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"Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."
(2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)
"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."
(2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)Stichworte: -
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