Na bitte... geht doch:
Tiefensee: Führerscheintourismus nicht hinnehmbar
Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof, Yves Bot, hat
erklärt, dass deutsche Behörden den sogenannten Führerschein-Tourismus
unterbinden können.
"Ich begrüße sehr, dass der Generalanwalt beim EuGH die
deutsche Position unterstützt", sagte Bundesverkehrsminister
Wolfgang Tiefensee heute in Berlin. "Es ist nicht hinnehmbar,
dass sich Personen, denen wegen Alkohol- und Drogendelikten im
Verkehr die Fahrerlaubnis entzogen wurde, im benachbarten
EU-Ausland einen Führerschein beschaffen. Ich habe mich auch
bei der EU-Kommission vehement dafür eingesetzt, diese Praxis
so schnell wie möglich zu unterbinden."
Mehrere deutsche Verwaltungsgerichte haben bereits entscheiden, dass
ein zu unrecht im Ausland ausgestellter Führerschein wieder abgegeben
werden muss. Das ist dann der Fall, wenn er trotz eines fehlenden
Dauerwohnsitzes oder nicht überwundener Alkohol- oder Drogenprobleme
ausgestellt wurde.
Nach Ansicht des Generalanwalts des EuGH findet die gegenseitige
Anerkennung von EU-Führerscheinen dort ihre Grenze, wo die
gesundheitliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges nicht
nachgewiesen ist und damit die Sicherheit der Teilnehmer am
Straßenverkehr gefährdet wird.
Minister Tiefensee: "Ich hoffe, dass sich der EuGH unserer
Auffassung endgültig anschließen wird. Nur so kann effektiv
verhindert werden, dass sich nachweislich ungeeignete Personen
durch den unrechtmäßigen Erwerb eines ausländischen
EU-Führerscheins ans Steuer setzen und damit eine Gefahr für
die Verkehrssicherheit darstellen."
Ein abschließendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird in
einigen Monaten erwartet.
Quelle: BMVBS
Tiefensee: Führerscheintourismus nicht hinnehmbar
Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof, Yves Bot, hat
erklärt, dass deutsche Behörden den sogenannten Führerschein-Tourismus
unterbinden können.
"Ich begrüße sehr, dass der Generalanwalt beim EuGH die
deutsche Position unterstützt", sagte Bundesverkehrsminister
Wolfgang Tiefensee heute in Berlin. "Es ist nicht hinnehmbar,
dass sich Personen, denen wegen Alkohol- und Drogendelikten im
Verkehr die Fahrerlaubnis entzogen wurde, im benachbarten
EU-Ausland einen Führerschein beschaffen. Ich habe mich auch
bei der EU-Kommission vehement dafür eingesetzt, diese Praxis
so schnell wie möglich zu unterbinden."
Mehrere deutsche Verwaltungsgerichte haben bereits entscheiden, dass
ein zu unrecht im Ausland ausgestellter Führerschein wieder abgegeben
werden muss. Das ist dann der Fall, wenn er trotz eines fehlenden
Dauerwohnsitzes oder nicht überwundener Alkohol- oder Drogenprobleme
ausgestellt wurde.
Nach Ansicht des Generalanwalts des EuGH findet die gegenseitige
Anerkennung von EU-Führerscheinen dort ihre Grenze, wo die
gesundheitliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges nicht
nachgewiesen ist und damit die Sicherheit der Teilnehmer am
Straßenverkehr gefährdet wird.
Minister Tiefensee: "Ich hoffe, dass sich der EuGH unserer
Auffassung endgültig anschließen wird. Nur so kann effektiv
verhindert werden, dass sich nachweislich ungeeignete Personen
durch den unrechtmäßigen Erwerb eines ausländischen
EU-Führerscheins ans Steuer setzen und damit eine Gefahr für
die Verkehrssicherheit darstellen."
Ein abschließendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird in
einigen Monaten erwartet.
Quelle: BMVBS
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