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Traktor mit zwei Anhängern auf der Autobahn/Kraftfahrstraße

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  • Traktor mit zwei Anhängern auf der Autobahn/Kraftfahrstraße

    Moin,

    heute ist mir auf der Kraftfahrstraße, die später dann zur Autobahn wird, ( Zeichen 330 und 331)
    ein Traktor mit zwei Strohballenanhängern aufgefallen, der sich in meiner Fahrtrichtung am
    Fahrbahnrand entlang quälte.
    (Traktor mit 50km/h Zeichen auf dem Kotflügel, die Anhänger hatten 25km/h Aufkleber am Heck)
    Die Fahrbahn war zuerst zweispurig und alle anderen Verkehrsteilnehmer quetschten sich an der Karre vorbei,
    was mit Gegenverkehr nicht ganz ungefährlich war. Ich blieb dann lieber dahinter, bis der Traktorist irgendwann
    die Kraftfahrstraße an einer Abfahrt verließ.
    Gerade komme ich noch mal ins Grübeln, was da eigentlich genau abgegangen ist und kam zu folgendem Ergebnis,
    was der tapfere Landwirt nach meinem Rechtsempfinden da so alles unter der Gürtellinie fabriziert hat:

    -Unterschreiten der auf Kraftfahrstraßen bauartbestimmten Mindestgeschwindigkeit von über 60 km/h
    -Führen von Anhängern mit zu gering ausgelegter Höchstgeschwindigkeit
    -Fahren mit einer unerlaubten Zugbildung, da 1 Anhänger zuviel
    -Führen von 25km/h Anhängern mit einer Zugmaschinen-Geschwindigkeit von 50km/h
    -unerlaubtes Führen eines Zuges mit Überbreite auf Kraftfahrstraßen (die Strohrollen-Anhänger waren reichlich breit)
    -Verkehrsbehinderung und Gefährdung

    Für den Fall, daß ich falschliege oder etwas vergessen habe möge man mich korrigieren.

    Meines Wissens nach gibt es Traktoren >60km/h bbH die mit EINEM druckluftgebremsten Anhänger, die
    Autob. u. Kraftfahrstr. benutzen dürfen (Kl. T), das wärs dann aber gewesen.

    ODER...

    ...habe ich etwa seit 2010 etwas verpennt und Land oder Forstwirtschaftliche Fahrzeuge haben neuerdings
    Sondernutzungsrechte für Autobahnen und Kraftfahrstr.?

    Danke schon mal im Voraus für Eure Einschätzungen.
    "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

    chinesisches Sprichwort

  • #2
    - Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen darf nur, wer eine bbH von mind. 61km/h erreicht.
    - Für die Einhaltung der bbH des Zuges ist der Fahrer verantwortlich, er darf m.E. die Anhänger trotz der geringeren bbH mitführen.
    - Grundsätzlich dürfen 2 Anhänger hinter einer Zugmaschine mitgeführt werden.
    - Für alle Kfz gelten bei Benutzung von Kraftfahrstraßen und Autobahnen die gesetzliche Grenzen von L/B/H...
    MfG Der Tommy...
    ___________________________________________

    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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