Aus dem Gericht: Berufskraftfahrer kämpft erfolgreich um seinen Führerschein – Auto rammte Mofa Für den Berufskraftfahrer auf der Anklagebank steht nicht weniger als seine Zukunft auf dem Spiel: Der 35-Jährige ist zweifacher Vater und seinen Job los, falls er den Gerichtssaal mit einem Fahrverbot verlässt. Er würde die Welt nicht mehr verstehen.
So wie er auch gar nicht richtig versteht, warum er sich überhaupt vor dem Kitzinger Strafrichter verantworten muss. Es war im Sommer vergangenen Jahres auf einer Landstraße kurz vor Kaltensondheim. Der 35-Jährige setzt mit seinem Wagen gerade an, einen 15-jährigen Mofafahrer zu überholen, als dieser im gleichen Moment ohne zu blinken ebenfalls nach links zieht, um in einen Feldweg einzubiegen.
Das Ergebnis: Der Mofafahrer stürzt auf die linke Fahrbahn, zieht sich Abschürfungen zu und hat dabei noch viel Glück, dass kein Gegenverkehr kommt.
„Hätte ich mal lieber die Polizei gerufen!“ Stoßseufzer des Angeklagten
Das Zweirad landet im Graben und weist – so stellt sich später heraus – Totalschaden auf, etwa 1600 Euro sind futsch.
Der Berufskraftfahrer, dem der Schreck ebenfalls gehörig in die Glieder gefahren ist, kümmert sich um das Unfallopfer, bietet seine Hilfe an, will ihn zum Arzt fahren. Man unterhält sich, der Schüler ruft per Handy seine Eltern an. Am Ende gibt es eine Einigung: Die Schuld liegt letztlich irgendwo bei beiden. Jeder trägt seinen Schaden selbst, Polizei muss nicht extra eingeschaltet werden. Heute sagt der Mann: „Hätte ich mal lieber die Polizei gerufen!“
Etwa eine viertel Stunde ist seit der Karambolage vergangen, als der 35-Jährige seine Heimfahrt fortsetzt. Ohne allerdings die persönlichen Daten ausgetauscht zu haben, was der Mann kurz darauf bitter bereuen wird. Ob das einfach vergessen oder nicht für nötig befunden wurde – so ganz ist das nicht klar. Jedenfalls fährt der Mann mit sich im Reinen davon: „Ich hatte den Eindruck, dass alles geklärt ist!“
War es aber nicht. Denn von der vermeintlichen Einigung will das Unfallopfer nichts wissen. Der Schüler wartet mit einer völlig anderen Version als der des 35-Jährigen auf: Er habe sehr wohl geblinkt – schon 100 Meter vorher. Nach dem Unfall sei er zunächst „total unter Schock gestanden“. Eine Einigung habe es in der Form auch nicht gegeben: „Er hat mir eingeredet, dass ich Teilschuld habe“, wirft er heute in seiner Zeugenaussage dem Unfallgegner von damals vor.
Für den 35-Jährigen kommt es anschließend ziemlich dicke: Er wird wegen Unfallflucht gesucht und plötzlich steht sein Führerschein und damit seine Arbeit auf dem Spiel. Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis sei „sofort der Job weg“, erzählt er dem Gericht.
Das Gericht hält nach der alles andere als erkenntnisreichen Beweisaufnahme die angeklagte Unfallflucht für „diskussionswürdig“. Was nun genau mit dem Blinker war – es lässt sich nicht mehr klären.
Nicht zuletzt weil hier Aussage gegen Aussage steht und sich letztlich auch der Mofafahrer nicht ganz eindeutig verhalten hat, wird nach einer möglichst pragmatischen Lösung gesucht.
Die findet sich schließlich recht zügig: Der Berufskraftfahrer kommt ohne Verurteilung davon. Das Verfahren – so der Kompromiss – wird eingestellt. Im Gegenzug langt der 35-Jährige tief in den Geldbeutel: 500 Euro zahlt er als Schmerzensgeld an den Schüler, über weitere 500 Euro darf sich eine gemeinnützige Einrichtung freuen.
Quelle: Main Post
So wie er auch gar nicht richtig versteht, warum er sich überhaupt vor dem Kitzinger Strafrichter verantworten muss. Es war im Sommer vergangenen Jahres auf einer Landstraße kurz vor Kaltensondheim. Der 35-Jährige setzt mit seinem Wagen gerade an, einen 15-jährigen Mofafahrer zu überholen, als dieser im gleichen Moment ohne zu blinken ebenfalls nach links zieht, um in einen Feldweg einzubiegen.
Das Ergebnis: Der Mofafahrer stürzt auf die linke Fahrbahn, zieht sich Abschürfungen zu und hat dabei noch viel Glück, dass kein Gegenverkehr kommt.
„Hätte ich mal lieber die Polizei gerufen!“ Stoßseufzer des Angeklagten
Das Zweirad landet im Graben und weist – so stellt sich später heraus – Totalschaden auf, etwa 1600 Euro sind futsch.
Der Berufskraftfahrer, dem der Schreck ebenfalls gehörig in die Glieder gefahren ist, kümmert sich um das Unfallopfer, bietet seine Hilfe an, will ihn zum Arzt fahren. Man unterhält sich, der Schüler ruft per Handy seine Eltern an. Am Ende gibt es eine Einigung: Die Schuld liegt letztlich irgendwo bei beiden. Jeder trägt seinen Schaden selbst, Polizei muss nicht extra eingeschaltet werden. Heute sagt der Mann: „Hätte ich mal lieber die Polizei gerufen!“
Etwa eine viertel Stunde ist seit der Karambolage vergangen, als der 35-Jährige seine Heimfahrt fortsetzt. Ohne allerdings die persönlichen Daten ausgetauscht zu haben, was der Mann kurz darauf bitter bereuen wird. Ob das einfach vergessen oder nicht für nötig befunden wurde – so ganz ist das nicht klar. Jedenfalls fährt der Mann mit sich im Reinen davon: „Ich hatte den Eindruck, dass alles geklärt ist!“
War es aber nicht. Denn von der vermeintlichen Einigung will das Unfallopfer nichts wissen. Der Schüler wartet mit einer völlig anderen Version als der des 35-Jährigen auf: Er habe sehr wohl geblinkt – schon 100 Meter vorher. Nach dem Unfall sei er zunächst „total unter Schock gestanden“. Eine Einigung habe es in der Form auch nicht gegeben: „Er hat mir eingeredet, dass ich Teilschuld habe“, wirft er heute in seiner Zeugenaussage dem Unfallgegner von damals vor.
Für den 35-Jährigen kommt es anschließend ziemlich dicke: Er wird wegen Unfallflucht gesucht und plötzlich steht sein Führerschein und damit seine Arbeit auf dem Spiel. Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis sei „sofort der Job weg“, erzählt er dem Gericht.
Das Gericht hält nach der alles andere als erkenntnisreichen Beweisaufnahme die angeklagte Unfallflucht für „diskussionswürdig“. Was nun genau mit dem Blinker war – es lässt sich nicht mehr klären.
Nicht zuletzt weil hier Aussage gegen Aussage steht und sich letztlich auch der Mofafahrer nicht ganz eindeutig verhalten hat, wird nach einer möglichst pragmatischen Lösung gesucht.
Die findet sich schließlich recht zügig: Der Berufskraftfahrer kommt ohne Verurteilung davon. Das Verfahren – so der Kompromiss – wird eingestellt. Im Gegenzug langt der 35-Jährige tief in den Geldbeutel: 500 Euro zahlt er als Schmerzensgeld an den Schüler, über weitere 500 Euro darf sich eine gemeinnützige Einrichtung freuen.
Quelle: Main Post
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