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Recht auf Bildungsurlaub für besch. Grundqualifizierung?

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  • Recht auf Bildungsurlaub für besch. Grundqualifizierung?

    Hallo.

    Kennt sich jemand von euch im Arbeitsgesetz aus und kann mir sagen, ob ich ein Anrecht auf Bildungsurlaub habe um die beschleunigte Grundqualifiktion zu absolvieren?
    Habe nämlich nicht mehr genug Resturlaub.

    Danke.

  • #2
    Zitat von miti Beitrag anzeigen
    Hallo.

    Kennt sich jemand von euch im Arbeitsgesetz aus und kann mir sagen, ob ich ein Anrecht auf Bildungsurlaub habe um die beschleunigte Grundqualifiktion zu absolvieren?
    Habe nämlich nicht mehr genug Resturlaub.
    Danke.
    Du hast Anspruch auf Bildungsurlaub von 5 Tagen im Jahr. Es können 2 Jahre als Anspruch zusammengefügt werden. Also könnten Dir 2 Wochen zustehen. Der Bildungsurlaub muss 6 Wochen vor Anspruch bei deinem Arbeitgeber beantragt werden. Dein Chef kann den Bildungsurlaub aber auch ablehnen.Da gibt es dann auch wieder bestimmte Regelungen

    Ich bezweifel aber, ob die beschleunigte Grundquali eine anerkannte Bildungsveranstaltung ist.

    Erkundige Dich am besten bei einer Stelle deiner Landesregierung. Die geben da gerne Auskunft.
    Zitat von Robert Lyndt:
    "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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    • #3
      OK, das Thema ist nicht mehr sooo taufrisch. Aber Bildungsurlaub gibt es, meiner Meinung nach, nur für "Bildung" die NICHTS mit deinem Beruf zu tun hat.

      Also Weiterbildung für deinen Beruf = Kein Bildungsurlaub, Angel in Alaska um das Paarungsverhalten von Lachsen zu studieren = Bildungsurlaub.
      So in etwa zumindest wurde es uns damals auf der Meisterschule gelehrt -.-
      "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

      (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

      "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

      (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

      Kommentar


      • #4
        Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
        OK, das Thema ist nicht mehr sooo taufrisch. Aber Bildungsurlaub gibt es, meiner Meinung nach, nur für "Bildung" die NICHTS mit deinem Beruf zu tun hat.

        Also Weiterbildung für deinen Beruf = Kein Bildungsurlaub, Angel in Alaska um das Paarungsverhalten von Lachsen zu studieren = Bildungsurlaub.
        So in etwa zumindest wurde es uns damals auf der Meisterschule gelehrt -.-
        "Zarter"...ich weiß ja nicht wie lange das bei dir her ist...vor über 25 Jahren habe ich bei ner Spedition meinem BKF gemacht...damals ging es,wenn man nachweislich 3 Jahre gefahren ist...
        Für diese Schulung gab es Bildungsurlaub...also auch für eine Weiterbildung im Beruf...kann sich natürlich im Laufe der Zeit geändert haben...

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        • #5
          Ich beziehe mein Wissen aus dem Jahre 2003, kann mich aber auch irren.

          OK, ich habe da wohl Mist erzählt:

          Bildungsurlaub ist eine besondere Form des Urlaubs, die der beruflichen oder politischen Weiterbildung dient. Er wird oft auch Bildungsfreistellung genannt, um den Eindruck eines Erholungsurlaubs zu vermeiden.

          http://de.wikipedia.org/wiki/Bildungsurlaub,

          Asche auf mein Haupt.
          "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

          (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

          "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

          (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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          • #6
            Bildungsurlaub fällt in die Zuständigkeit der Länder. Im wesentlichen sind die Bedingungen zwar gleich, aber der Teufel steckt meist im Detail. Es lässt sich also schlecht sagen, welche Bildungsmaßnahme von welchem Land gefördert wird. Manche Länder haben das Weirebildungsgesetz erst gar nicht ratifiziert, obwohl der Bund das so wollte.

            In NRW ist es so, dass pro Jahr 5 Tage Bildungsurlaub genommen werden können oder im Zeitraum von 2 Jahren zusammengefasst 10 Tage. Einzige Bedingung: die Maßnahme muss vom Arbeits- und Sozialministerium als weiterbildungsfähig im Sinne des Gesetzes eingestuft sein.

            Gruß

            McFly

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            • #7
              Da Bildungsurlaub von den wenigsten Kollegen in Anspruch genommen wird, werden wir ihn wohl bald ganz verlieren.

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