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Bestandsschutz- alte Klasse 2

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  • Bestandsschutz- alte Klasse 2

    Gruß an Alle !!!
    Ich hab da mal ne Frage: ca. 1981 habe ich einen Führerschein der Klasse 2 erworben. Nach einigen Jahren als Aushilfsfahrer habe ich eine Pause von ca. 20 Jahren eingelegt. Nun bin ich seit März wieder (als Aushilfsfahrer) unterwegs. Ich habe alles soweit auf die Reihe bekommen ( Fahrerkarte, ärtzliche Kontrolle). Jetzt lese ich hier im Forum was von Modulausbildung, Berufskraftfahrer, Weiterbildungspflicht usw.
    Kann ich mit meinem Führerschein C , CE einfach unbegrenzt weiterfahren ???

    Danke im vorraus

  • #2
    Privat kannste Gas geben bis der Arzt kommt, aber gewerblich weiterfahren zu dürfen musst du 5 Mudule absolvieren um diese 95 in deinem Führerschein zubekommen.

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    • #3
      Hat von euch eigentlich schon jemand die 95?

      Ich hab sie auf meinem Schein... Muss jetzt nur an meinen 5 Modulen dranbleiben... Das geht aber über meine Firma....
      V8 - Aus Freude am Tanken....

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      • #4
        Servus

        Wie schon geschrieben hab ich die 95 schon bis 09.09.2016

        Gruß Georg
        Fürchte nicht die Gedanken deiner Feinde,sondern die Hintergedanken deiner Arbeitskollegen,und deines Arbeitgebers.

        Kommentar


        • #5
          Zitat von streetdog3 Beitrag anzeigen
          Gruß an Alle !!!
          Ich hab da mal ne Frage: ca. 1981 habe ich einen Führerschein der Klasse 2 erworben. Nach einigen Jahren als Aushilfsfahrer habe ich eine Pause von ca. 20 Jahren eingelegt. Nun bin ich seit März wieder (als Aushilfsfahrer) unterwegs. Ich habe alles soweit auf die Reihe bekommen ( Fahrerkarte, ärtzliche Kontrolle). Jetzt lese ich hier im Forum was von Modulausbildung, Berufskraftfahrer, Weiterbildungspflicht usw.
          Kann ich mit meinem Führerschein C , CE einfach unbegrenzt weiterfahren ???

          Danke im vorraus
          Da du so ungefähr dann mein Alter haben mußt,kannst du jetzt erstmal fahren...Die Module mußt du dann im Laufe der Zeit machen...
          Die genauen Stichtage habe ich jetzt nicht im Kopf,da kann dir sicher Tommyk weiterhelfen...
          Da du aber schon länger den Führerschein hast gibt es zur Anpassung an die ärztliche Untersuchung,die wir Älteren ab 50 alle 5 Jahre machen müssen,eine Übergangsfrist bis zum 09.09.2016...so wie Georg den Eintrag hat

          Kommentar


          • #6
            Alles über die Aus - und Weiterbildung des Berufskraftfahrers
            Ratschläge, Hinweise und Fakten
            Alle Moderatoren
            MfG Der Tommy...
            ___________________________________________

            LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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            • #7
              aha,
              mein C und CE ist bis 03/2016 gültig. Also habe ich bis dahin mit nichts was anne mütze !?
              Wenn es denn dann weitergehen sollte (wg. die alten knochen) habe ich ja noch zeit.
              Besten dank und grüße vom streetdog

              Kommentar


              • #8
                Zitat von streetdog3 Beitrag anzeigen
                aha,
                mein C und CE ist bis 03/2016 gültig. Also habe ich bis dahin mit nichts was anne mütze !?
                Wenn es denn dann weitergehen sollte (wg. die alten knochen) habe ich ja noch zeit.
                Besten dank und grüße vom streetdog
                So ganz nicht...du mußt dann bis 03/2016 die Module machen,ansonsten darfst du ab dem Ablaufdatum nicht mehr gewerblich fahren...
                Seriöse Arbeitgeber bieten dir dann aber die Schulung an und übernehmen auch die Kosten

                Kommentar


                • #9
                  nein das stimmt so nicht-ich hab dir mal aus nem anderen Thema einen Beitrag von Tommyk kopiert und da steht es sehr gut beschrieben
                  Fahrerlaubnisinhaber die ihren (ab C1) Führerschein nach dem 09.09.09 erworben haben und gewerblichen Güterverkehr fahren wollen müssen eine Grundqualifikation mit Prüfung vor der IHK absolvieren. Nach bestandener Prüfung erhalten die Absolventen eine Prüfbescheinigung. Mit dieser wird dann bei der Behörde die 95 in den FS eingetragen. Ab dem Eintragungsdatum läuft dann für diese Leute die 5-Jahres-Frist für die Weiterbildung.
                  Fahrerlaubnisinhaber die den Schein vor diesem Stichtag erworben haben müssen alle 5 Jahre eine Weiterbildung (5 Module a 7 Stunden) ab dem 10.09.2014 nachweisen.
                  Gruß Holger :D:D

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                  • #10
                    jipp, ich meinte ja auch zeit bis 3/2016. wenn die module nur eine begrenzte Gültigkeitsdauer haben lohnt es sich ja nur wenn man sie kurz vorher macht.

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von streetdog3 Beitrag anzeigen
                      jipp, ich meinte ja auch zeit bis 3/2016. wenn die module nur eine begrenzte Gültigkeitsdauer haben lohnt es sich ja nur wenn man sie kurz vorher macht.
                      Die Module kannst du innerhalb der 5 Jahre vor deinem Ablaufdatum machen...

                      Kommentar


                      • #12
                        Zitat von Snowdog Beitrag anzeigen
                        nein das stimmt so nicht-ich hab dir mal aus nem anderen Thema einen Beitrag von Tommyk kopiert und da steht es sehr gut beschrieben
                        Fahrerlaubnisinhaber die ihren (ab C1) Führerschein nach dem 09.09.09 erworben haben und gewerblichen Güterverkehr fahren wollen müssen eine Grundqualifikation mit Prüfung vor der IHK absolvieren. Nach bestandener Prüfung erhalten die Absolventen eine Prüfbescheinigung. Mit dieser wird dann bei der Behörde die 95 in den FS eingetragen. Ab dem Eintragungsdatum läuft dann für diese Leute die 5-Jahres-Frist für die Weiterbildung.
                        Fahrerlaubnisinhaber die den Schein vor diesem Stichtag erworben haben müssen alle 5 Jahre eine Weiterbildung (5 Module a 7 Stunden) ab dem 10.09.2014 nachweisen.
                        Und dann gibt es noch die Ausnahme zur Angleichung:
                        OK, gaaaanz langsam...
                        Wir bleiben jetzt bei LKw... (Bus ist ein Jahr früher...)
                        Fahrerlaubnisinhaber die ihren (ab C1) Führerschein nach dem 09.09.09 erworben haben und gewerblichen Güterverkehr fahren wollen müssen eine Grundqualifikation mit Prüfung vor der IHK absolvieren. Nach bestandener Prüfung erhalten die Absolventen eine Prüfbescheinigung. Mit dieser wird dann bei der Behörde die 95 in den FS eingetragen. Ab dem Eintragungsdatum läuft dann für diese Leute die 5-Jahres-Frist für die Weiterbildung.
                        Fahrerlaubnisinhaber die den Schein vor diesem Stichtag erworben haben müssen alle 5 Jahre eine Weiterbildung (5 Module a 7 Stunden) ab dem 10.09.2014 nachweisen. D.h. die Weiterbildung muss rechtzeitg abgeschlossen sein.
                        Ausnahme: (zur Harmonisierung Führerscheingültigkeit mit Weiterbildung)
                        Fahrer, deren Führerschein zwischen dem 10.09.2014 und dem 10.09.2016 abläuft, benötigen einen Weiterbildungsnachweis erst ab dem Ablaufdatum des Führerscheins. Sie können folglich den Antrag auf Verlängerung des Führerscheins zusammen mit der Bescheinigung über die Weiterbildung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einreichen. Beispiel: Ein Fahrer hat die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE am 20.10.2005 erworben. Das Ablaufdatum des Führerscheins ist der 20.10.2010. Der Fahrer verlängert den Führerschein ohne einen Weiterbildungsnachweis vorzulegen und erhält einen neuen mit Ablaufdatum 20.10.2015. Spätestens bei der
                        Verlängerung zum 20.10.2015 muss ein Weiterbildungsnachweis vorgelegt werden.

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                        • #13
                          Servus

                          So mal was dazu sagen.

                          Die Nachweise der Module die man macht verlieren erst ihre Gültigkeit,
                          wenn man sie bei einer Verlängerung vorlegt.

                          Mein Führerschein wäre nächstes Jahr im August abgelaufen.

                          Der Amtsleiter mit dem ich ein längeres Persönliches Gespräch hatte,sagt mir ich sollte meinen
                          spätestens bis zum 09.09.2011 verlängern lassen da ich dann in die 5 Jahres Frist bis zum 09.09 2016 falle.

                          Auf die Frage was den mit meinen Nachweisen für die Module sei sagte er:"Die sind solange Gültig solange ich sie nicht vorlege".

                          Wie auf meinen Neuen Führerschein zu sehen ist,ist die 95 bis zum 9.9.2016 schon eingetragen

                          Führerschein Neu.jpg

                          Gruß Georg
                          Fürchte nicht die Gedanken deiner Feinde,sondern die Hintergedanken deiner Arbeitskollegen,und deines Arbeitgebers.

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                          • #14
                            Zitat von streetdog3 Beitrag anzeigen
                            jipp, ich meinte ja auch zeit bis 3/2016. wenn die module nur eine begrenzte Gültigkeitsdauer haben lohnt es sich ja nur wenn man sie kurz vorher macht.
                            Mal nur bezugnehmend auf diese Aussage:

                            Kurz vorher machen..... ich denke, da wirst Du erhebliche Schwierigkeiten bekommen. Viele gehen davon aus, erst kurz vor Ablauf der Fristen(Übergangsfristen ihre Module zu machen. So wie es momentan aussieht, denken ZU viele so. Man wird keinen Termin mehr bekommen. Also, rechtzeitig anfangen,sonst ist die Gewerbliche Arbeitsberechtigung futsch.

                            Das war nur mal so ein Tip am Rande....
                            Zitat von Robert Lyndt:
                            "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

                            Kommentar


                            • #15
                              Zitat von Snowdog Beitrag anzeigen
                              nein das stimmt so nicht-ich hab dir mal aus nem anderen Thema einen Beitrag von Tommyk kopiert und da steht es sehr gut beschrieben
                              Fahrerlaubnisinhaber die ihren (ab C1) Führerschein nach dem 09.09.09 erworben haben und gewerblichen Güterverkehr fahren wollen müssen eine Grundqualifikation mit Prüfung vor der IHK absolvieren. Nach bestandener Prüfung erhalten die Absolventen eine Prüfbescheinigung. Mit dieser wird dann bei der Behörde die 95 in den FS eingetragen. Ab dem Eintragungsdatum läuft dann für diese Leute die 5-Jahres-Frist für die Weiterbildung.
                              Fahrerlaubnisinhaber die den Schein vor diesem Stichtag erworben haben müssen alle 5 Jahre eine Weiterbildung (5 Module a 7 Stunden) ab dem 10.09.2014 nachweisen.
                              Holger...
                              Da sind aber die Übergangsfristen nicht enthalten... und incl. Übergangsfristen zur Harmonisierung zw. ärztl. Untersuchung und Kennziffer 95 sind wir dann beim 10.09.2016...
                              MfG Der Tommy...
                              ___________________________________________

                              LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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