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Führerschein und Fahrerkarte in einer Karte

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  • Führerschein und Fahrerkarte in einer Karte

    Mit dem Richtlinienvorschlag ist die Zusammenführung von Fahrerkarte und Führerschein für LKW- und Busfahrer vorgesehen.
    Ziel ist die Eindämmung der betrügerischen Möglichkeiten sowie die Begrenzung der Kosten (Ausstellung und Erwerb von einem anstatt von zwei Dokumenten).
    Damit folgt dieser Richtlinienvorschlag zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG (sogenannte Führerscheinrichtlinie) dem Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 382/85 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr (sogenannte Fahrtenschreiberverordnung) und der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr.
    Die beiden Verordnungen bilden ein Gesetzgebungspaket, dessen Ziel es ist, dieSozialvorschriften im Straßenverkehr besser durchzusetzen und Betrug sowieVerwaltungsaufwand zu verringern.
    Zukünftig soll der Führerschein mit den Funktionen der Fahrerkarte ausgestattet werden. Ab dem 19. Januar 2018 soll in alle Führerscheine ein Microchip integriert werden, der die Funktionen der Fahrerkarte aufweist. Weitere Vorschriften betreffen das Verfahren zur Erneuerung von Führerscheinen mit integrierter Fahrerkarte. Des Weiteren sind Regeln für verlorene, gestohlene und defekte Führerscheine mit integrierter Fahrerkarte vorgesehen.
    Quelle: bundesrat.de

    Überhaupt sind sehr interessante Tagesordnungspunkte, den Güterverkehr betreffend, in der 891. Sitzung des BR aufgeführt.
    Zuletzt geändert von BAB2; 18.12.2011, 13:17.

  • #2
    Also darauf kann ich gerne verzichten!

    Was geht es bitte einen Polizeibeamten an, was ich die letzten 28 Tage so beruflich gemacht habe, wenn er mich am Wochenende mit meinem Privat-PKW anhält??

    Da gibt es mit Sicherheit andere Dinge, um die man sich erstmal kümmern sollte... Der "gläserne" Bürger rückt mal wieder ein Stück näher!
    V8 - Aus Freude am Tanken....

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    • #3
      Ich auch. Wenn ich meine Karte im LKW stecken lasse um die WE Pause aufzuzeichnen krieg ich dann ein Ticket weil ich meinen Führerschein im PKW nicht dabei habe.
      Da werden wieder für viel Geld "Probleme" gelöst die nicht da sind.
      Gruss, Anaconda.44

      Actros 1844 Chemietanker

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      • #4
        Viel Aufregung um nichts. Der normale Polizeibeamte wird wohl kaum die Fahrerkarte auslesen und Verstöße ahnden, wenn er einen Pkw kontrolliert. Genausowenig ist nachvollziehbar, warum eine Fahrerkarte über das Wochenende im Tacho verbleiben muss. Das würde ich sogar als sträflich nachlässig bezeichnen. Für diesen Fall hat der Gesetzgeber den Nachtrag vorgesehen.
        Tatsache ist nun mal, dass der Missbrauch langsam eingedämmt werden muss. Das kommt allen Fahrern zugute. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass der Betrug von Fahrern begangen wird.

        Gruß

        McFly

        Kommentar


        • #5
          Hallo. Also wenn sowas kommt,müssen sie eben einen zweiten Führerschein für Lkw einführen und den normalen lassen. Dann ist das eine gute Sache. Schöne Grüße Andi.

          Kommentar


          • #6
            Zitat von McFly Beitrag anzeigen
            Tatsache ist nun mal, dass der Missbrauch langsam eingedämmt werden muss. Das kommt allen Fahrern zugute. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass der Betrug von Fahrern begangen wird.
            Genau das ist wohl der Hintergrund und dass der Fahrer keine zwei Karten mehr mit sich führen muss.

            Der normale Polizeibeamte ( :-), danke, McFly ) liest ja momentan auch nicht eure Fahrerkarte aus, oder? Das wird dann auch nicht anders als es jetzt schon ist.

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            • #7
              Zitat von lapa Beitrag anzeigen
              Hallo. Also wenn sowas kommt,müssen sie eben einen zweiten Führerschein für Lkw einführen und den normalen lassen. Dann ist das eine gute Sache. Schöne Grüße Andi.
              einen dienstführerschein für berufskraftfahrer. das währ die lösung für vieles.

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              • #8
                Zitat von celader Beitrag anzeigen
                einen dienstführerschein für berufskraftfahrer. das währ die lösung für vieles.
                Ein solcher Dienstführerschein würde an der derzeitigen Situation nichts ändern. Wenn heute jemand mit einer fremden Fahrerkarte fährt, bedeutet das, diese Karte wird zur Zeit von dem Besitzer gar nicht gebraucht. Mit dem Dienstführerschein wäre es genauso. Der wird aktuell nicht gebraucht, also benutzt ihn ein anderer Fahrer, um die eigene sauber zu halten.
                Ist der Chip aber auf dem Führerschein integriert, sieht das schon anders aus. Gibt mir mein Opa (nur als Beispiel) seinen Führerschein mit Chip, dann kann er selbst in einer Pkw-Kontrolle Probleme bekommen, weil sein Führerschein ja mit mir eventuell für 2 Wochen unterwegs ist. Niemand gibt gerne seinen "Lappen" aus der Hand. Die Hemmschwelle bei der Fahrerkarte ist dagegen bei weitem nicht so hoch.

                Gruß

                McFly

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                • #9
                  Zitat von Anaconda.44 Beitrag anzeigen
                  Ich auch. Wenn ich meine Karte im LKW stecken lasse um die WE Pause aufzuzeichnen krieg ich dann ein Ticket weil ich meinen Führerschein im PKW nicht dabei habe.
                  Da werden wieder für viel Geld "Probleme" gelöst die nicht da sind.
                  Die Fahrerkarte darf über das WE nur im Fahrzeug verbleiben, wenn du das Gerät auch bedienen kannst... vgl. VO(EwG)3821/85 Artikel 15(2)... Diese Ausrede zählt also nicht...
                  MfG Der Tommy...
                  ___________________________________________

                  LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                    Die Fahrerkarte darf über das WE nur im Fahrzeug verbleiben, wenn du das Gerät auch bedienen kannst... vgl. VO(EwG)3821/85 Artikel 15(2)... Diese Ausrede zählt also nicht...
                    Ich glaube, du hast da etwas ganz falsch interpretiert. Da steht nicht drin, dass die Fahrerkarte nicht über das Wochenende im Tacho verbleiben kann. Würde man das so verstehen, wie du es geschrieben hast, müsste ein wichtiges Detail vom Gesetzgeber vorgegeben sein. Es fehlt die Angabe, wie lange eine Fahrerkarte unbeaufsichtigt im Tacho stecken darf. Wenn ich in meiner Pause für eine Stunde etwas essen gehe, nehme ich die Fahrerkarte auch nicht mit. Die steckt weiterhin im Schacht 1 des Tachos. Ich würde mich also strafbar machen, weil ich den Tacho vom Restaurant aus nicht bedienen kann?

                    Der Gesetzgeber hat sich bestimmt etwas dabei gedacht, als er den Artikel 15 Ziffer 2 formuliert hatte. Er wird nicht davon ausgegangen sein, dass die Lkw-Fahrer ständig auf den Tacho starren müssen, um jederzeit zu einem Tastendruck bereit zu sein. Es geht ja hier um Pausen und Ruhezeiten. Da muss man nichts drücken und nichts einstellen. Dieses Problem stellt sich in einer Ruhezeit nicht. Der Zeitgruppenschalter steht auf Bett und er schaltet nicht selbstständig um. Eine Bereitschaft, die Tasten drücken zu müssen, ist also nicht notwendig, unzweckmäßig und liegt außerhalb des gesunden Menschenverstandes.

                    Es stellt sich auch die Frage, ob es eine Gewichtung gibt zwischen einem manuellen Nachtrag und einer automatischen elektronischen Aufzeichnung. Gäbe es die Gewichtung, würde doch die elektronische Aufzeichnung einen höheren Stellenwert einnehmen als die manuelle Eingabe. Sehen wir mal von der möglichen Schummelei bei manuellen Eingaben ab, erfüllen beide Methoden den gleichen Zweck. Sie weisen die Zeit nach, wie es der Gesetzgeber fordert.

                    Hintergrund des Artikel 15 Ziffer 2 ist, Tätigkeiten oder andere Arbeiten nachzuweisen, wenn man mal gerade keinen Lkw zur Hand hat. Diese Fälle sind nicht gerade selten und erklären sich eigentlich von selbst.

                    Gruß

                    McFly

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                    • #11
                      Zitat von McFly Beitrag anzeigen
                      Ich glaube, du hast da etwas ganz falsch interpretiert. Da steht nicht drin, dass die Fahrerkarte nicht über das Wochenende im Tacho verbleiben kann. Würde man das so verstehen, wie du es geschrieben hast, müsste ein wichtiges Detail vom Gesetzgeber vorgegeben sein. Es fehlt die Angabe, wie lange eine Fahrerkarte unbeaufsichtigt im Tacho stecken darf. Wenn ich in meiner Pause für eine Stunde etwas essen gehe, nehme ich die Fahrerkarte auch nicht mit. Die steckt weiterhin im Schacht 1 des Tachos. Ich würde mich also strafbar machen, weil ich den Tacho vom Restaurant aus nicht bedienen kann?

                      Der Gesetzgeber hat sich bestimmt etwas dabei gedacht, als er den Artikel 15 Ziffer 2 formuliert hatte. Er wird nicht davon ausgegangen sein, dass die Lkw-Fahrer ständig auf den Tacho starren müssen, um jederzeit zu einem Tastendruck bereit zu sein. Es geht ja hier um Pausen und Ruhezeiten. Da muss man nichts drücken und nichts einstellen. Dieses Problem stellt sich in einer Ruhezeit nicht. Der Zeitgruppenschalter steht auf Bett und er schaltet nicht selbstständig um. Eine Bereitschaft, die Tasten drücken zu müssen, ist also nicht notwendig, unzweckmäßig und liegt außerhalb des gesunden Menschenverstandes.

                      Es stellt sich auch die Frage, ob es eine Gewichtung gibt zwischen einem manuellen Nachtrag und einer automatischen elektronischen Aufzeichnung. Gäbe es die Gewichtung, würde doch die elektronische Aufzeichnung einen höheren Stellenwert einnehmen als die manuelle Eingabe. Sehen wir mal von der möglichen Schummelei bei manuellen Eingaben ab, erfüllen beide Methoden den gleichen Zweck. Sie weisen die Zeit nach, wie es der Gesetzgeber fordert.

                      Hintergrund des Artikel 15 Ziffer 2 ist, Tätigkeiten oder andere Arbeiten nachzuweisen, wenn man mal gerade keinen Lkw zur Hand hat. Diese Fälle sind nicht gerade selten und erklären sich eigentlich von selbst.

                      Gruß

                      McFly
                      Lese den Abschnitt richtig:

                      1. Absatz:
                      (2) Die Fahrer benutzen für jeden Tag, an dem sie lenken, ab dem Zeitpunkt, an dem sie das Fahrzeug übernehmen, Schaublätter oder Fahrerkarten. Das Schaublatt oder die Fahrerkarte wird erst nach der täglichen Arbeitszeit entnommen, es sei denn, eine Entnahme ist auf andere Weise zulässig. Kein Schaublatt oder Fahrerkarte darf über den Zeitraum, für den es bestimmt ist, hinaus verwendet werden.
                      Da steht drin, wann du die Karte einzulegen hast und wann du sie frühestens zu entnehmend entnehmen darfst.

                      2. Absatz:

                      Wenn der Fahrer sich nicht im Fahrzeug aufhält und daher nicht in der Lage ist, das in das Fahrzeug eingebaute Gerät zu betätigen, müssen die in Absatz 3 zweiter Gedankenstrich Buchstaben b, c und d genannten Zeiträume,

                      a) wenn das Fahrzeug mit einem Kontrollgerät gemäß Anhang I ausgestattet ist, von Hand, durch auto-matische Aufzeichnung oder auf andere Weise lesbar und ohne Verschmutzung des Schaublatts auf dem Schaublatt eingetragen werden, oder

                      b) wenn das Fahrzeug mit einem Kontrollgerät gemäß Anhang I B ausgestattet ist, mittels der manuellen Eingabevorrichtung des Kontrollgeräts auf der Fahrerkarte eingetragen werden.
                      Damit ist grundsätzlich festgelegt, das das "nicht im Fahrzeug aufhalten" nach der täglichen Arbeitzeit beginnt, sofern die Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbracht wird...

                      Aber mache ruhig was du für richtig hältst... du wirst schon Recht haben...
                      MfG Der Tommy...
                      ___________________________________________

                      LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                      Kommentar


                      • #12
                        Stelle ich den LKW ab, nehme meine WRZ, wird auch die Karte gezogen, der manuelle Nachtrag erfolgt dann nach der WRZ. So soll es sein, so steht es im Prinzip auch geschrieben.
                        Lasse ich die Karte stecken, ein anderer Fahrer muss schnell den LKW übernehmen, zieht er die fremde Karte, steckt seine eigene und fährt los.
                        Nun kommt die Situatuion das der 1. Fahrer nach seiner WRZ ein anderen LKW übernehmen muss - der 1. LKW ist ja mit nen anderen Kollegen und der Karte unterwegs.
                        Mit was füttert er nun den Digi-Tacho???

                        Die Fahrerkarte ist zu entnehmen, ganz einfach. Fahrerkarten sind Personen- und nicht Fahrzeugbezogen.

                        Fahrerkarte mit dem Führerschein zu kombinieren halte ich als beste Lösung. Habe ehrlich gesagt auch nie verstanden, warum das seit Einführung des Kartenführerscheins/Fahrerkarte nicht von Anfang an so gemacht wurde??!??
                        Zitat von Robert Lyndt:
                        "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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                        • #13
                          Zitat von tommyk Beitrag anzeigen

                          Aber mache ruhig was du für richtig hältst... du wirst schon Recht haben...
                          Sei doch nicht gleich eingeschnappt! Eine Diskussion lebt von verschiedenen Ansichten und Auslegungen. Am Ende steht dann das richtige Verhalten, wenn mal jemand unsicher ist. Darauf kommt es doch an.

                          Da steht drin, wann du die Karte einzulegen hast und wann du sie frühestens zu entnehmend entnehmen darfst.
                          Der Absatz besagt, dass eine Tachoscheibe oder eine Fahrerkarte nicht einfach so während der laufenden Schicht entnommen werden darf. Dazu bedarf es eines speziellen, nachvollziehbaren Grundes. Er besagt weiter, dass eine Tachoscheibe nicht überschrieben werden und eine Fahrerkarte nach Ablauf der Gültigkeit nicht mehr verwendet werden darf. Das letztere ist auch gar nicht möglich. Bezogen auf den Grund dieser Diskussion bedeutet das, eine Tachoscheibe kann nicht das ganze Wochenende im Tacho verbleiben. Die Gültigkeit ist auf 24 Stunden beschränkt, bevor das Überschreiben einsetzt. Bei einer Fahrerkarte ist das anders. Hier wird nichts überschrieben sondern laufend fortgeschrieben. Es erfüllt damit den Zweck der Sozialvorschriften überhaupt, einen lückenlosen Tätigkeitsnachweis zu führen.

                          Damit ist grundsätzlich festgelegt, das das "nicht im Fahrzeug aufhalten" nach der täglichen Arbeitzeit beginnt, sofern die Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbracht wird...
                          Da steht aber nichts von einer Ruhezeit. Da steht nur: Wenn der Fahrer sich nicht im Fahrzeug aufhält...
                          Aus diesem Satz lässt sich nicht gleich eine Ruhezeit interpretieren. Grundsätzlich schon mal gar nicht. Es gibt viele Zeiten, die ein Fahrer außerhalb seines Fahrzeuges verbringt. Es ist nicht festgelegt, dass es sich hier nur um Ruhezeiten handelt.
                          Das wichtigste an einem Gesetz ist die Eindeutigkeit, mit der eine Verfehlung erst bestraft werden kann. Diese Eindeutigkeit sehe ich hier nicht als gegeben an, wenn es sich nur um Ruhezeiten handelt. Die Eindeutigkeit ist aber gegeben, wenn man diesen Satz aus einer anderen Perspektive betrachtet. Gemeint sind hier Tätigkeiten oder Ruhephasen, die nicht vom Kontrollgerät erfasst wurden. Sei es, dass jemand vor seiner Tour Arbeiten verrichtet, ohne dass der Lkw vor der Tür steht oder das Fahrzeug wird von jemand anderem beladen und auch entsprechend bewegt. Dann muss ein Nachtrag gemacht werden.
                          Es steht nirgends festgeschrieben, dass eine Fahrerkarte nicht über das Wochenende im Tacho verbleiben kann. Ich persönlich halte das für sehr leichtsinnig, aber darauf kommt es nicht an. Es wird hier niemanden geben, der jemals dafür zur Rechenschaft gezogen wurde, weil er die Karte immer stecken lässt. Auch nicht im vielgepriesenen Frankreich.

                          Gruß

                          McFly

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                          • #14
                            Ich versuche mich mal kurz zu fassen...

                            1. eingeschnappt... ne,... das bin ich nicht... es ist mir nur mittlerweile sowas von egal, was die Kraftfahrer machen... Ich versuche nach bestem Wissen und Ge wissen meine Meinung/ mein Wissen weiterzugeben und auch die Hintergründe und Quellen darzulegen. Wer anderer Meinung ist oder andere Erfahrungen gemacht hat, der darf gerne daran festhalten... ich zwinge Niemanden sich meiner Meinung anzuschließen. Du bist nicht der Erste und mit Sicherheit auch nicht der Letzte, der mich für meine Ansichten kritisiert... damit muss und kann ich leben... Ich erhebe nicht den Anspruch, Gott zu sein und alles zu wissen. Allerdings halte ich meine Ansichten für regelkonform und nachvollziehbar...

                            Essenz: Mach was du willst... aber sag niemals, du seiest nicht gewarnt worden...
                            MfG Der Tommy...
                            ___________________________________________

                            LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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