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Fahrzeit im Erlaubnisbescheid

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    Zitat von calimero33 Beitrag anzeigen
    ... kommt heute auf der A9 bei Dittersdorf nen Schwertransporter auf die Bahn mit ca 40kmh und der BF3 fährt hinter ihm raus und macht 3 Spuren zu...
    Komisch, soweit ich weiß, ist die A9 bei Dittersdorf zweispurig, ohne Standspur. :)

    Vor ein Paar Wochen habe ich nach Münchberg zwei Türme begleitet. Der erste Turm war vorne 4,2m breit und hinten bloß 3m. War aber 45m lang!!! Der zweite Turm war nur 3m breit. Also habe ich 4,2m Breite abgesichert, die irgendwo 150 m vor mir waren !! Die Genehmigung hat uns erlaubt zwei Spuren zu benutzen, dann haben wir es auch gemacht. Ich hätte keine Chance zu reagieren, wenn der erste Kollege von Standstreifen weg müsste (wegen einem Pannenfahrzeug z.B.). Dazu haben wir einen überbreiten Schwertransport eingeholt, mit Polizeibegleitung, der leider dazu noch schwer war. Ich konnte nichts anderes tun, als 2 Spuren dicht zu halten.

    Bei Triptis mache ich bei der Breite grundsätzlich die dritte Spur zu und in dem zweispurigem Bereich wird bei der Breite über 2 Spuren gefahren. Ist ohne Standspur.

    Calimero, wonach schätzt du die Breite des Transportes ein?
    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

  • #2
    Zitat von Solo Beitrag anzeigen
    Hallo Jens, in NRW wird schon entzerrt - wenn auch nur auf der Autobahn. Da können GST unter gewissen Voraussetzungen in der Nacht von Freitag auf Samstag von 22.00 - 06.00 Uhr die Autobahn benutzen. Interessant ist das aber wohl nur für Durchfahrer und "Rausfahrer", weil die Kreise und Städte nicht freigegeben sind.
    Solo, wie kommst du darauf? Und unter welchen Voraussetzungen?
    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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    • #3
      Hallo Helena, das Verkehrs- und das Innenministerium NRW sind darauf gekommen. Das sind evtl. schon die ersten Vorläufer der neuen RGST (Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte). Da hat man schon fleißig - bundesweit - gebastelt. Wann was dabei herauskommt, weiß ich natürlich nicht.

      Die Nacht von Freitag auf Samstag soll auf der Autobahn wohl relativ verkehrsarm sein, sodass man den GST entzerren könnte.

      Die Details habe ich gerade nicht hier; ich schicke sie später.
      Was soll ich mit der Realität, wenn es in der Theorie so gut klappt...

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      • #4
        Zitat von Solo Beitrag anzeigen
        .... Das sind evtl. schon die ersten Vorläufer der neuen RGST (Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte). Da hat man schon fleißig - bundesweit - gebastelt. ...
        Wenn aber nicht gleichzeitig an den Verwaltungsvorschriften zu §46 StVO gebastelt wird, wird es nicht viel helfen. Diese geben nämlich den Landesämtern einen unschönen Spielraum bezüglich der Fahrzeiten. Auf Grund diesen bekommen in einigen Bundesländern da ansässige Transportfirmen ziemliche Einschränkungen und das bundesweit. Es lebe die Gerechtigkeit.
        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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        • #5
          Solo, wie kommst du darauf? Und unter welchen Voraussetzungen?
          Hallo Helena, jetzt wird’s lang:

          In NRW kann die Nacht von Freitag auf Samstag jetzt auch als normale „Transportnacht“ auf der Autobahn angesehen werden, wenn…:

          Die Lockerung des Fahrverbotes ist aber eher eine behördeninterne Angelegenheit, die den Straßenverkehrsbehörden gewisse Freiheiten eröffnet. Sie ist deshalb auch nicht detailliert / gerichtsfest ausformuliert, weil sie bei jeder „Anwendung“ besonders zurechtgestutzt werden kann. So braucht etwa nicht unbedingt festgelegt werden, dass sie nur innerhalb von NRW gilt, wenn der Transport sowieso nur dort fährt.

          Es gibt grundsätzliche Regelungen und auch deren Ausnahmen bzw. Zusätze.

          Also:

          „In Randnummer 116 der Verwaltungsvorschriften zu § 29 Absatz 3 StVO ist geregelt, dass für Großraum- und Schwertransporte die Benutzung der Autobahnen in der Regel von Freitag 15:00 Uhr bis Montag 9:00 Uhr zu verbieten ist.“

          Es bestehen bei dem Verkehrsministerium NRW (MWEBWV = Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW) im Einvernehmen mit dem Innenministerium (MIK = Ministerium für Inneres und Kommunales NRW)
          keine Bedenken, abweichend von Randnummer 116 der Verwaltungsvorschriften, dem Großraum- und Schwerverkehr die Benutzung der Autobahnen von Freitag 22:00 Uhr bis Samstag 6:00 bei Vorliegen folgender Voraussetzungen zu gestatten:


          * Der Transport verkehrt ausschließlich innerhalb von NRW.

          * Sofern der Transport andere Bundesländer als Nordrhein-Westfalen betrifft, müssen diese sich im Rahmen des Anhörungsverfahrens ausdrücklich damit einverstanden erklären, dass der Transport im oben genannten Zeitraum die Autobahn nutzt.

          * Der Transport darf nicht zu den Zeiten stattfinden, in denen die Ferienreisezeitverordnung gilt.

          * Der Transport darf nicht zu folgenden Zeiten stattfinden:
          - von Gründonnerstag bis Dienstag nach Ostern sowie
          - an allen Wochenenden, bei denen der sich anschließende Montag ein Feiertag ist (z.B. Pfingsten, Tag der Einheit, Allerheiligen, usw.).

          * Es handelt sich um einen Transport, für den keine Polizeibegleitung erforderlich ist.

          * Sofern es sich um einen Transport handelt, für den eine Polizeibegleitung erforderlich ist, so ist vor der Durchführung der sonstigen Anhörungen abschließend zu klären, dass die Polizeibegleitung sichergestellt werden kann.“

          Wenn keine Bedenken bestehen zu gestatten, hat ein Antragsteller vielleicht noch kein einklagbares Recht darauf.

          Für diese Nacht braucht man keine Wochendfahrverbots-Aufhebung mehr.
          Für Durchfahrer und für Transporte, die mehr als eine Nacht brauchen, um NRW über die Autobahn zu verlassen, ist diese Regelung wohl ziemlich interessant.

          Kreise und Städte sind aber nicht freigegeben. Ich hoffe nur, dass die jetzt nicht mit WE-Aufhebungs-Anträgen geplättet werden.

          Übrigens: Befreit ist nur die Nacht ! Von Freitag 15.00 Uhr bis 22.00 Uhr ist "die Klappe immer noch zu".
          Was soll ich mit der Realität, wenn es in der Theorie so gut klappt...

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          • #6
            Fahrzeit im Erlaubnisbescheid

            Solo, dass ist sehr interessant. Bayern hat das ja schon, da können die meiste Transporte am Tage fahren und auch am Samstag. Das Problem ist nur, dass die meiste Transporte durch mehrere Bundesländer laufen. Für die Planung und Durchführung bedeutet es alle Gehirnzellen zu aktivieren, denn jedes Bundesland andere Fahrzeiten genehmigt. Dazu noch die LuR Zeiten einhalten ist eine Kunst. Ich denke, nur die RGST zu ändern hilft nicht viel. Mann müsste an den Verwaltungsvorschriften basteln:

            http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm#gesivz44

            Von der Fahrzeitbeschränkung nach Nummer IV 2 Buchstabe a Satz 2 kann abgesehen werden, wenn Lastfahrten mit Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen durchgeführt werden, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h beträgt und die diese Geschwindigkeit transportbedingt einhalten können, sofern sie die in Nummer III 4 (Rn. 32 ff.) aufgeführten Abmessungen nicht überschreiten.


            Hier habe ich die Vorschrift unter Nr. 57 des §46 zitiert. Die Formulierung ... Von der Fahrzeitbeschränkung kann abgesehen werden .... wird z.B. in Sachsen so ausgelegt, kann, also machen wir es. Ist ja ganz gefährlich so ein Transport, der eigentlich wie ein normaler LKW ist, nur um 20 cm breiter. Diese Transporte bekommen dann in den Hauptferien nur Nachtfahrt genehmigt!!! Und zwar bundesweit!!!! Selbstverständlich nur die Firmen, die in Sachsen beantragen müssen, weil die da den Firmensitz haben. Daneben ein bayrischer Transport mit den gleichen Abmessungen bundesweit fahren darf, wann er will :10_1_138[1]:!!!!!


            Das war jetzt ein Problem, der kleine, niedliche, unauffällige Schwertransporte betrift, die nur Genehmigung nach §46 brauchen. Ich verstehe nicht, dass sich die betroffene Firmen nicht rechtlich wehren.
            Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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            • #7
              Zitat von Helena Beitrag anzeigen
              Diese Transporte bekommen dann in den Hauptferien nur Nachtfahrt genehmigt!!! Und zwar bundesweit!!!! Selbstverständlich nur die Firmen, die in Sachsen beantragen müssen, weil die da den Firmensitz haben. Daneben ein bayrischer Transport mit den gleichen Abmessungen bundesweit fahren darf, wann er will !!!!!
              „Eigentlich“ legt jedes Bundesland bei der Anhörung seine eigene Fahrzeit fest - mit oder ohne Sperrzeiten.

              Ein sächsischer und ein bayerischer Transport fahren in Sachsen nur nachts, im Rest der Republik vielleicht überall bei Tage - je nachdem was dort festgesetzt wurde.

              Die ausstellende Behörde (z.B. in Sachsen) ist aber endgültig verantwortlich für das, was in der Erlaubnis / Genehmigung steht.
              In Rheinland-Pfalz ist ein Landkreis verknackt worden, weil er „falsche“ Auflagen eines anderen Bundeslandes übernommen und nicht rausgeworfen hat.

              Wenn die Behörde also meint, dass die Urlaubssperre auch im Schwarzwald, in Ostfriesland und besonders in München-City notwendig wäre, dann darf sie deren Auflagen wohl - theoretisch - ignorieren und der sächsische Transport wird komplett auf „nachtaktiv“ heruntergeschaltet.
              Weil das aber wohl schweineteuer für den Spediteur ist, könnte der sich erstmal bei den anderen Bundesländern erkundigen, was die festgesetzt haben, um dann vorsichtig bei der eigenen Behörde - mit der man für die Zukunft keinen Stress haben will - höflich anzuklopfen und Fakten auf den Tisch zu legen.
              Was soll ich mit der Realität, wenn es in der Theorie so gut klappt...

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              • #8
                Der Transport von Kaltfräsen zur Straßensanierung hat in NRW jetzt auch größere Freiheit bei den Fahrzeiten... (Braucht wohl auch jeder jeden Tag...)
                Was soll ich mit der Realität, wenn es in der Theorie so gut klappt...

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                • #9
                  Solo, jetzt weiche ich ein wenig von Thema ab. So, wie es aussieht, werden nicht die Fahrzeiten unser Problem Nr. 1 sein. Sondern den Kunden beizubringen, dass mit 14 Tagen Bearbeitungszeit grundsätzlich zu rechnen ist . Mehrere Ämter haben uns Personalkürzungen angekündigt und darauf aufmerksam gemacht, dass auf den gesetzlichen 14 Tagen bestanden wird.

                  Zu den Fahrzeiten. Mit den kleinen, niedlichen und unauffälligen Schwertransporten habe ich die gemeint, die bloß eine Dauergenehmigung bis 3m Breite brauchen. Die wird ohne Anhörungen ausgestellt. In der Streckenbeschreibung unten kommt: von und zu allen Grenzübergängen (oder ähnlich). Das sächsische Amt stellt die mit Nachtfahrten aus, das bayrische ohne. Reden mit den lässt sich nicht, habe ich schon probiert. Ich gebe mir zwar die Mühe taktvoll zu sein, aber Insarschkriecher bin ich nicht. Und offensichtlich hatten auch andere kein Erfolg, weil die Praxis ist, dass solche Firmen, die sich mit Genehmigungsservice ernähren, einfach Niederlassungen in mehreren Bundesländern einrichten.
                  Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                  • #10
                    Die Fahrzeit bestimmt der Chef - teilweise ;-)
                    Sie hat manchmal etwas mit der Bearbeitungszeit und die etwas mit dem beantragten Fahrtweg zu tun.

                    Die Fahrzeit wird auch von Kreisen und Städten festgesetzt.
                    1. Wenn du dort etwas größer bist, kriegst du schnell Nachtfahrt und Polizei und die Übernahme von einer KPB zur nächsten soll z. T. recht zeitaufwendig sein - aber wem sage ich das.
                    2. Wenn der Transport durch 5 Kreise geht, werden alle angehört und die hören z. T. noch jede Miste bei sich selbst an. Und bei Fahrtwegsänderungen muss ein anderer betroffener Kreis und der Landesbetrieb Straßenbau NRW noch mal angehört werden. Der Chef kriegt die Erlaubnis dann erst kurz vor der Rente und der Fahrer wird alle Nase lang durch die Polizeibegleitung aufgehalten.

                    Wenn man, so weit es geht, auf der Autobahn bleibt, wird nur noch der Kreis angehört, der wirklich berührt werden muss - und natürlich der Straßenbau - und das war’s.
                    Je weniger man mit einem „großen“ Transport und möglichst nur 60 t. (Brücken) von der Autobahn runterkommt, umso besser ist die Chance, bei Tage und ohne Polizei durchzukommen. Also besser 300 km Autobahn Umweg als 50 km Holzweg geradeaus ;-)
                    Deine Kunden sollen sich ausrechnen, was sie lieber möchten: Einen langen Fahrtweg mit kurzer Bearbeitungszeit bei Tag oder den kürzesten Weg mit langer Bearbeitungszeit, Nachtfahrt und Polizei.

                    Meine Frage an die Fahrer bzw. die Begleiter wäre:

                    Kürzere Fahrt außerhalb oder längere Fahrt auf der Autobahn ?

                    Wie aufwendig ist die Polizeibegleitung für euch ?

                    Wie groß ist der Unterschied für euch zwischen Tag- und Nachtfahrt ?

                    Hat der Fahrer gern einen Bf-2-Begleiter vor sich - besonders bei Nacht ?

                    ...wenn ich eine Zustimmung stricke, dann möglichst für euch. Ihr müsst sie lesen und optimal danach fahren können.
                    Was soll ich mit der Realität, wenn es in der Theorie so gut klappt...

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                    • #11
                      Zitat von Helena Beitrag anzeigen
                      Solo, jetzt weiche ich ein wenig von Thema ab. So, wie es aussieht, werden nicht die Fahrzeiten unser Problem Nr. 1 sein. Sondern den Kunden beizubringen, dass mit 14 Tagen Bearbeitungszeit grundsätzlich zu rechnen ist . Mehrere Ämter haben uns Personalkürzungen angekündigt und darauf aufmerksam gemacht, dass auf den gesetzlichen 14 Tagen bestanden wird.
                      Einige Transporte kommen nicht mal mit 3 Wochen Vorlaufzeit aus - Änderungen, Streckenprotokoll. Die Verkehrssituation ist hier z. Zt. „saumäßig“.

                      Bei uns ist es nicht die Personalkürzung sondern der irre Anstieg der Anträge - besonders der schweren (131 - 179 t.) und großen Transporte und die dauernden Fahrtwegsänderungen = Stress. (Eine Kollegin in diesem unserem Lande hat bis zum vorletzten Jahr kundenfreundlich-hektisch gearbeitet und ist dann drei Tage lang ins Koma abgetaucht. Jetzt arbeitet sie nur noch zügig.)
                      Wenn bei mir ein Antrag über (Internet-) - Vemags reinkommt, ist nicht zu sehen, ob er 50 oder 150 t schwer, 2,50 oder 6,50 breit ist. Und mögliche Markierungen, die wir selbst setzen könnten und unbedingt haben wollten, hat das Christkind bei der letzten Vemags-Änderung nicht gebracht.

                      Der Spediteur sieht natürlich nicht, dass seine Schubkarre von 2,60 m Breite, die bei uns die Putzfrau bearbeitet, in der Liste genauso aussieht wie der dickste Klotz.
                      Affenartig schnell geht's nur, wenn ich im Vorgang selbst bin.

                      Absolut ärgerlich und fast schon unzumutbar ist jeder Fax-Antrag.
                      Er braucht doppelt bis drei Mal soviel Zeit wie ein Vemags-Antrag.
                      Einige Tausend Anträge gehen nur noch per Vemags / Internet.
                      (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte)


                      Was soll ich mit der Realität, wenn es in der Theorie so gut klappt...

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                      • #12
                        Solo, das wird eine interessante Diskussion mit dir ;). Ich probiere zuerst deine 4 Fragen zu beantworten, aus der Sicht eines Begleiters und Planers.

                        Zitat von Solo Beitrag anzeigen
                        Meine Frage an die Fahrer bzw. die Begleiter wäre:

                        Kürzere Fahrt außerhalb oder längere Fahrt auf der Autobahn ?

                        Hängt von den Abmessungen des Transportes ab. Alles über 3,5m Breite grundsätzlich wenig Landstraße auch, wenn der Weg dann länger ist. Denn dann kommt die Polizei dazu und es sind nicht immer die Kosten dafür, sondern der menschliche Faktor, der die Probleme mit sich bringt. Sonst bin ich ganz gut in der Lage einen Transport auf der Landstraße nach vorne abzusichern, besonders in der Nacht - kein Problem. Bei langen Transporten ist es wieder anders. Möglichst wenig Kreuzungen und auch nicht jede Autobahnabfahrt ist für lange Transporte durchfahrbar, sogar manche Autobahnkreuze nicht (z.B. von der A9 auf die A14 von Richtung Süden). Bei breiteren Transporten um die 5m planen wir sogar überwiegend 3-spurige Autobahnen, auch wenn der Weg viel länger ist. So eine Baustellenerweiterung kann über 1000€ kosten und dann hat man mit dem kürzerem Weg nichts gespart.

                        Zitat von Solo Beitrag anzeigen
                        Wie aufwendig ist die Polizeibegleitung für euch ?

                        Die 2 Tage Bestellfrist für die Polizei. Die sind oft nicht einfach einzuhalten und wir sind oft dankbar dafür, wenn die Polizei auch bei der Nichteinhaltung begleitet. Bei den meisten Polizeibegleitungen wird der Transport mehr oder weniger gründlich kontrolliert. Manchmal müssen nur Kleinigkeiten nachgebessert werden, eine Kette mehr, die Warntafeln mehr rausziehen, am meisten alles machbar, ohne Widerspruch. Manchmal aber ist es zu verrückt werden. Manchmal redet man aneinander vorbei, die Polizei verlangt unmögliche Sachen und ehrlich geschrieben, fühlt man sich wie im Irrenhaus - manchmal :). Aber!!! In vielen Fällen wird die Polizei auch gebraucht!!! :)

                        Zitat von Solo Beitrag anzeigen
                        Wie groß ist der Unterschied für euch zwischen Tag- und Nachtfahrt ?

                        Ich fahre lieber in der Nacht. Es sind Autobahnen, wo man sich in der Nacht sogar überflüssig fühlt (A19). Die A3 dagegen ist auch in der Nacht sehr ansträngend. In Bayern und NRW bekommen Transporte bis 4,5 m Breite bloß eine BF2 Begleitung vorgeschrieben. Für mich bedeutet es, wir dürfen nur eine Fahrspur benutzen, ich muss vor jede Abfahrt und jedem PP dafür sorgen, dass wir von der Standspur verschwinden. Ohne die WVZ nutzen zu dürfen. Also bei Transporten über 3,5m Breite bin ich nicht begeistert, wenn Tagesfahrt genehmigt ist. Genau so bei schweren Transporten, wo relativ viele Brückenauflagen sind. Langsam, oder in Alleingang über Brücken fahren ist für die andere Verkehrsteilnehmer nicht verständlich, wissen nicht, was wir da machen. In dichtem Verkehr lassen sich solche Auflagen schwer durchführen.

                        Zitat von Solo Beitrag anzeigen
                        Hat der Fahrer gern einen Bf-2-Begleiter vor sich - besonders bei Nacht ?

                        Darauf müsste ein Kollege - Fahrer antworten :). Ich erkenne es nur danach, wie wir uns verabschieden, wenn mich der Kollege anlächelt und sagt: bis zu nächste mal, weiß ich, er war zufrieden.
                        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                        • #13
                          Zitat von Solo Beitrag anzeigen
                          ...Wenn bei mir ein Antrag über (Internet-) - Vemags reinkommt, ist nicht zu sehen, ob er 50 oder 150 t schwer, 2,50 oder 6,50 breit ist. Und mögliche Markierungen, die wir selbst setzen könnten und unbedingt haben wollten, hat das Christkind bei der letzten Vemags-Änderung nicht gebracht.
                          Der Spediteur sieht natürlich nicht, dass seine Schubkarre von 2,60 m Breite, die bei uns die Putzfrau bearbeitet, in der Liste genauso aussieht wie der dickste Klotz.
                          Affenartig schnell geht's nur, wenn ich im Vorgang selbst bin. ...
                          Wir beantragen nur über Vemags. Ich glaube, mittlerweile haben alle Ämter bundesweit darauf umgestellt? Verstehe nicht, wie jemand noch per fax Anträge stellen kann .
                          Irgendwie verstehe ich, Solo, nicht, wieso kannst du die Abmessungen des Transportes nicht sehen? Die sind doch das wichtigste.
                          Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                          • #14
                            Zitat von Helena Beitrag anzeigen
                            ...wieso kannst du die Abmessungen des Transportes nicht sehen? Die sind doch das wichtigste.
                            Irrtum vons Amt: sicher kann ich das gesamte RGST-Formular sehen - als eAkte und als angehängtes "Papier"-Formular; Streckenprotokolle und alle anderen Anhänge auch.
                            Auf meiner Startseite sehe ich aber nur: "Antrags-ID", "Gesendet", "Gültig ab", "Antragsteller" etc.
                            So habe ich jetzt gerade in meiner Eingangsliste "weitergeleitet" genau 20 Anträge - und nicht die geringste Ahnung, ob einer von denen 20 oder 200 t. hat. Auf der Startseite kann ich den Unterschied nicht erkennen. In den Listen der Startseite sehen sie alle gleich aus.
                            Wir wollten Markierungen bei den einzelnen Anträgen setzen können, damit man auf der Startseite in der Bearbeitungsliste schon zB dringende, ganz kleine, sehr umfangreiche oder sonstige Anträgen erkennen kann. Ist leider nicht eingebaut worden.
                            Was soll ich mit der Realität, wenn es in der Theorie so gut klappt...

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                            • #15
                              Zitat von Solo Beitrag anzeigen
                              ...Die Nacht von Freitag auf Samstag soll auf der Autobahn wohl relativ verkehrsarm sein, sodass man den GST entzerren könnte...
                              Solo, ich komme zurück auf das Ursprüngliche :). Ich persönlich bin froh, dass ich durch Wochenendfahrverbot meine freie Wochenenden habe. Fahre am Montag los und bin spätestens Freitag Abends zu hause. Ich habe die Befürchtung, dass durch diese Lockerung mehr gearbeitet wird .

                              Es sind aber Situationen, wo man es ganz gut brauchen könnte. Wie z.B. bei diesem Transport:




                              Das ist auf der A3 vor Spessart. Vor uns war eine Vollsperrung und wir haben es gerade im Radio gehört. Nach der Absprache mit der Polizei mussten wir uns so 'aufräumen', weil die Raststätte Spessart schon randvoll war. Es war in den Ferien, wir durften nur bis 6 Uhr fahren und es war die Nacht von Donnerstag zu Freitag. Die Vollsperrung hat bis 9 Uhr früh gedauert, die Polizei hat uns genehmigt, dass wir uns nach Spessart umorganisieren, hier standen wir ja nicht so günstig . Ab 9 Uhr haben wir um eine Tagesfahrtgenehmigung gekämpft und um eine WE-Aufhebung. Um ca. 11 Uhr ist die zugeflogen, aber ohne WE- Aufhebung und nur für den einen Tag. Das bedeutet, bis 15 Uhr hätten wir fahren dürfen, wenn die Schichtzeit nicht um wäre.

                              Rein theoretisch :) hätten die Transporte dann bis Montag 22 Uhr stehen müssen. Also ich kann bestätigen, die Nacht von Freitag zu Samstag fährt sich schön :). Sogar auf der A3! :)
                              Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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