Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Arbeitnehmer die Pflicht haben, Überstunden detailliert nachzuweisen, wenn sie sie bezahlt haben wollen. Sie können diese Aufzeichnungspflicht nicht auf die Arbeitgeber abwälzen. Im konkreten Fall ging es um einen Berufskraftfahrer, der von ihm behauptete Überstunden bezahlt haben wollte. Er verwies deswegen auf die gesetzliche Verpflichtung seines Arbeitgebers als Transportunternehmer, die geleisteten Stunden aufzuzeichnen. Weil dies aber allein dem Arbeitsschutz der Angestellten diene, könne sie nicht dazu genutzt werden, Überstunden darzulegen. (LAG Rheinland-Pfalz, 7 Sa 708/09)
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Arbeitsrecht: Überstunden muss der Arbeitnehmer beweisen
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