Ein Berufskraftfahrer, der privat betrunken Auto fährt, riskiert seinen Job. Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft mit Bezug auf ein Urteil des Hessischen Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main hin.
Führerschein weg nach Trunkenheitsfahrt: In dem Fall (Aktenzeichen: 10 Sa 245/11) geriet ein Berufskraftfahrer im Juni 2010 bei einer privaten Autofahrt in eine Alkoholkontrolle. Er hatte 1,36 Promille Alkohol im Blut. Ihm wurde der Führerschein entzogen, und es erging ein Strafbefehl. Der Arbeitgeber sprach ihm eine fristgerechte Kündigung aus. Der Mann klagte.Die Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht (LAG) überzeugte die Klage des Mannes nicht. Wer als Kraftfahrer seine Fahrerlaubnis verliere, müsse mit der fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen, da er die geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringen könne. Darüber hinaus müsse der Kläger als langjähriger Kraftfahrer um die tatsächlichen und rechtlichen Risiken des Alkoholkonsums im Straßenverkehr wissen.
Quelle: Stern
Führerschein weg nach Trunkenheitsfahrt: In dem Fall (Aktenzeichen: 10 Sa 245/11) geriet ein Berufskraftfahrer im Juni 2010 bei einer privaten Autofahrt in eine Alkoholkontrolle. Er hatte 1,36 Promille Alkohol im Blut. Ihm wurde der Führerschein entzogen, und es erging ein Strafbefehl. Der Arbeitgeber sprach ihm eine fristgerechte Kündigung aus. Der Mann klagte.Die Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht (LAG) überzeugte die Klage des Mannes nicht. Wer als Kraftfahrer seine Fahrerlaubnis verliere, müsse mit der fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen, da er die geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringen könne. Darüber hinaus müsse der Kläger als langjähriger Kraftfahrer um die tatsächlichen und rechtlichen Risiken des Alkoholkonsums im Straßenverkehr wissen.
Quelle: Stern
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