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    Ich hoffe ich steche jetzt nicht in ein Wespennest...Nach einem sehr Interessanten Gespräch mit Herrn Fernweh,stellten wir uns am Ende die selbe Frage....Wer kontrolliert die Arbeitszeit.??..Bei uns heißt es neuerdings 10std. Abeiten danach Feierabend,ob Lenkzeit etc. noch vorhanden ist egal...Unser Niederlassungsleiter meinte er müsse sich für alle Mehrstunden rechtfertigen..Ich habe noch nie Erlebt das unterwegs eine Behörde die Arbeitszeit kontrolliert..

  • #2
    Zitat von CoolRunning Beitrag anzeigen
    Ich hoffe ich steche jetzt nicht in ein Wespennest...Nach einem sehr Interessanten Gespräch mit Herrn Fernweh,stellten wir uns am Ende die selbe Frage....Wer kontrolliert die Arbeitszeit.??..Bei uns heißt es neuerdings 10std. Abeiten danach Feierabend,ob Lenkzeit etc. noch vorhanden ist egal...Unser Niederlassungsleiter meinte er müsse sich für alle Mehrstunden rechtfertigen..Ich habe noch nie Erlebt das unterwegs eine Behörde die Arbeitszeit kontrolliert..
    Die Polizei ist definitiv nicht zuständig, Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz zu kontrollieren. Diese Unzuständigkeit bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass sie erkennbare Verstöße nicht an die zuständigen Ordnungsämter weitergibt. Anders ist das beim BAG. Die kontrollieren auch Arbeitszeiten, verhängen aber selbst keine Bußgelder. Die Daten werden vielmehr an die zuständigen Bezirksämter weitergeleitet, die dann entsprechend reagieren. Das zieht dann meist eine Kontrolle im Betrieb nach sich oder einen Bußgeldbescheid, den in der Regel der Arbeitgeber bekommt. Das Arbeitszeitgesetz ist in erster Linie zum Schutz des Arbeitnehmers da. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Zeiten nicht überschritten werden. Deshalb ist er auch in erster Linie der Adressat einer Anzeige. Der Arbeitnehmer wird nur zur Kasse gebeten, wenn die Verstöße ganz offensichtlich nur er zu verantworten hat.

    Bußgeldbescheide gegen den Fahrer sind ziemlich selten, wenn man das in Relation zu den Bescheiden gegenüber Unternehmern zum Maßstab nimmt. Deshalb rangiert das Arbeitszeitgesetz von der Wertung her unter Fahrern ziemlich weit unten, während die Sozialvorschriften ständig im Kopf sind.

    Gruß

    McFly

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    • #3
      Zitat von CoolRunning Beitrag anzeigen
      Ich hoffe ich steche jetzt nicht in ein Wespennest...Nach einem sehr Interessanten Gespräch mit Herrn Fernweh,stellten wir uns am Ende die selbe Frage....Wer kontrolliert die Arbeitszeit.??..Bei uns heißt es neuerdings 10std. Abeiten danach Feierabend,ob Lenkzeit etc. noch vorhanden ist egal...Unser Niederlassungsleiter meinte er müsse sich für alle Mehrstunden rechtfertigen..Ich habe noch nie Erlebt das unterwegs eine Behörde die Arbeitszeit kontrolliert..
      Neuerdings ist gut ausgedrückt... diese Regelung gilt schon geringfügig länger...

      Du hast das ArbZG erwähnt. Dann schau doch mal rein... §§3 und 21a sollten dir den Aufschluss geben. Das du es nicht erlebt hast, heißt nicht auch gleichzeitig, dass es nicht möglich ist. Es ist recht aufwändig, das zu tun, wohl wahr, aber nicht unmöglich...
      MfG Der Tommy...
      ___________________________________________

      LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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      • #4
        Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
        Neuerdings ist gut ausgedrückt... diese Regelung gilt schon geringfügig länger...
        War so gemeint dass da bei uns neuerdings drauf geachtet wird..Ich danke euch beiden....

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