH Thomas
        Hubraum statt Spoiler ;)

        Wem das Wasser bis zum Hals steht,sollte den Kopf nicht hängen lassen :)

        MVH Thomas

        Kommentar


        • #5
          Da gebe ich dir Recht Thomas aber wette mit dir,das es genug schwarze Scharfe gibt denen die Gefahr gar nicht erst bewußt ist.Zb werden die schriftlichen Weisungen erst dann gelesen wenn es zum Notfall kommt,das die Ausrüstung nicht vorhanden ist oder nicht vollzählig!Darum können nach meiner Meinung die Strafen nicht hoch genug sein.Fährst du auch Gefahrgut?

          Gruß Frank

          Kommentar


          • #6
            Frank, das ist ja auch nur recht so das bei ausserordentlichen transporten verstöße höher geahndet werden. Was mir nur am anfang komisch erschien war der text abkopiert ohne einer persönlichen Meinung.

            Aber das ist ja nun passiert. Ich denk die strafen können nicht hoch genug sein. Mal gefahrgut anders:

            Als Lenker eines solchen bist du ja auch dazu verpflichtet pausen zu machen.
            Eh klar. Was tust du aber wenn du im sommer auf ner raste stehst, schön gemütlich am ratzen bist(am tage) und wirst auf einmal wach mit dem geruch vom frischen grillfleisch um die nase. nun biste ein absoluter grillfanatiker. also schauste nach wo dies herkommt und stellst fest das genau neben deinem Lkw nen Wohnwagen geparkt hat und zwischen dir und jenem steht ein richtig schön bestückter grill mit allem was das herz begehrt.

            Und als du dich wieder schlafen legen willst fällt dir ein:

            Shit, ich hab ja klasse 1.4 geladen!!!!!!

            Weisst du auch was das kostet?????


            Falls net, die lösung folgt.
            Ein Bayer darf das

            http://www.aktion-gegen-kinderpornographie.de/

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            • #7
              @ Imoxrocky,
              das ist ein sehr gutes Beispiel.......
              um als erstes deine Frage zu beantworten,muß ich dir sagen,das man die Gefahrenklasse 1.4 mit dem Basisschein,den ich besitze nicht fahren darf sowie sowie die Klasse 7!Am liebsten würde ich mir den Bauch voll schlagen und dann weiter meine Tour fahren.Das wäre aber bei deinem Beispiel mehr als fahrlassig.Ich würde meinen Auflieger sofort aus den Gefahrenbereich bringen um ein Unglück zu verhindern.Naja wie hoch die Strafe wäre kann ich dir leider nicht sagen,ist vielleicht Auslegungssache vom Beamten,keine Ahnung,vielleicht kannst du mich ja aufklären...........

              Gruß Frank

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              • #8
                Also, Frank.

                Das du diese ladungen mit nem basisschein nicht fahren darfst ist ja logisch.
                Was deine antwort angeht hast du ja vergessen, das du dich in deiner Pause befindest, somit der Lkw stehen bleiben muss. Daher empfielt es sich denjenigen aufzufordern das dingen auszumachen und zwar augenblicklich mit dem verweis auf den Lkwparkplatz auf den er sich befindet und auf deine ladung die ihm sonst gleich um die ohren fliegen könnte.

                In diesem speziellen fall wollte derjenige nicht auf diese Warnung hören was ihm etwa 15,5 sekunden später ne ladung feuerlöscherfüllung auf dem grillfleisch beschert hatte. Nicht nur das du in einer solchen situation dazu befugt bist nen feuerlöscher zu benutzen, du bist gar dazu verpflichtet.
                Auch wenn solche ladungen so verpackt sind das du beinahe mit nem bunsenbrenner draufhalten musst damit dir der shit um die ohren fliegt.

                Der grillmeister war danach so erbost das er sich gezwungen sah die Rennleitung zu hilfe zu rufen, damit ich einen auf den deckel bekomme und ihm das ruinierte fleisch ersetze. Summasummarum kamen die herrschaften, beckugten sich die lage und legten los. Widerrechtliches Parken, widerrechtliches Campen, Entfachen eines feuers auf einer kraftfahranlage usw. Kostenpunkt ca.120 DM

                Als sie mich zum grund für mein handeln befragt haben und ich den die geschichte geschildert habe und diese von mehreren anderen bestätigt wurde, sah sich mein grilllender freund einer Anzeige entgegen wegen Grob Fahrlässigem Verhalten im Strassenverkehr an deren ende ein Führescheinentzug für ein Jahr folgte nebst einigen weiteren bußgeldern sowie gerichtskosten usw.

                Das ganze geschah vor einigen Jahren auf der Rastanlage Bargteheide(A1).

                Gruss Rocky
                Ein Bayer darf das

                http://www.aktion-gegen-kinderpornographie.de/

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                • #9
                  hallo,imex.. ist ja ne tolle Story.Ja,die Damen und Herren Urlauber scheren sich einen Dreck um Vorschriften.Auch wenn sie die Gefahrgutbestimmungen nicht kennen,haben sie auf den Lkw-Parkplätzen nichts verloren.Geschieht ihm recht.
                  Was uns nicht umbringt,macht uns hart

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