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  • Fahrzeugschein

    Muss man den Originalen Fahrzeugschein mitführen oder reicht eine Kopie im Lkw...Habe gestern bei mir in der Mappe gesehen das nur eine Kopie drin lag...Würde mich mal Interessieren...

  • #2
    Es steht geschrieben:

    Mitführpflicht:
    Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist wie der bisherige Fahrzeugschein bei allen Fahrten im Original
    mitzuführen und bei Kontrollen an berechtigte Personen auszuhändigen.
    Zitat von Robert Lyndt:
    "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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    • #3
      Jo so is dat.
      Kostet dann einen 10er
      Ich hätte auch nicht,s schreiben können!Aber das wollt ich nicht.

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      • #4
        Zitat von driver500 Beitrag anzeigen
        Kostet dann einen 10er
        ...und ist damit billiger als die Ausstellung eines neuen Scheines und man hat weniger Stress und Rennereien im Falle eines Verlusts....
        So denken sicher viele...

        Probleme bekommt man sicher, wenn man an Ladestellen den Schein vorlegen muss, kommt ja auch immer mal vor.
        V8 - Aus Freude am Tanken....

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        • #5
          Aha...War mir nicht ganz sicher...Danke...

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          • #6
            Zitat von Absorber Beitrag anzeigen
            ...und ist damit billiger als die Ausstellung eines neuen Scheines und man hat weniger Stress und Rennereien im Falle eines Verlusts....
            So denken sicher viele...

            Probleme bekommt man sicher, wenn man an Ladestellen den Schein vorlegen muss, kommt ja auch immer mal vor.



            Das stimmt.
            Da hast du recht....
            Ich hätte auch nicht,s schreiben können!Aber das wollt ich nicht.

            Kommentar


            • #7
              Zitat von ELO-1 Beitrag anzeigen
              Es steht geschrieben:
              Gibt es da aber nicht die Ausnahme,das man z.B. eine amtlich beglaubigte Liste von Aufliegerdaten haben kann,die dann auch gilt???
              Hatten wir früher bei ner VW-Spedi,wo wir sehr viel die Auflieger in den einzelnen Niederlassungen nur getauscht haben...

              Kommentar


              • #8
                Zitat von Großer Beitrag anzeigen
                Gibt es da aber nicht die Ausnahme,das man z.B. eine amtlich beglaubigte Liste von Aufliegerdaten haben kann,die dann auch gilt???
                Hatten wir früher bei ner VW-Spedi,wo wir sehr viel die Auflieger in den einzelnen Niederlassungen nur getauscht haben...
                Gibt es bei Kraftverkehr Nagel auch...

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                • #9
                  Zitat von Großer Beitrag anzeigen
                  Gibt es da aber nicht die Ausnahme,das man z.B. eine amtlich beglaubigte Liste von Aufliegerdaten haben kann,die dann auch gilt???
                  Hatten wir früher bei ner VW-Spedi,wo wir sehr viel die Auflieger in den einzelnen Niederlassungen nur getauscht haben...
                  das habe ich auch schon gehört. aber ob das rechtens ist weiss ich nicht.

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                  • #10
                    Zitat von Großer Beitrag anzeigen
                    Gibt es da aber nicht die Ausnahme,das man z.B. eine amtlich beglaubigte Liste von Aufliegerdaten haben kann,die dann auch gilt???
                    Hatten wir früher bei ner VW-Spedi,wo wir sehr viel die Auflieger in den einzelnen Niederlassungen nur getauscht haben...
                    Die Anhängersammelverzeichnis oder auch ~liste genannte, "Liste über die Zulassung von Anhängern", ist ein von der Zulassungsstelle offiziell und gegen Gebühr ausgestelltes Dokument und somit gültig.
                    MfG Der Tommy...
                    ___________________________________________

                    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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