Keine Ahnung ob das Thema hier schon mal war.Aber auch wenn es erst Herbst ist der Winter ist ja nicht mehr weit weg.
Da kommt dann wieder das übliche Problem auf wie kriegt man den Lkw Eis und Schneefrei.
Laut Berufsgenossenschaft darf man ja nicht auf den Lkw wenn keine dementsprechende Vorrichtung vorhanden ist (Gerüst)....eben wegen Unfallgefahr.
Bisher gibt es nur wenige Autohöfe die bereits schon Gerüste haben wo man den Lkw Gefahrlos den Lkw abkehren kann.
Laut Polizei,BAG etc....ist man als Fahrzeugführer aber dazu verpflichtet den Lkw von Eisplatten und Schnee zu befreien um eine Gefährdung anderer auszuschliessen.
Jetzt hat man aber nicht immer und überall wo man Nachts parkt eine Möglichkeit dazu.Und jetzt?Muss man jetzt Bussgeld zahlen wenn was passiert oder wenn man angehalten wird?Wie soll man nachweisen das man keine Möglichkeit am Startort dazu hatte?Bei ner Plane gibt es ja noch mehr Möglichkeiten sich zu helfen als bei einem Kofferaufbau.
Gibt es da einen Toleranzspielraum der Polizei?Oder wie soll man sich dann am besten verhalten?Man kann ja schlecht stehen bleiben und warten bis alles getaut ist.
Habe über diese Problematik mit der Berufsgenossenschaft gestern gesprochen.Die haben nur mit der Schulter gezuckt und konnten (oder wollten) mir keine Antwort darauf geben was man in diesem Fall tun soll.:10_1_138[1]:
Der einzigste Vorschlag der Berufsgenossenschaft war, am Startort vor Abfahrt die Polizei zu rufen und die dann entscheiden zu lassen.
Was sagen denn hier unsere Experten im Forum dazu?
lg Speedy
Da kommt dann wieder das übliche Problem auf wie kriegt man den Lkw Eis und Schneefrei.
Laut Berufsgenossenschaft darf man ja nicht auf den Lkw wenn keine dementsprechende Vorrichtung vorhanden ist (Gerüst)....eben wegen Unfallgefahr.
Bisher gibt es nur wenige Autohöfe die bereits schon Gerüste haben wo man den Lkw Gefahrlos den Lkw abkehren kann.
Laut Polizei,BAG etc....ist man als Fahrzeugführer aber dazu verpflichtet den Lkw von Eisplatten und Schnee zu befreien um eine Gefährdung anderer auszuschliessen.
Jetzt hat man aber nicht immer und überall wo man Nachts parkt eine Möglichkeit dazu.Und jetzt?Muss man jetzt Bussgeld zahlen wenn was passiert oder wenn man angehalten wird?Wie soll man nachweisen das man keine Möglichkeit am Startort dazu hatte?Bei ner Plane gibt es ja noch mehr Möglichkeiten sich zu helfen als bei einem Kofferaufbau.
Gibt es da einen Toleranzspielraum der Polizei?Oder wie soll man sich dann am besten verhalten?Man kann ja schlecht stehen bleiben und warten bis alles getaut ist.
Habe über diese Problematik mit der Berufsgenossenschaft gestern gesprochen.Die haben nur mit der Schulter gezuckt und konnten (oder wollten) mir keine Antwort darauf geben was man in diesem Fall tun soll.:10_1_138[1]:
Der einzigste Vorschlag der Berufsgenossenschaft war, am Startort vor Abfahrt die Polizei zu rufen und die dann entscheiden zu lassen.
Was sagen denn hier unsere Experten im Forum dazu?
lg Speedy
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