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Wochenruhezeit mit Ausgleich - Kann der Chef das aushebeln?

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  • Wochenruhezeit mit Ausgleich - Kann der Chef das aushebeln?

    Hallo allerseits. Ich habe wieder ein für mich recht schwierige Frage.

    Kann die Firma die Wochenruhezeit aushebeln indem sie die Mitarbeiter im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes andere Tätigkeiten machen läßt?

    Rhetorisches Beispiel: Du kommst am Samstag gegen 18 Uhr in die Firma. Du müstest jetzt eigentlich 45 Std + 21 Std beispielsweise Pause machen. Jetzt kommt der Chef und sagt schönen Sonntag. Aber am Montag kannst du Hofdienst machen.
    Oder er sagt du gehst ins Büro. Oder er schickt Dich auf einen Lehrgang für die Firma am Montag morgen.

    Welches Gesetz greift hier? Oder bewege ich mich hier in einer Grauzone? Ist das erlaubt? Denn der Fahrer ist ja kaum zu Haus kann er schon wieder los.

  • #2
    Du bist doch als Kraftfahrer angestellt. Du belegst Deine Arbeitszeit mit der Fahrerkarte/Tachoscheibe. Wenn Du am Montag andere Arbeiten als Fahrtätigkeiten ausüben sollst, muss Dir das auch als EU-Nachweis belegt werden. Wenn Dir der Montag als letztmöglicher Ausgleichstag zur Verfügung steht, darfst Du dann nicht arbeiten, sonst nach 45 h ab 17 Uhr, oder nach verkürzter WRZ schon eher. Wenn dann noch die nachzuholenden 21 h später eingelegt werden könnten, musst Du eh ran. Du darfst aber trotz Allem das Arbeitszeitgesetz nicht außer Augen lassen, welches Dir max. 48 h Arbeitszeit erlaubt, in Ausnahmefällen sogar 60 h. Laut 561 musst Du aber auch wieder die max. zulässigen Zeiten in der Doppelwoche beachten.
    Zitat von Robert Lyndt:
    "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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    • #3
      Danke Elo-1. Das meiste wusste ich ja bereits. Mir war ja nur nicht klar wenn ich in der Folgewoche keine Fahrtätigkeit habe ob dann die Wochenruhezeiten trotzdem voll eingehalten werden müssen. Aber so wie du es erklärt hast, muss ich ja die Ruhezeiten trotzdem einhalten. Danke für die Info.

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