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Digi-Tacho-neue Generation

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  • Digi-Tacho-neue Generation

    Es wurde einiges geändert beim neuen Digitacho...
    Ich habe mal extra darauf geachtet,was passiert,wenn ich nur ein paar Meter von der Rampe wegziehe...der Digi schreibt es als Pause...
    gestern habe ich die Fahrerkarte zwecks auslesen aus dem Digi genommen und erst heute morgen wieder reingesteckt...
    früher mußte man ja von der Entnahmezeit bis zur Wiedereinsteckzeit durch gedrückt halten des oberen Pfeils die Minuten durchlaufen lassen und nachtragen....beim neuen Digi werden gleich beide Zeiten angezeigt und man muß nur noch auf OK drücken...
    Gesplittete Pausen nimmt er auch nur,wenn sie in der richtigen Reihenfolge sind...erst 15 Min ,dann 30 Min...
    außerdem zählt er bei Beginn der Pause auch keine Minute mehr nach...

    Ich finde,das sind gute Veränderungen...

  • #2
    ja habe ich auch schon von nem Kollegen so gehört- kann nur gut für uns Fahrer sein
    Gruß Holger :D:D

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    • #3
      Selbst im Stau,bei STOPP and GO schreibt er nur die real gefahrene Zeit...hatte letzte Woche in der Baustelle Werratal schon Schweißperlen auf der Stirn,weil ich bei Stauanfang bei 4Std10Min lag...habs aber bis zum Autohof Lutterberg geschafft in 4Std22Min,obwohl das Ganze 45 Minuten gedauert hat...

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      • #4
        Schön das die Dinger nun Bedienerfreundlicher und Praxisrealer werden.
        Ich muss mich mit diesen Apparatschiks nun auch viel befassen und zu meinem Erschrecken musste ich doch noch viel dazulernen.
        Zitat von Robert Lyndt:
        "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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        • #5
          Zitat von Großer Beitrag anzeigen
          Selbst im Stau,bei STOPP and GO schreibt er nur die real gefahrene Zeit...hatte letzte Woche in der Baustelle Werratal schon Schweißperlen auf der Stirn,weil ich bei Stauanfang bei 4Std10Min lag...habs aber bis zum Autohof Lutterberg geschafft in 4Std22Min,obwohl das Ganze 45 Minuten gedauert hat...
          Das ist ja schön und gut.
          Aber eine frage hätte ich da noch: War es nicht bisher so das die stauzeiten, laut gesetz, zu der lenkeit gehört?

          Wenn ja dann ist das ding gesetzes widrig.
          Mal sehen wie die bag dann die dinger ausliest und was die dabei rauskommen, lasse mich überraschen.

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          • #6
            Zitat von celader Beitrag anzeigen
            Das ist ja schön und gut.
            Aber eine frage hätte ich da noch: War es nicht bisher so das die stauzeiten, laut gesetz, zu der lenkeit gehört?.
            Nöh...Stehen ist nicht Lenken...es gehört dann zwar zur Arbeitszeit,aber nicht zur Lenkzeit...

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            • #7
              Zitat:
              Die Tageslenkzeit darf neun Stunden nicht überschreiten, zweimal pro Kalenderwoche darf sie jedoch auf zehn Stunden ausgedehnt werden. Als Lenkzeit gelten solche Zeiten, die tatsächlich mit Fahrertätigkeit zugebracht werden. Zur Lenkzeit gehört auch das vorübergehende Stehen des Fahrzeugs, wenn dies nach allgemeiner Anschauung zum Fahrvorgang gehört. So ist die Zeit für einen verkehrsbedingten Aufenthalt an Ampeln, an Bahnschranken, an Kreuzungen, in Staus oder etwa an einem Grenzübergang der Lenkzeit zuzurechnen. Hingegen gehören Fahrpausen, auch von weniger als 15 Minuten, dann nicht zur Lenkzeit, wenn sie aus anderen als den vorgenannten Gründen stattfinden und der Fahrer dabei seinen Platz am Lenkrad verlassen kann. Dies kommt zum Beispiel bei einer Vollsperrung ohne Ausweichmöglichkeit oder – bei einem Reisebus – an einem Grenzübergang mit zeitaufwändiger Einzelüberprüfung der Passagiere (s. u. Lenkzeitunterbrechung) in Betracht
              Zitat ende:

              bin mal gespannt wenn die ersten ihre bussgelder erhalten?
              obwohl der digi sagt du hattes noch lenkzeit übrig!

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              • #8
                Zitat von celader Beitrag anzeigen

                bin mal gespannt wenn die ersten ihre bussgelder erhalten?
                obwohl der digi sagt du hattes noch lenkzeit übrig!
                Wie soll das denn nachgewiesen werden???
                Beispiel:Du kommst an das Stauende...stehst da 5 Minuten,dann geht es 10 Meter weiter...diese 10 Meter schreibt der Digi aber als Pause(bzw Arbeitszeit)und so geht es dann immer Stück für Stück weiter,ohne das der Digi zwischendurch mal Fahrzeit schreibt...

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                • #9
                  was digi schreibt und was er speichert ist ein unterschied!

                  Die letzten 24h netto fahrzeit wird sekundengenau mit geschwindigkeitsangabe gespeichert. Sprich im massenspeicher.

                  Wenn du also 8h am tag fährst sind das schon für die letzten drei arbeitstage.

                  So und wer sagt denn das dieses dann gelöscht wird. Es gibt software mit der dazugehörigen hardware im internet, mit der man selber denn massenspeicher ausliest.
                  Und siehe da. Da sind diese sekunden gespeicherten daten. sogar noch länger drauf.
                  Diese werden erst nach dem die festplatte voll ist gelöscht, die ältesten zu erst.
                  Den längsten zeitraum den ich gesehen war weit über die 28tage hinaus noch gespeichert. (Bei meiner internet rechere).
                  Das heißt wiederum. das sich das nachweisen läßt sobald der massenspeicher ausgelessen wird.

                  oder kannst du inneralb einer stunde 20 mal ein und austeigen anfahren und anhalten? wenn ja, dann wäre ich auf eine glaubhafte begründung von dir sehr gespannt.

                  ist nur eine frage der zeit bis diese geldeinnahme vollerschlossen wird.

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                  • #10
                    Die "1-Minute-Rule" ist gesetzeskonform. Fakt ist, dass das, was der Digi der 4. (aktuellen) Version anzeigt und schreibt, auch nach der aktuellen Rechtsprechung gültig und korrekt ist.
                    MfG Der Tommy...
                    ___________________________________________

                    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                    • #11
                      Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                      Die "1-Minute-Rule" ist gesetzeskonform. Fakt ist, dass das, was der Digi der 4. (aktuellen) Version anzeigt und schreibt, auch nach der aktuellen Rechtsprechung gültig und korrekt ist.
                      Vollkommen richtig. und mit nichts anzuzweifeln!

                      Genauso richtig ist aber der folgende satz.

                      Zur Lenkzeit gehört auch das vorübergehende Stehen des Fahrzeugs, wenn dies nach allgemeiner Anschauung zum Fahrvorgang gehört. So ist die Zeit für einen verkehrsbedingten Aufenthalt an Ampeln, an Bahnschranken, an Kreuzungen, in Staus oder etwa an einem Grenzübergang der Lenkzeit zuzurechnen.

                      in wieweit das jetzt in einzelnen kontrolliert und oder, oder auch nicht, geahndet wird, wird die zukunft zeigen, sage nur, geldmangel des staates wird noch einige ideen zu tage fördern. Sowie das es auf dauer auch dafür mittel und wege geben wird dieses zu kontrolliern.

                      Denn der neue digi, setzt ja keine derzeit gültige gesetze ausser kraft. Oder hab ich was verpasst.

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                      • #12
                        Wir haben nun einige Fahrzeuge mit dem neuem Digi-Tacho.Der Unterschied ist recht groß im Streckenvergleich.Da in unserer Firma nach Lenkzeit bezahlt wird,auch in der Lohntüte sichtbar.Im Vergleich haben nun die Fahrer mit dem neuem Digi-Tacho täglich ca.1/2 bis 1Std.weniger Lenkzeit auf der Karte,wie der Kollege mit altem Tacho auf der selben Strecke.Da entsteht natürlich die Frage,warum verkehrsbedingtes Halten nun keine Lenkzeit mehr ist....Wobei aber der eigentliche Hintergrund der Frage ja mit der Entlohnung einhergeht. Warum also das beachten einer Vorfahrt und das damit verbundene Halten,sei es an Ampeln,Bahnübergängen ect.sekundengenau rausgerechnet (und demzufolge bei uns auch nicht mehr bezahlt wird).
                        Wäre ich jetzt also nicht auf jede Minute Lenkzeit angewiesen,käme mir der neue Digi-Tacho sicher entgegen,da er mir nur so die Zeiten anrechnet,die das Fahrzeug tatsächlich rollt.Dann müßte ja das nicht mehr Lenkzeit,sondern Rollzeit heißen.....oder wie jetzt.
                        Nun gut,diese Problematik werden ja hier nur die allerwenigsten haben.(Mit der Bezahlerei nach Lenkzeit meine ich jetzt....)Ich gehe mal davon aus,das wenn schon nach Karte,dann aber wenigstens Arbeitszeit bezahlt wird.

                        Leben ist das was passiert,
                        während man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen
                        .....

                        LG Marion

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                        • #13
                          ich habe mir vor gut einem jahr die neue generation nachrüsten lassen. der unterschied ist brutal. gerade mit meinem abroller. mit altem tacho waren bei guter abladestelle mindestens 10 bis 15 min lenkzeit beim umcontainer weg. wenn ich a weng aufpasse und in hänger direkt in die nähe stellen kann schaff ich es mit 2-3 minuten. wenn wir im wald häckseln und nur auf nen lagerplatz ausserhalb zum abkippen fahren, also viel stop and go hab ich zum teil über ne stund bis eineinhalb weniger als der kollege mit dem alten. bin mal nen tag zusammen mit nem sattel von uns (schubboden) gefahren. immer miteinander und die selbe strecke und mußte sogar beim abladen meinen anhänger noch gut 500m weg stehenlassen und umcontainern. da sattel bekommt beim abschieben ja keine lenkzeit drauf. am abend hatte ich ne halbe stunde weniger lenkzeit als der sattel. das ganze funktioniert aber nur bei überlandfahrten mit häufigen anhalten an ampeln und kreuzungen und so. bei reiner autobahnfahrt zählt er genauso wie jeder andere. ich bin vollstens begeistert von dem ding.

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