Ich habe da mal ne Frage. Man kann doch die 45 minütige Lenkzeitunterbrechnung auch splitten in 15min und dann noch mal 30 min. Nun meine Frage: Wie lange muss ich denn mindestens gefahren sein,um die ersten 15min Pause machen zu dürfen. Zählen diese 15 min auch dann schon, wenn ich nach 20min Fahrzeit die erste Pause mache? Gibt es dafür im Gesetz irgendeine Regelung?
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Lenkzeitunterbrechung
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Die Frage habe ich mir vor einiger Zeit auch mal gestellt.
Auf Nachfrage bei meinem damaligen Dozenten sagte er mir, dass dies gesetzlich nicht geregelt sei!
Dein Beispiel ist also möglich. Rein theoretisch können die Beamten auch nichts machen wenn du bereits nach 5 oder gar weniger Minuten Pause machst.V8 - Aus Freude am Tanken....
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Die Frage habe ich mir vor einiger Zeit auch mal gestellt.
Auf Nachfrage bei meinem damaligen Dozenten sagte er mir, dass dies gesetzlich nicht geregelt sei!
Dein Beispiel ist also möglich. Rein theoretisch können die Beamten auch nichts machen wenn du bereits nach 5 oder gar weniger Minuten Pause machst.
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Zitat von Snowdog Beitrag anzeigenIch habe da mal ne Frage. Man kann doch die 45 minütige Lenkzeitunterbrechnung auch splitten in 15min und dann noch mal 30 min. Nun meine Frage: Wie lange muss ich denn mindestens gefahren sein,um die ersten 15min Pause machen zu dürfen. Zählen diese 15 min auch dann schon, wenn ich nach 20min Fahrzeit die erste Pause mache? Gibt es dafür im Gesetz irgendeine Regelung?
Frage B: mindestens 1 Minute...
Erläuterung: Es gibt keine Regelung in der 561/2006 oder in der FahrPersVO, über die Mindestzeit. Da aber bei den meisten zur Zeit verbauten Digi's die Taktung 1 Minute ist, halte ich diese Antwort für richtig.
Frage C: mit B schon beantwortet...MfG Der Tommy...
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LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)
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VO EG 561/06, Artikel 7
Nach einer Lenkdauer von viereinhalb Stunden hat ein Fahrer eine ununterbrochene Fahrtunterbrechung von wenigstens 45 Minuten einzulegen, sofern er keine Ruhezeit einlegt.
Diese Unterbrechung kann durch eine Unterbrechung von mindestens 15 Minuten, gefolgt von einer Unterbrechung von mindestens 30 Minuten, ersetzt werden, die in die Lenkzeit so einzufügen sind, dass die Bestimmungen des Absatzes 1 eingehalten werden.
Weitere Einzelheiten sind mir nicht bekaant, es ist also schnurz, wie Du wann die Pausen machst. Hauptsache, die Reihenfolge und die Mindestzeit stimmt.
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Das war bei uns mal streitthema in der Firma.......Dann habe ich mich ja richtig verteidigt.
Hatte da son schlauen der meinte das man erst nach 2,5std Fahrzeit die Pause angerechnet bekommt.
Der ochse......:36_1_4[1]:Ich hätte auch nicht,s schreiben können!Aber das wollt ich nicht.
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Zitat von driver500 Beitrag anzeigen...Hatte da son schlauen der meinte das man erst nach 2,5std Fahrzeit die Pause angerechnet bekommt....Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!
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Zitat von Snowdog Beitrag anzeigenJa genau war auch das Problem,dass es bei 3 Kollegen auch 3 verschiedene Meinungen gab oder gibt und aber niemand so genau weiss woher er sein Wissen nun eigentlich hat.
Da hatte ich auch schon Leute, die fragten, ob man den 2. Lenkzeitblock auch splitten könne...MfG Der Tommy...
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Du musst nur innerhalb von 5,25 Stunden diese 45 Minuten Pause haben. Egal ob gesplittet oder nicht. So steht es in den Regeln. Verwirrend ist das schon. Hoffe, wenn ich die Module machen muß etwas mehr Aufklärung erhalte.Wer sich nicht bewegt, spürt auch seine Fesseln nicht.
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