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Winterproblematik Lkw Schnee u.Eisfrei

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  • Winterproblematik Lkw Schnee u.Eisfrei

    Keine Ahnung ob das Thema hier schon mal war.Aber auch wenn es erst Herbst ist der Winter ist ja nicht mehr weit weg.

    Da kommt dann wieder das übliche Problem auf wie kriegt man den Lkw Eis und Schneefrei.
    Laut Berufsgenossenschaft darf man ja nicht auf den Lkw wenn keine dementsprechende Vorrichtung vorhanden ist (Gerüst)....eben wegen Unfallgefahr.
    Bisher gibt es nur wenige Autohöfe die bereits schon Gerüste haben wo man den Lkw Gefahrlos den Lkw abkehren kann.
    Laut Polizei,BAG etc....ist man als Fahrzeugführer aber dazu verpflichtet den Lkw von Eisplatten und Schnee zu befreien um eine Gefährdung anderer auszuschliessen.

    Jetzt hat man aber nicht immer und überall wo man Nachts parkt eine Möglichkeit dazu.Und jetzt?Muss man jetzt Bussgeld zahlen wenn was passiert oder wenn man angehalten wird?Wie soll man nachweisen das man keine Möglichkeit am Startort dazu hatte?Bei ner Plane gibt es ja noch mehr Möglichkeiten sich zu helfen als bei einem Kofferaufbau.

    Gibt es da einen Toleranzspielraum der Polizei?Oder wie soll man sich dann am besten verhalten?Man kann ja schlecht stehen bleiben und warten bis alles getaut ist.
    Habe über diese Problematik mit der Berufsgenossenschaft gestern gesprochen.Die haben nur mit der Schulter gezuckt und konnten (oder wollten) mir keine Antwort darauf geben was man in diesem Fall tun soll.:10_1_138[1]:

    Der einzigste Vorschlag der Berufsgenossenschaft war, am Startort vor Abfahrt die Polizei zu rufen und die dann entscheiden zu lassen.
    Was sagen denn hier unsere Experten im Forum dazu?


    lg Speedy
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

  • #2
    Interessante Frage...es wird bestimmt wieder zum Problem,besonders,wenn man unterwegs auf nem Wald-und Wiesenparkplatz genächtigt hat...
    bin mal gespannt,was hier so für Antworten kommen...

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    • #3
      da bin ich auch mal gespannt. Wie solche zum beispiel:

      SZM hochpumpen. Auflieger hinten luft raus lassen. somit hast du ein gefälle. das das tauwasser abfliessen kann.
      Wenn es aber nicht taut ist auch kein wasser da. und für schnee reicht das gefälle wohl nicht aus.
      Bei Minusgraden wird das kalte wasser wohl eher zu eis bevor es runtergelaufen ist.
      Aber man hat ja vorsorge getroffen?

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      • #4
        Mit dieser Problematik läßt man uns ganz schön im Regen...naja,im Eis und Schnee stehen.Da wird uns eine Pflicht (in diesem Falle die Enteisung) aufgedrückt,wo nun auch seit einem mehrjährigem Zeitraum keine vernünftige Lösung dieses Problemes eingeräumt wird.Es geht gar nicht darum,das wir dieser Pflicht nicht nachkommen wollten,aber es muß doch gefahrlos möglich sein.Und wenn etwas dabei passiert,kann man doch nicht einfach von Seiten der Berufsgenossenschaft sagen:selbst Schuld....Pech gehabt.
        Ich denke,hier ist der Gesetzgeber gefordert.....aber den scheint es nicht zu interressieren.
        Ich bin ja nun auch gespannt,villeicht weiß ja jemand etwas neues,das einen weiter bringt....

        Leben ist das was passiert,
        während man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen
        .....

        LG Marion

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        • #5
          Der einzigste Vorschlag der Berufsgenossenschaft war, am Startort vor Abfahrt die Polizei zu rufen und die dann entscheiden zu lassen.
          Was sagen denn hier unsere Experten im Forum dazu?

          Ich habe hier zu mal nachgefragt bei einigen Polizisten...
          klare Antwort:Die Polizei wird einem die Weiterfahrt(bzw.Fahrt) nicht erlauben,weil ja ganz klar geregelt ist,das ein LKW-Dach eisfrei sein muß...
          also ist die Aussage der Berufsgenossenschaft völliger Nonsens...

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          • #6
            wer die Vorschriften alle genaustens befolgen will hat dann nur noch die Möglichkeit seinen Chef anzurufen und es ihm schonend beibringen das man erst im nächsten Frühling beim Kunden ankommt:rofl2[1]:

            aber mal im Ernst
            ich hab selber nur Plane gefahren,da sind wir dann immer rein und konnten sie von innen mit nem Besen hochdrücken bis das Zeug einigermassen runter war.
            Aber wer einen Kofferaufbau fährt wird ja praktisch gezwungen gegen eine Vorschrift zu verstossen!
            ohne Absturzsicherung kan/darf man das Dach nicht abräumen und mit Schnee/Eis auf dem Fahrzeug darf man nicht fahren!

            Ich denke das sich noch keiner von der BG über diese Problematik ernsthaft Gedanken gemacht hat.

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            • #7
              Zitat von ExKutscher Beitrag anzeigen

              aber mal im Ernst
              ich hab selber nur Plane gefahren,da sind wir dann immer rein und konnten sie von innen mit nem Besen hochdrücken bis das Zeug einigermassen runter war.
              .
              Leider kann man es von innen ja nur machen,wenn man auch auf die Ladung drauf kann...
              Und bei ner Plane aufs Dach klettern,würde ich noch nicht mal machen,wenn es erlaubt ist...
              bei meinem zarten Gewicht hätte es sich für das Dach erledigt:D

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              • #8
                Ich bin auch der Meinung, dass bei jeder Spedition und auf jedem Rastplatz so ein Gerüst augestellt werden sollte.
                Mir wird immer ganz schlecht, wenn ich Fahrer sehe, die mit einer Leiter aufs Dach klettern und dann darauf herum turnen.
                Will mir gar nicht vorstellen, was alles passieren kann.
                Gruß Edith :bye:

                Rettet die Erde - Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!!!

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                • #9
                  Hallo. Mensch Edith,was für ein Thema!! Jetzt frierts mich schon wieder,hättest Du damit nicht warten können,bis der Winter vorbei ist:lmao[1]:. Ja,ist nicht mehr weit hin zum Winter und ein Thema,über das man ewig diskutieren könnte,weil Realität und Gesetz weit auseinander liegen. Tatsache ist,daß man dran ist,wenn etwas passiert und sie einem nachweisen,das die Eis- oder Schneeplatten von deinem LKW fliegen. Ich hab diese Problmatik Gott sei Dank nicht. Schöne Grüße Andi.

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von lapa Beitrag anzeigen
                    Hallo. Mensch Edith,was für ein Thema!! Jetzt frierts mich schon wieder,hättest Du damit nicht warten können,bis der Winter vorbei ist:lmao[1]:. Ja,ist nicht mehr weit hin zum Winter und ein Thema,über das man ewig diskutieren könnte,weil Realität und Gesetz weit auseinander liegen. Tatsache ist,daß man dran ist,wenn etwas passiert und sie einem nachweisen,das die Eis- oder Schneeplatten von deinem LKW fliegen. Ich hab diese Problmatik Gott sei Dank nicht. Schöne Grüße Andi.
                    Ich hab nicht damit angefangen!

                    Es ist ja nicht nur so, das es strafbar ist, wenn man Eis oder Schnee am Dach hat. Ich finde es auch sehr gefährlich.
                    Stell dir mal vor, du verlierst den Mist und dein Hintermann hat deswegen einen Unfall. Wenn etwas Schlimmes passiert, macht sich der Fahrer sicher ewig Vorwürfe. Oder seit ihr anderer Meinung?
                    Gruß Edith :bye:

                    Rettet die Erde - Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!!!

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                    • #11
                      Wir haben es im Winter alle Nase lang, dass Eisplatten vom Dach des LKW fallen und auch manchmal andere geschädigt werden....wenn der LKW-Fahrer zB anhand des Kennzeichens angehalten werden kann, hat er u.U. schlechte Karten.

                      Der Fahrer ist für den Zustand des Fahrzeugs verantwortlich, wobei die BG-Bestimmungen dagegensprechen.

                      Die Polizei wird eine Abfahrt mit Eisplatten nie erlauben....die BG das Beklettern auch nicht....da steht ihr ganz schön im Regen.

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                      • #12
                        Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
                        Wir haben es im Winter alle Nase lang, dass Eisplatten vom Dach des LKW fallen und auch manchmal andere geschädigt werden....wenn der LKW-Fahrer zB anhand des Kennzeichens angehalten werden kann, hat er u.U. schlechte Karten.

                        Der Fahrer ist für den Zustand des Fahrzeugs verantwortlich, wobei die BG-Bestimmungen dagegensprechen.

                        Die Polizei wird eine Abfahrt mit Eisplatten nie erlauben....die BG das Beklettern auch nicht....da steht ihr ganz schön im Regen.

                        So ist das......Könnte man nicht elektrische Abtausystheme zur Pflicht machen?Damit würde man allen Punkten gerecht werden.

                        Leben ist das was passiert,
                        während man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen
                        .....

                        LG Marion

                        Kommentar


                        • #13
                          Also,bei uns in den Niederlassungen haben wir überall Gerüste...und an einigen Autohöfen auch...
                          aber an Autobahnraststätten habe ich es noch nicht gesehen,ganz zu schweigen von den Wald-und Wiesenparkplätzen...
                          Meistens hat man ja erst Eisschollen aufm Dach,wenn der LKW länger steht...in der Woche,wenn man nach seiner Tagesruhezeit losfährt,ist es ja meistens noch loser Schnee...
                          das hab ich jedenfalls so festgestellt...außer es gab Eisregen,dann natürlich nicht...

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                          • #14
                            ...außer es gab Eisregen,dann natürlich nicht

                            Frage muss ich bei eisregen jetzt jeden parkplatz anfahren das dach saubermachen?

                            Kommentar


                            • #15
                              Zitat von celader Beitrag anzeigen
                              ...außer es gab Eisregen,dann natürlich nicht

                              Frage muss ich bei eisregen jetzt jeden parkplatz anfahren das dach saubermachen?
                              Du...JAAAA:D
                              Ich...NEIN...weil wir vorher eh wegen ADR die Order zum Stehenbleiben bekommen:)

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