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Seitenstreifen und seitlicher Ladungsüberhang

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  • Seitenstreifen und seitlicher Ladungsüberhang

    Hallo zusammen,

    Ich hatte versprochen, hier eine verbindliche Aussage zur Frage des seitlichen Ladungsüberhangs auf den Seitenstreifen zu treffen. Nach langer Recherche hier nun das Ergebnis:

    Der Seitenstreifen darf nicht benutzt werden. Weder durch das Fahrzeug selbst noch durch den Ladungsüberhang.

    Eine bestimmte Verkehrsfläche muss immer dreidimensional betrachtet werden. Wenn das nicht so wäre, dürften z.B. Rad- und Gehwege mit Fahrzeugteilen oder überstehender Ladung (gerade beim Querparken) zugeparkt werden.
    Der Gesetzgeber spricht also in seinen Kommentaren auch immer von dem "Luftraum" über einer bestimmten Fläche. In unserem Fall ist also der Luftraum über dem Seitenstreifen Teil des Seitenstreifens und damit tabu.

    Die Abgrenzung in der RGST 92 lässt sich nur mit zusätzlichem Sicherheitsbereich an der Längsachse des GST erklären: Der Seitenstreifen darf zwar nicht befahren werden - dienst aber als seitliche Pufferzone.

    Ich hoffe, diese Frage ist damit ausreichend beantwortet.

    Bigfoot

  • #2
    OK, die Ladung auf dem Foto in einen anderem Thema soll noch 7x laufen (4,4m breit). Ich habe kein Problem damit, in Suben die 2. Spur dicht zu machen und bis nach Goch durchzuziehen (800km). Wir haben in Bayern die Tagesfahrt genehmigt, die Autobahn ist überwiegend 2-Spurig. Also fahren wir im Feierabendverkehr. Mal sehen, wie weit wir kommen, ich glaube, die Telefone bei der Polizei werden sich heiß laufen :). Und meine Männer geben sich richtig viel Mühe alles richtig zu machen, die fahren genau Strich 80!!!!

    Habe noch zu erst 2 Fragen:

    1.Wie sieht es aber für mich mit Rechtsfahrgebot? :) Irgendwie habe ich im Kopf, ich darf gar nicht links fahren, wenn nicht die Auflage 23 vorgeschrieben ist?

    2. Wie breit ist ein Fahrstreifen (ich dachte die ganze Zeit 3,5m)? Würde dann bedeuten, ab diese Breite grundsätzlich 2 Spuren zu besetzen?
    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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    • #3
      Zitat von Helena Beitrag anzeigen
      1.Wie sieht es aber für mich mit Rechtsfahrgebot? :) Irgendwie habe ich im Kopf, ich darf gar nicht links fahren, wenn nicht die Auflage 23 vorgeschrieben ist?
      Das Rechtsfahrgebot bezieht sich dann auf dass Fahrzeug in seiner Gesamtheit - also einschließlich Ladungsüberhang. Der GST fährt also nicht links solange sich der Ladungsüberhang am rechten Fahrbahnrand befindet.

      2. Wie breit ist ein Fahrstreifen (ich dachte die ganze Zeit 3,5m)? Würde dann bedeuten, ab diese Breite grundsätzlich 2 Spuren zu besetzen?
      Klare Antwort: Ja.

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      • #4
        Bezüglich des Rechtsfahrgebotes meinte ich mein Begleitfahrzeug.
        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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        • #5
          Morgen fährt ein Transport aus Berlin nach Bad Bentheim, ist 3,6m breit und auf der Autobahn keine Begleitung vorgeschrieben. Also, wie der jetzt fahren soll, na ja, ist ein Engländer, vielleicht würde es durchkommen, wenn er sich über 2 Fahrspuren breit macht :) !
          Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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          • #6
            Zitat von Bigfoot Beitrag anzeigen
            ...Die Abgrenzung in der RGST 92 lässt sich nur mit zusätzlichem Sicherheitsbereich an der Längsachse des GST erklären: .Der Seitenstreifen darf zwar nicht befahren werden - dienst aber als seitliche Pufferzone...
            Ich habe einen konkreten Beispiel. 3,9 m Breite, 47 Tonnen, sonst nix. In der Genehmigung ist über bestimmte Brücken die Fahrauflage Nr. 7, die uns vorschreibt rechts zu fahren und nur auf den Brücken LKW Verkehr links auszuschließen. Also ich habe es immer so verstanden, dass wir sonst alle!! links fahren lassen müssen und schön brav rechts und mit dem Ladungsüberhang über dem Standstreifen. Das sind definitiv 0,4m über dem Standstreifen.



            Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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            • #7
              Ich war Mittwoch mit 3,90m Breite auf der Warschauer Allee unterwegs und haben uns strickt an die Fahrauflage 23 gehalten.
              Bei der Fahrauflage 7 fahre ich nur soweit nach rechts das die Ladung nicht über dem Standstreifen hängt.
              Meine Sicht nach vorne war gleich null da ich trotzdem fleißig von LKW überholt wurde und diese 2m vor meinem Fahrerhaus einscheren mußten.

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              • #8
                Am Mittwoch war ich mit 4m Breite nach Hamburg. Ich war wirklich dankbar, dass unser Amt in ''Auflagen für gesamtes Geltungsbereich'' die 23 eingearbeitet hat. Auch auf der A14 sind wir überwiegend über 2 Spuren gefahren, wenn lange keine Ausfahrt zu sehen war, sind wir kurz nach rechts, den Verkehr hinter uns durchgelassen und wieder nach links. Habe die Fahrzeuge hinter uns immer ''sammeln lassen''. Nächsten Mittwoch fahre ich wieder 4,4m Breite von Suben nach Goch. Mit der Auflage 15 . Weiß echt nicht, wie ich fahren soll!!!!!
                Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                • #9
                  Ich habe hier etwas zu rätseln :). Was denkt ihr, wie breit ist die Ladung? Und eure Meinungen würden mich auch bezüglich der Fahrweise interessieren, wie am besten damit fahren, dass es ein sicherer Transport ist?

                  Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                  • #10
                    Moin

                    Sieht nach nem normalbreiten Trailer aus, die Warntafeln sehen nach ca. 40- 50 cm /im Quadrat aus...:thinking: also ca 3,50 m Breite.

                    Und wie soll man schon fahren??!

                    Vorsichtig

                    Paßt doch gut auf die Fahrspur das Auto..

                    Gruß
                    Lutz

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