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Zwei Jahre keine Fahrerkarte ausgelesen!

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  • Zwei Jahre keine Fahrerkarte ausgelesen!

    Sachen gibt's!
    Treffe ich heute einen ehemaligen Kollegen,welcher seit fast zwei Jahren bei einer neuen Firma fährt.Beim Kaffeeklatsch kamen wir auf's Thema Kostenerstattung für Karte,FS,Module usw. und da sagt er mir:"seit ich da fahre,ist noch nie meine Fahrerkarte ausgelesen worden."
    HÄÄÄÄÄÄÄ? Wie geht das denn? "Mein Cheffe sagt,brauchst du nicht und wenn was ist,ich zahle."
    Ist das wirklich sooo einfach? Der Spediteur ist doch zur Datenarchivierung verpflichtet,oder? Wie steht es um die Pflichten des Fahrers? Ich konnte da nichts greifbares finden,auch würde mich mal interessieren-sieht die BAG oder Polizei bei einer Kontrolle,dass die Karte nicht ausgelesen ist und gibt es da Geldstrafen und in welcher Höhe?
    Hätte nicht gedacht,mal so eine Frage in den Ring zu werfen,denn so eine Situation ist eigentlich garnicht vorstellbar.
    Aber,es gibt nichts was es nicht gibt!Bin mal auf Eure Meinungen gespannt!
    "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,dass er tun kann,was er will,sondern dass er nicht tun muss,was er nicht will."
    Jean Jacques Rousseau

  • #2
    • Der Unternehmer muss spätestens alle 28 Tage die Daten von der Fahrerkarte kopieren (beginnend
    mit dem ersten Tag der Aufzeichnungen).

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    • #3
      Ihr würdet mir nichtglauben wie viele Firmen z.T. gar nicht archivieren und deren Fahrer noch nie Ihre Karte ausgelesen haben. Betrifft hauptsächlich den Werkverkehr.
      Zitat von Robert Lyndt:
      "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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      • #4
        Klar kann man auf der Fahrerkarte ablesen, wann sie das letzte Mal ausgelesen wurde. Das Auslesen der Fahrerkarte ist eine Pflicht des Arbeitgebers. Als Fahrer musst du nur die Fahrerkarte zur Verfügung stellen, damit sie ausgelesen werden kann. Bußgelder deswegen gehen also an den Chef und nicht an den Fahrer.

        Gruß

        McFly

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        • #5
          @Mc Fly;und wenn die Kontrollorgane dies bemerken,geht dann eine Meldung an das Gewerbeaufsichtsamt incl.eines Bussgelds für den Unternehmer?
          Wenn das so ist,wäre der AG ja erpressbar,richtig?So nach dem Motto:leg mal 'ne Schippe drauf oder ich ruf da mal an...
          "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,dass er tun kann,was er will,sondern dass er nicht tun muss,was er nicht will."
          Jean Jacques Rousseau

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          • #6
            Na,da paß mal auf,daß der Schuß nicht nach hinten losgeht. Ganz abgesehen vom Erpressungsversuch könnte er ja auch sagen,dann mach doch. Und dann kannst Du nur froh sein,wenn die Karte die letzten Wochen sauber war,denn die Daten sind ja auch auf dem Massenspeicher. Und für Fahrzeitüberschreitungen ist ja auch der Lenker verantwortlich;-).

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            • #7
              @lapa
              Hier geht es nicht um mich,sondern einen ehemaligen Kollegen!
              Auch hatte ich ja auf eine fundierte Antwort gehofft,was ein evt.Bussgeld für den AG angeht,denn Fakt ist doch,dass er die Karte auslesen und speichern MUSS,oder?
              Finde darüber leider nix bei Guggel.
              "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,dass er tun kann,was er will,sondern dass er nicht tun muss,was er nicht will."
              Jean Jacques Rousseau

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              • #8
                Zitat von ontheroadagain Beitrag anzeigen
                @lapa Hier geht es nicht um mich,sondern einen ehemaligen Kollegen!
                Ja ja ...immer diese armen Ex-Kollegen. Nun komm schon. Raus mit Sprache:
                ...WAS HASTE NUN SCHON WIEDER SCHLIMMES ANGESTELLT ??? *gröhl*

                :rofl2[1]:

                Gruß.
                Daniel.

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