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Herzattacke am Steuer:

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  • Herzattacke am Steuer:

    Brummi-Fahrer kann noch Gefahrgut von der A 9 lenken

    Eine Herzattacke am Steuer hat heute Morgen ein Brummi-Fahrer auf der A 9 erlitten.

    Der 55-jährige Mann versuchte noch, mit seinem Gefahrguttransporter in den Parkplatz Sperbes bei Betzenstein zu fahren und landete letztendlich im Grünstreifen an einem Baum. Insgesamt, so die Polizei, ist der Unfall glimpflich ausgegangen, die Ladung, die aus belastetem Abfall der Strahlindustrie bestand wurde nicht gefährdet. Der Fahrer wurde sofort ins Krankenhaus gebracht, an seinem Laster enstanden 15.000 Euro Sachschaden.

    Quelle: Radio Plassenburg


    Brummionline wünscht dem Kollegen eine baldige Genesung und hofft das er Weihnachten im Kreise seiner Lieben verbringen kann
    Liebe Grüße
    Harry


    Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

  • #2
    Ich hoffe,das er wieder ganz gesund wird......

    Leben ist das was passiert,
    während man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen
    .....

    LG Marion

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    • #3
      Dem Fahrer trifft es natürlich leider doppelt: Es wartet ein drei- bis sechmonatiges Fahrverbot auf ihn.
      Wenn da der Chef nicht mitspielt, ist auch noch der Job futsch.
      Zitat von Robert Lyndt:
      "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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      • #4
        Das verstehe ich jetzt nicht....warum bekommt er ein Fahrverbot?

        Leben ist das was passiert,
        während man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen
        .....

        LG Marion

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        • #5
          Weil nach einem Herzinfarkt, einen epileptischen Anfall oder nach einem nichtgeklährten Ohnmachtsanfall immer ein Fahrverbot ausgesprochen wird.
          Das schlimme daran ist, dass nach der normalen Genesung, die mitunter nur ein paar Tage oder wenige Wochen betrasgen kann, für die Zeit des Fahrverbotes kein Krankengeld mehr gezahlt wird. Ist der Arbeitnehmer dann anderweitig nicht im Betrieb einsetzbar, folgt die fristgerechte Kündigung. Indem Fall: ohne Lizenz kein Job.
          Zitat von Robert Lyndt:
          "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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          • #6
            Das müßte von einem Arzt festgelegt werden,nicht mit einem Fahrverbot,hinter dem keinerlei Absicherung steht.
            Es ist doch eine Frage des gesunden Menschenverstandes,das er auch nur wieder fahren wird,wenn er wieder völlig gesund ist.Und genau das,stellt ein Arzt fest.....und solange sollte er auch Krankengeld erhalten.So ist es ein völliger Absturz.

            Leben ist das was passiert,
            während man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen
            .....

            LG Marion

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            • #7
              Ist nun mal so. Ich habe es schon mal durchgemacht. Ist zwar hart, finde aber vollkommen gerechtfertigt.
              Zitat von Robert Lyndt:
              "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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              • #8
                Zitat von ELO-1 Beitrag anzeigen
                Weil nach einem Herzinfarkt, einen epileptischen Anfall oder nach einem nichtgeklährten Ohnmachtsanfall immer ein Fahrverbot ausgesprochen wird.
                Das schlimme daran ist, dass nach der normalen Genesung, die mitunter nur ein paar Tage oder wenige Wochen betrasgen kann, für die Zeit des Fahrverbotes kein Krankengeld mehr gezahlt wird. Ist der Arbeitnehmer dann anderweitig nicht im Betrieb einsetzbar, folgt die fristgerechte Kündigung. Indem Fall: ohne Lizenz kein Job.
                kannst du mir da die rechtliche handhabe erzählen?

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                • #9
                  bei einen schlaganfall den du während der fahrt erleidest. bekommst du kein fahrverbot.
                  Rein rechtlich dürftes du da gleich an den folgenden tag wieder losfahren.
                  Das haben wir so bei uns in der familie gehabt.

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                  • #10
                    Also die Pausierung ist ja soweit in Ordnung...nur das die Firma und die Krankenkasse den betreffenden Fahrer einfach so fallen lassen,das ist nicht in Ordnung.
                    Bei einem Schlaganfall ist ja auch oft eine längere Reha nötig.Je nachdem welche Gehirnfunktionen davon betroffen waren.Manchmal sind da ja auch Störungen der Motorik,Sprachstörungen o.a. Probleme,die erst wieder in Gang kommen müßen.
                    Ich wünsche das alles keinem,aber treffen kann es jeden.

                    Leben ist das was passiert,
                    während man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen
                    .....

                    LG Marion

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                    • #11
                      Zitat von celader Beitrag anzeigen
                      kannst du mir da die rechtliche handhabe erzählen?
                      Verkehrsmediziner haben recht strenge Anforderungen an die Verkehrstüchtigkeit. In ihren „Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung“ heißt es, dass Patienten drei Monate nach einem Herzinfarkt nicht Auto fahren dürfen, selbst wenn alles unkompliziert verlaufen ist.
                      Weiter im Text:
                      Besonders gefährlich sind Herzrhythmusstörungen, die zu plötzlichem Kollaps oder Bewusstlosigkeit führen können. In solchen Fällen kann sogar auf Dauer ein Fahrverbot ausgesprochen werden.
                      Nachzulesen: http://www.bless-online.de/herzclub/autofahren_v.html

                      Bei mir war es damals so, dass ich ein dreimonatiges Fahrverbot erhielt. Allein schon die Frage wem das interessieren würde, machte den Arzt wuschig, so das er eine Meldung an die Führerscheinstelle geben wollte. Ich hatte mich dann gefügt, war noch 2 Wochen krank geschrieben und habe anschließend meinen Arbeitsplatz als Fahrer verloren.
                      Zitat von Robert Lyndt:
                      "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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                      • #12
                        siehe mal hier.

                        http://www.shortnews.de/id/217697/Ve...kheit-moeglich

                        Zitat von der seite.
                        Nach einem Urteil des AG Meldorf (
                        AZ 24 Owi 305 Js Owi 7921/00) kann auf ein
                        Fahrverbot verzichtet werden, wenn die betroffene Person wegen einer Krankheit
                        auf den Führerschein angewiesen ist.

                        Zum Fall: Ein Herzkranker fuhr zu schnell. Ihm drohte
                        ein Fahrverbot und gegen dieses ist er aufgrund seiner Krankheit vorgegangen, da
                        er auf das Auto angewiesen sei. Die Richter gaben ihm Recht und verzichteten auf
                        die Verhängung des Fahrverbotes.
                        zitat ende

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                        • #13
                          somit ist das ein thema für mich, wo ich mich nicht genug auskenne. dann ich bin kein mediziner.
                          ich könnte ab hier nur noch §§ zitieren und raussuchen.

                          nach dem du fahren dürftes, genauso wo du nicht fahren dürftes, somit wird das wohl sicherlich im einzelfall entschieden.
                          aber um hier jetzt eine entscheidung zu treffen fehlen uns mit sicherheit die entscheidenen deteils.

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                          • #14
                            @celader...hast Recht,aber man macht sich so seine Gedanken.
                            Die gesetzliche Regelung würde mich auch interressieren.

                            Leben ist das was passiert,
                            während man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen
                            .....

                            LG Marion

                            Kommentar


                            • #15
                              brummfussel. ich hab mal so ein bisschen im internet geschaut.

                              man kann von in diesen fall von vorsatz bis hin zur höhere gewalt argumentieren.

                              ohne genauere kenntnis von gewissen vorgängen weiss also keiner hier welche §§ angewendet werden können oder auch nicht.
                              hinzu kommt denn auch noch das einiges dann auslegungssache .von richter anwalt oder wer auch immer daran beteiligt, ist

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