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Überladung eines verplombten Trailers

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  • Überladung eines verplombten Trailers

    moin

    habe letztens einen verplombten und mit zollgut beladenen trailer übernommen, der knapp 15% auf meiner antriebsachse überladen war.

    ok, das ding führ sich etwas seltsam :10_1_138[1]:


    und wie der teufel es will, komm ich auf der a8 bei rosenheim in die kontrolle ...


    naja, die beamten waren ganz witzig drauf, trotzdem musste der komplette trailer umgeladen werden



    jetzt kommt ne geldstrafe auf mich zu und evtl. der ein oder andere punkt in flensburg :36_1_10[1]:


    der anwalt meines chefs (subunternehmer) ist bereits informiert und 'freut' sich darauf, mich von der strafe freizusprechen.

    meine frage diesbezüglich:

    ist jemandem sowas schon passiert? sprich, man hat keinen einfluss auf die ladung und muss ggfs dafür gerade stehen??
    Wir sind die Träger der Firma

    Einer träger als der Andere

  • #2
    Ich denke es wird um die Frage gehen in wieweit es für dich ersichtlich war (z.B. durch deine Reifen) ob Du überladen warst oder nicht. Ich hatte einen gesehen der hatte seine Antriebsachse mit ca. 7 Tonnen überladen was meinst Du wie die Reifen da aussahen. Wenn der losgefahren wäre hätte er sich nicht rausreden können.
    Gruss Frank

    Meine :15_2_138[1]: warten auf mich. Zuhause ist es am schönsten


    PS: Wenn Ihr einen Tankwagenfahrer rennen seht, versucht ihn einzuholen.

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    • #3
      das waren umgerechnet 1,6 tonnen zu viel.
      man (ich) konnte nix erkennen, ob die reifen 'platt' waren.

      es war auch nicht 'mein' auto, sondern das von dem kollegen, der es drei tage später wieder übernommen hat.

      als ich beim umladen der ware dann gesehen habe, wie die tunesier den trailer bestückt hatten, wurde mir schnell klar, dass das so nicht geht!

      aber man konnte ja net rein schauen :-(
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      • #4
        Wenn es aus den Papieren nicht ersichtlich war, kannst Du normalerweise auf eine ordnungsgemäße Verladung vertrauen.
        Ich traue mir nicht zu eine Überladung von 1,6 T zu erkennen. Und genau das muss man Dir nachweisen, beweisen. Dies ist jedenfalls meine Meinung.

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        • #5
          Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
          Wenn es aus den Papieren nicht ersichtlich war, kannst Du normalerweise auf eine ordnungsgemäße Verladung vertrauen.
          Ich traue mir nicht zu eine Überladung von 1,6 T zu erkennen. Und genau das muss man Dir nachweisen, beweisen. Dies ist jedenfalls meine Meinung.
          Das braucht man ihn nicht mehr nachweisen. weil er es schon zu gegeben hat.



          ok, das ding führ sich etwas seltsam :10_1_138[1]:

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          • #6
            ergebnis:

            ich sollte eine strafe von 132 euro latzen und hätte einen punkt bekommen

            widerspruch eingelegt ... gerichtstermin ... schlussendlich sinds nur noch 35 euro verwarnungsgeld und KEIN punkt.

            laut der richterin ist ein BKF verpflichtet, sich über die ladung genauestens ein bild zu verschaffen.
            das hiesse in meinem fall, ich müsse ständig die achslasten prüfen und mit zuhilfenahme des zolls den trailer öffnen um ggfs ladungssicherung zu prüfen. und bei unstimmigkeiten darf ich dann die arbeit verweigern ... (... und mir nen neuen job suchen!!)

            nein, die bayerische justiz ist nicht weltfremd ... :rofl2[1]:
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            • #7
              So hätte ich aber auch gedacht.
              35€ und gut.
              Ich würde auch nicht unbedingt schätzen können,ob ich 1,6to zuviel hätte...
              Ich hätte auch nicht,s schreiben können!Aber das wollt ich nicht.

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