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Trunkenheitsfahrt - Berufskraftfahrer verlieren Job

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  • Trunkenheitsfahrt - Berufskraftfahrer verlieren Job

    Ein Berufskraftfahrer, der privat betrunken Auto fährt, riskiert seinen Job. Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft mit Bezug auf ein Urteil des Hessischen Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main hin.

    Führerschein weg nach Trunkenheitsfahrt: In dem Fall (Aktenzeichen: 10 Sa 245/11) geriet ein Berufskraftfahrer im Juni 2010 bei einer privaten Autofahrt in eine Alkoholkontrolle. Er hatte 1,36 Promille Alkohol im Blut. Ihm wurde der Führerschein entzogen, und es erging ein Strafbefehl. Der Arbeitgeber sprach ihm eine fristgerechte Kündigung aus. Der Mann klagte.Die Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht (LAG) überzeugte die Klage des Mannes nicht. Wer als Kraftfahrer seine Fahrerlaubnis verliere, müsse mit der fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen, da er die geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringen könne. Darüber hinaus müsse der Kläger als langjähriger Kraftfahrer um die tatsächlichen und rechtlichen Risiken des Alkoholkonsums im Straßenverkehr wissen.


    Quelle: Stern
    Liebe Grüße
    Harry


    Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

  • #2
    Wäre der Kollege Bäcker, Schauspieler Friedhofsgärtner oder Musiklehrer gewesen, hätte das Urteil wahrscheinlich anders ausgesehen.
    Berufskraftfahrer, Polizisten, Fahrlehrer etc. müssen wohl mit solchen Konsequenzen rechnen.
    "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

    chinesisches Sprichwort

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    • #3
      Polizisten nicht!

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      • #4
        Zitat von celader Beitrag anzeigen
        Polizisten nicht!
        Wie kommst du denn darauf??
        Liebe Grüße
        Harry


        Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

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        • #5
          Alle die hoheitliche aufgaben nachgehen, sind in der regel im besitz eines dienstführerscheines,

          Bundeswehr, Polizei, Zoll, usw.

          Der dienstführerschein kann auch dann erteilt werden wenn du keinen "normalen" Führerschein hast. Auch dann wenn du vorher noch nie einen hattest.
          Darfst dann aber nur zu dienstlichen zwecken, ein dienstfahrzeug, der auch als solches zu erkennen ist führen.

          Wenn du jetzt einen "normalen" führerschein hast, du diesen verlierst, z.B. hier wegen trunkenheitsfahrt. Verlierst du auch den Dienstführerschein.

          Dieser kann und WIRD dann wieder neuerteilt, wenn es die durchführung sowie die erfordernisse der hoheitlichen aufgaben erfordert.

          Somit darfst du dann wieder dienstlich fahren, aber privat nicht.

          Genau so ein fall ist mir persönlich bekannt!

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          • #6
            Wie nett, das hat ja fast schon Diplomatenstatuscharakter.
            "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

            chinesisches Sprichwort

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