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Frankreich-Deutschland

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  • Frankreich-Deutschland

    Es ist zwar nur ein Freundschaftsspiel...aber...Frankreich führt zur Pause mit 1 zu 0[smilie=real mad.gi:

  • #2
    Aber, zumindest in meinen Augen, nicht wirklich verdient.
    "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

    (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

    "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

    (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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    • #3
      Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
      Aber, zumindest in meinen Augen, nicht wirklich verdient.
      ÄHH...keine Ahnung...ich schau nur ab und zu auf den Lifeticker...:)

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      • #4
        Also wir sind min. ebenbürtig. Leider treffen unsere Jungs nicht. Und wie das eben im Fussball so ist, wer seine Chancen nicht nutzt, verliert.
        "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

        (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

        "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

        (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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        • #5
          Tja, und schon steht es 0-2... wer die Chancen nicht nutzt, wird bestraft... Welcher Depp stellt auch einen Wiese ins Tor?
          "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

          (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

          "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

          (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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          • #6
            1-2 in der 90. min. Viel wird wohl nicht mehr kommen.
            "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

            (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

            "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

            (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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            • #7
              Nee...aus...und verloren...so ist das Leben:)

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              • #8
                Es sind einfach zu wenig Bayern dabei:lmao[1]:!

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                • #9
                  Ne, zuviele :D
                  "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                  (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                  "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                  (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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                  • #10
                    Darauf hab ich nur gewartet;-) Aber wir waren fair und haben beim Gegner auch einen reingestellt:lmao[1]:.
                    Zuletzt geändert von lapa; 29.02.2012, 23:12.

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                    • #11
                      Zitat von lapa Beitrag anzeigen
                      Darauf hab ich nur gewartet;-) Aber wir waren fair und haben beim Gegner auch einen reingestellt:lmao[1]:.
                      :rofl2[1]:
                      "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                      (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                      "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                      (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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