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    Moin.
    In der Ausgabe 11/2011 der Zeitung Logistik-Manager ist ein Artikel in dem steht, Werkverkehr unterliegt nicht dem Berufkraftfahrerqualifikationsgesetz!
    Diesem Bericht darf keinen Glauben gesschenkt werden.
    Der Schreiber bezieht sich dort auf ein Urteil des OLG Hamburg: http://www.ostwestfalen.ihk.de/uploa.../Az3-32-11.pdf
    Entweder war der Redakteur sinnlos betrunken oder hat wirklich von tuten und blasen keine Ahnung.
    In dem Urteil geht es in keinem Wort um das BKrFQG. Der Autor hat in seinem Bericht sogar noch ein neues Gesetz erfunden: das "Berufskraftfahrergesetz".

    Selbstverständlich unterliegt der Werkverkehr, bzw. seine fahrenden Angestellten dem BKrFQG!!!!
    Alle andere Aussagen sind absoluter Blödsinn!

    Falls bei hier jemand im Forum ist, der im Werkverkehr fährt, dessen Vorgesetzten diesen Blödsinn weitergeben, dann könnt ihr mich gerne per PN anschreiben, ich setze mich dann mit dieser Person auseinander und kläre das.

    Mich regt es maßlos auf, dass in s.g. "Fachzeitschriften" solche fatalen Irrtümer verbreitet werden. Liest denn da keine Fachkraft mal Kontrolle???

    Gruß
    Zitat von Robert Lyndt:
    "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

  • #2
    Tja so sind die Medien.
    Ich hätte auch nicht,s schreiben können!Aber das wollt ich nicht.

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