Muss man den Originalen Fahrzeugschein mitführen oder reicht eine Kopie im Lkw...Habe gestern bei mir in der Mappe gesehen das nur eine Kopie drin lag...Würde mich mal Interessieren...
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Fahrzeugschein
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Es steht geschrieben:
Mitführpflicht:
Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist wie der bisherige Fahrzeugschein bei allen Fahrten im Original
mitzuführen und bei Kontrollen an berechtigte Personen auszuhändigen.Zitat von Robert Lyndt:
"Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."
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Zitat von driver500 Beitrag anzeigenKostet dann einen 10er
So denken sicher viele...
Probleme bekommt man sicher, wenn man an Ladestellen den Schein vorlegen muss, kommt ja auch immer mal vor.V8 - Aus Freude am Tanken....
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Zitat von Absorber Beitrag anzeigen...und ist damit billiger als die Ausstellung eines neuen Scheines und man hat weniger Stress und Rennereien im Falle eines Verlusts....
So denken sicher viele...
Probleme bekommt man sicher, wenn man an Ladestellen den Schein vorlegen muss, kommt ja auch immer mal vor.
Das stimmt.
Da hast du recht....Ich hätte auch nicht,s schreiben können!Aber das wollt ich nicht.
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Zitat von ELO-1 Beitrag anzeigenEs steht geschrieben:
Hatten wir früher bei ner VW-Spedi,wo wir sehr viel die Auflieger in den einzelnen Niederlassungen nur getauscht haben...
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Zitat von Großer Beitrag anzeigenGibt es da aber nicht die Ausnahme,das man z.B. eine amtlich beglaubigte Liste von Aufliegerdaten haben kann,die dann auch gilt???
Hatten wir früher bei ner VW-Spedi,wo wir sehr viel die Auflieger in den einzelnen Niederlassungen nur getauscht haben...
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Zitat von Großer Beitrag anzeigenGibt es da aber nicht die Ausnahme,das man z.B. eine amtlich beglaubigte Liste von Aufliegerdaten haben kann,die dann auch gilt???
Hatten wir früher bei ner VW-Spedi,wo wir sehr viel die Auflieger in den einzelnen Niederlassungen nur getauscht haben...
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Zitat von Großer Beitrag anzeigenGibt es da aber nicht die Ausnahme,das man z.B. eine amtlich beglaubigte Liste von Aufliegerdaten haben kann,die dann auch gilt???
Hatten wir früher bei ner VW-Spedi,wo wir sehr viel die Auflieger in den einzelnen Niederlassungen nur getauscht haben...MfG Der Tommy...
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LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)
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