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Wenn die Zukunft auf dem Spiel steht

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  • Wenn die Zukunft auf dem Spiel steht

    Aus dem Gericht: Berufskraftfahrer kämpft erfolgreich um seinen Führerschein – Auto rammte Mofa Für den Berufskraftfahrer auf der Anklagebank steht nicht weniger als seine Zukunft auf dem Spiel: Der 35-Jährige ist zweifacher Vater und seinen Job los, falls er den Gerichtssaal mit einem Fahrverbot verlässt. Er würde die Welt nicht mehr verstehen.
    So wie er auch gar nicht richtig versteht, warum er sich überhaupt vor dem Kitzinger Strafrichter verantworten muss. Es war im Sommer vergangenen Jahres auf einer Landstraße kurz vor Kaltensondheim. Der 35-Jährige setzt mit seinem Wagen gerade an, einen 15-jährigen Mofafahrer zu überholen, als dieser im gleichen Moment ohne zu blinken ebenfalls nach links zieht, um in einen Feldweg einzubiegen.
    Das Ergebnis: Der Mofafahrer stürzt auf die linke Fahrbahn, zieht sich Abschürfungen zu und hat dabei noch viel Glück, dass kein Gegenverkehr kommt.

    „Hätte ich mal lieber die Polizei gerufen!“ Stoßseufzer des Angeklagten
    Das Zweirad landet im Graben und weist – so stellt sich später heraus – Totalschaden auf, etwa 1600 Euro sind futsch.
    Der Berufskraftfahrer, dem der Schreck ebenfalls gehörig in die Glieder gefahren ist, kümmert sich um das Unfallopfer, bietet seine Hilfe an, will ihn zum Arzt fahren. Man unterhält sich, der Schüler ruft per Handy seine Eltern an. Am Ende gibt es eine Einigung: Die Schuld liegt letztlich irgendwo bei beiden. Jeder trägt seinen Schaden selbst, Polizei muss nicht extra eingeschaltet werden. Heute sagt der Mann: „Hätte ich mal lieber die Polizei gerufen!“
    Etwa eine viertel Stunde ist seit der Karambolage vergangen, als der 35-Jährige seine Heimfahrt fortsetzt. Ohne allerdings die persönlichen Daten ausgetauscht zu haben, was der Mann kurz darauf bitter bereuen wird. Ob das einfach vergessen oder nicht für nötig befunden wurde – so ganz ist das nicht klar. Jedenfalls fährt der Mann mit sich im Reinen davon: „Ich hatte den Eindruck, dass alles geklärt ist!“
    War es aber nicht. Denn von der vermeintlichen Einigung will das Unfallopfer nichts wissen. Der Schüler wartet mit einer völlig anderen Version als der des 35-Jährigen auf: Er habe sehr wohl geblinkt – schon 100 Meter vorher. Nach dem Unfall sei er zunächst „total unter Schock gestanden“. Eine Einigung habe es in der Form auch nicht gegeben: „Er hat mir eingeredet, dass ich Teilschuld habe“, wirft er heute in seiner Zeugenaussage dem Unfallgegner von damals vor.
    Für den 35-Jährigen kommt es anschließend ziemlich dicke: Er wird wegen Unfallflucht gesucht und plötzlich steht sein Führerschein und damit seine Arbeit auf dem Spiel. Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis sei „sofort der Job weg“, erzählt er dem Gericht.
    Das Gericht hält nach der alles andere als erkenntnisreichen Beweisaufnahme die angeklagte Unfallflucht für „diskussionswürdig“. Was nun genau mit dem Blinker war – es lässt sich nicht mehr klären.
    Nicht zuletzt weil hier Aussage gegen Aussage steht und sich letztlich auch der Mofafahrer nicht ganz eindeutig verhalten hat, wird nach einer möglichst pragmatischen Lösung gesucht.
    Die findet sich schließlich recht zügig: Der Berufskraftfahrer kommt ohne Verurteilung davon. Das Verfahren – so der Kompromiss – wird eingestellt. Im Gegenzug langt der 35-Jährige tief in den Geldbeutel: 500 Euro zahlt er als Schmerzensgeld an den Schüler, über weitere 500 Euro darf sich eine gemeinnützige Einrichtung freuen.

    Quelle: Main Post
    Liebe Grüße
    Harry


    Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

  • #2
    Mir ist es passiert, dass ich morgens mit dem Roller zum Bäcker fuhr und von der Polizei kurz vor dem Ziel angehalten wurde. Grund hierfür: Seit dem Tag davor galt die neue Nummernschildpflicht und ich hatte daran nicht gedacht. So fuhr ich also noch mit dem alten Kennzeichen. Obwohl ich versprach, das sofort in Ordnung zu bringen, wurde ich aufgeschrieben. Einige Wochen später erhielt ich einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft mit einem zu zahlenden Bußgeld von 750 EUR und sechs Punkten im VZR. Dabei hatte ich bereits einen Punktestand von 11. Weitere Wochen später dann eine Aufforderung der zuständigen Führerscheinstelle, an einem Seminar für punkteauffällige Fahrer teilzunehmen. Kosten hierfür: 300 EUR. Da ich zu diesem Seminar aufgefordert wurde, gab es nach der Beendigung keinen Erlass von zwei Punkten. So fuhr ich denn weiter, schwitzend, nervös und voll konzentriert, ja keinen Punkt in nächster Zeit einzufahren, denn dann wäre nicht nur der Führerschein weg gewesen, sondern auch meine Arbeitsstelle. Sogar die Agentur für Arbeit hätte mir bei einer Antragstellung für Arbeitslosengeld erst einem eine Sperrfrist gesetzt. Es war der totale Horror!
    Lasst die Räder auf der Strasse und haltet immer die Stoßstange sauber

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    • #3
      Zitat von Eurotrucker58 Beitrag anzeigen
      Mir ist es passiert, dass ich morgens mit dem Roller zum Bäcker fuhr und
      von der Polizei kurz vor dem Ziel angehalten wurde. Grund hierfür: Seit
      dem Tag davor galt die neue Nummernschildpflicht und ich hatte daran
      nicht gedacht. So fuhr ich also noch mit dem alten Kennzeichen. Obwohl
      ich versprach, das sofort in Ordnung zu bringen, wurde ich aufgeschrieben.

      Einige Wochen später erhielt ich einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft
      mit einem zu zahlenden Bußgeld von 750 EUR und sechs Punkten im VZR.
      Nur damit ich das richtig verstehe: Man fährt morgens mit dem Roller in einem
      Kuhdorf zum Bäcker (sicherlich so ein 25-CCM-Roller, der nur 30 KM/H fährt,
      oder nicht?) und ist einen Tag (oder wieviele auch immer) über dem "billigen"
      Versicherungsschutz. Dann kommt so ein Dorfsheriff an, macht sich wichtig,
      schreibt einen trotzdem auf, obwohl Ermahnung ausgereicht hätte und man
      dann eh gleich zum Versicherungsbüro fahren wollte und man soll dann satte
      750 Euro Bussgeld zahlen und bekommt 6 Punkte, obwohl man morgens im
      Dorf auf der kurzen Strecke alleine rumgurkt, einen Schein dafür hat, ja eh
      niemanden gefährdet hat und es mit Herrausgabe einer Mängelkarte eh gleich
      erledigt hätte ??? ...wenn ich sowas lesen stellen sich mir direkt drei Fragen:

      1. Hat der Kasper nichts besseres zu tun? (Was für ein "Arschloch" !!!)
      2. 750 Euro und 6 Punkte für 'nen Roller früh morgens auf einem Dorf?
      (Wo ist da bitte die Verhältnismässigkeit? ....gesoffen, oder was ???)
      und 3. Wem soll sowas was nützen, wenn man dann wegen Willkühr
      seinen Job verliert und dem Staat auf der Tasche liegt? (Denn wenn sie
      einem dann ALG1 sperren müßen sie Hartz IV zahlen und das kommt
      dem Staat noch teurer, da es mit mehr Bearbeitung verbunden ist).

      ...ich habe ja auch mal dem Staat gedient und darf darum normal mein
      "Maul" nicht aufreissen, aber wenn ich sowas lese, dann krieg ich das
      kotzen. Sorry. Was glaubt der Typ eigentlich was er da macht, wenn
      er einem Rollerfahrer sowas aufbrummt? Recht und Ordnung, oder was?

      *lol* ...Idiot !!! ;)

      Gruß.
      Daniel.

      Kommentar


      • #4
        Zitat von Eurotrucker58 Beitrag anzeigen
        ... Dabei hatte ich bereits einen Punktestand von 11. ...
        Wofür das, wenn ich fragen darf?
        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

        Kommentar


        • #5
          Nun ich auch mal:

          Mofa ohne gültigen Versicherungsschutz ist unter dem Pflichtversicherungsgesetz genau geregelt:

          (1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach
          § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

          (2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
          (3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.
          Die Strafe und die Punkte sind absolut gerechtfertigt. Wenn es tatsächlich zu einem Unfall gekommen wäre, eventuell sogar mit Personenschaden, wer hätte dann die Schadensregulierung durchgeführt???
          Zitat von Robert Lyndt:
          "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

          Kommentar


          • #6
            Zitat von Harry Beitrag anzeigen
            Aus dem Gericht: Berufskraftfahrer kämpft erfolgreich um seinen Führerschein
            Dem 15jährigen werden die Eltern vermutlich zuhause den Kopf gewaschen haben.(Geld lässt sich überall rausholen)
            _________________________

            Gruss Steven

            Manche Menschen drücken nur dann ein Auge zu um besser zielen zu können.

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            • #7
              Nun muss man aber wieder klären, was denn die "neue Nummernschildpflicht" besagt. Hört sich für mich so an, als sei das Mopped versichert gewesen, hatte bloß noch das Zeichen vom letzten Jahr dran. In diesem Fall ist doch die Strafe absolut überzogen, es gibt ja auch sowas wie "Verhältnismäßigkeit der Mittel". Der Mann ist ja bestraft worden wie ein Alkoholsünder. Auch wenn das Gesetz solche Strafen für ähnliche Fälle vorsieht, man kann ja nicht alle Vergehen in einen Topf werfen. Na klar, Polizei und Staatsanwalt müssen das erstmal machen aber dagegen kann man ja angehen, ich hab für sowas jedenfalls ne Verkehrsrechtschutz.
              www.stirnfett.de

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              • #8
                Zitat von GunnarOlaf Beitrag anzeigen
                Nun muss man aber wieder klären, was denn die "neue Nummernschildpflicht" besagt. Hört sich für mich so an, als sei das Mopped versichert gewesen, hatte bloß noch das Zeichen vom letzten Jahr dran. In diesem Fall ist doch die Strafe absolut überzogen,
                Bei Mofas, Roller bis 50 ccm und kleinen Versicherungskennzeichen zählt die Versicherung vom ersten Tag des kaufes bis spätestens 28./29. Februar. ist das Kennzeichen nicht angebaut, ist es fahren ohne gültigen Versicherungsschutz und somit eine Straftat.
                Ein Polizist der so etwas sieht, hat dementsprechend eine Anzeige zu schreiben. Dafür sind die Beamten da - um Straftaten zu unterbinden, ggf. dagegen etwas zu unternehmen. Machen sie es nicht, drücken ein Auge zu, hat das nichts mit einer Verhältnismäßigkeit zu tun, sondern ist eine Strafvereitelung im Amt gemäß StGB und somit selbst eine Straftat.
                Aus welchem Grund nun Kollege Eurotrucker kein gültiges Versicherungskennzeichen dran hatte, spielt überhaupt keine rolle.
                Wäre es überhaupt nicht dran gewesen, aber zumindest bei ihm daheim, hätte er sich zumindest mit einem Verlust beim fahren rausreden können, wenn er zumindest die Versicherungsbestätigung dabei gehabt hätte.
                Aber mit altem Nummernschild fahren, das neue aber zu Hause.... das ist schon wieder Kennzeichenbetrug.
                Zitat von Robert Lyndt:
                "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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                • #9
                  Ich weiss jetzt auf jeden Fall, welches Kennzeichen gemeint ist, hat sich meine Freundin auch getade wieder für ihr Sommermopped geholt.
                  Du sagst, wenn das aktuelle Kennzeichen nicht angebaut ist, ist es eine Straftat. Das heißt also, wenn das Mopped im letzten Jahr versichert war, für dieses Jahr auch schon versichert ist und nur das Kennzeichen des letzten Jahres noch nicht gegen das neue ausgetauscht ist, ist das eine Straftat und gleichbedeutend mit einem nichtversicherten Fahrzeug? Wenn das so ist, finde ich diese Regelung aber ziemlich unflexibel und hart aber kann ja sein.
                  www.stirnfett.de

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                  • #10
                    Zitat von GunnarOlaf Beitrag anzeigen
                    (...) für dieses Jahr auch schon versichert ist und nur das Kennzeichen des letzten Jahres noch nicht gegen das neue ausgetauscht ist(...)
                    Gesetzt diesem Fall würde ich es Kennzeichenbetrug nennen.
                    Ich nehme aber an, unser Kollege hatte lediglich versäumt sich ein neues Kennzeichen zu besorgen. Sowas kann passieren, wer frei von Schuld ist werfe den ersten Stein, aber leider trotzdem eine Straftat. Ist zwar Kacke, aber leider gibt es da keine Ausnahmen.
                    Zitat von Robert Lyndt:
                    "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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