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Lenk und Ruhezeit

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    Hallo

    Da Ich seit dieser Woche eine Neue Tour fahre hab Ich mal ne Frage

    Nach 10std Fahren, darf man dann eine verkürzte Schicht von 9std machen.

    Ich Fahrer mit einen Kollegen jeden 2 Tag nach Oftringen Schweiz.
    Touranfang ist Strullendorf um 21.15 nach Ludwigsburg Ankunft ist um 24uhr, 1std Pause kurz vor 1 Uhr gehts weiter nach Rheinfelden an die Grenze da bin Ich gegen 4.15, Pause bis 5Uhr schnell über die Grenze 35min Später bin Uch dann in Oftringen da ca 30-60min ausladen und beladen, auf nach Deutschland Pause mach ich normal im Autohof Bühl oder Raststatt 10Uhr bis 19Uhr, laden Muss Ich wieder in Kitzingen ca 1Std Pause wieder dann nach Nürnberg ausladen da bin Ich gegen 1.30. Auflieger stell Ich dann wieder in Strullendorf ab dannach hab Ich Feierabend bis 20.30 da Satteln Ich wieder auf.

    Stefan

  • #2
    Zitat von Speedy875 Beitrag anzeigen
    Nach 10std Fahren, darf man dann eine verkürzte Schicht von 9std machen.
    Wenn du in deinen fall mit schicht. die ruhezeit meinst dann ja.
    aber maximal drei mal die woche. dann nur noch 11h.

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    • #3
      So,wie ich das lese,fahrt ihr als Doppelbesatzung...
      und bei Doppelbesatzung gilt eine "Schichtzeit" von 21 Stunden...danach eine Tagesruhezeit von 9 Stunden...
      In einer Doppelbesatzung gibt es keine Verkürzung der Tagesruhezeit...die 9 Stunden sind da ein MUß...und gelten als komplette Tagesruhezeit..

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      • #4
        Wir Fahren einzel, jeden 2 Tag ist einer in die Schweiz unterwegs

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        • #5
          Zitat von Speedy875 Beitrag anzeigen
          Wir Fahren einzel, jeden 2 Tag ist einer in die Schweiz unterwegs
          Okay...
          dann mal zu deiner Eingangsfrage:Nach 10std Fahren, darf man dann eine verkürzte Schicht von 9std machen.

          Klare Antwort:JA...ob die Tagesruhezeit verkürzt wird oder nicht,hat nix mit der Tageslenkzeit zu tun ...zu beachten hast du nur,das du maximal 2mal innerhalb einer Arbeitswoche die 10 Stunden Lenkzeit haben darfst...
          und...
          wenn man dann noch das Arbeitszeitgesetz beachtet:
          Wenn du 10 Stunden Tageslenkzeit machst,dann darfst du keine anderen Arbeitstätigkeiten an diesem Tag haben...weil eine Arbeitszeit von 10 Stunden maximal am Tag erlaubt sind...und die Lenkzeit ja mit zur Arbeitszeit zählt...

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          • #6
            ok dann ist das was Ich fahrer nicht Erlaubt, auch wenn Ich am nächsten Tag gut 17std Pause habe ?!?!

            Stefan

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