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  • Betriebsratsarbeit ?

    Ich habe eine Frage.

    Laut Betriebsverfassungsgesetz (erspart mir hier § aufzuzählen und aufzuzeigen) hat der Betriebsrat ja ein zwingendes Mitspracherecht bei der Personalplanung (Ausschreibung, Eingrupierung, Umgrupierung usw). Mehr will ich im Augenblick nicht zu den Rechten sagen,

    aber,

    hat der Betriebsrat auch ein Mitspracherecht bei der Einstellung eines Fuhrparkleiters? Das ist ja dann ein Leitender Angestellter.

    Ich weiß, das der eine oder andere hier etwas dazu sagen kann, wäre dankbar wenn ich was lesen könnte. Auch PN!

  • #2
    Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
    Ich habe eine Frage.

    Laut Betriebsverfassungsgesetz (erspart mir hier § aufzuzählen und aufzuzeigen) hat der Betriebsrat ja ein zwingendes Mitspracherecht bei der Personalplanung (Ausschreibung, Eingrupierung, Umgrupierung usw). Mehr will ich im Augenblick nicht zu den Rechten sagen,

    aber,

    hat der Betriebsrat auch ein Mitspracherecht bei der Einstellung eines Fuhrparkleiters? Das ist ja dann ein Leitender Angestellter.

    Ich weiß, das der eine oder andere hier etwas dazu sagen kann, wäre dankbar wenn ich was lesen könnte. Auch PN!
    Guten Tag!

    Pauschal lässt sich die Frage, ob ein Fuhrparkleiter zu den leitenden Angestellten im Sinne des § 5 BetrVerfG gehört, nicht beantworten. Es kommt im wesentlichen darauf an, welche Aufgaben jemand im Betrieb wahrnimmt und welchen Entscheidungsspielraum er hat. Das Recht, Einstellungen und Entlassungen selbstständig vorzunehmen, deutet zunächst auf einen leitenden Angestellten hin. Ist das Recht aber dadurch beschnitten, dass eine höhere Instanz dieses Recht bestätigen muss, ist der Status eines leitenden Angestellten nicht mehr gegeben.
    Leitende Angestellte nehmen unternehmerische Teiltätigkeiten in nicht unbedeutendem Ausmaß wahr.

    Ob ein Fuhrparkleiter nun vom BetrVerfG erfasst wird oder nicht, hängt individuell von der jeweiligen Aufgabenstellung ab und kann deshalb nicht befriedigend beantwortet werden. Der Betriebsrat kann folglich nur vor Ort entscheiden und alle Indizien auswerten, die dafür oder dagegen sprechen.
    In einem kleinen oder mittleren Betrieb, wo der Betriebsinhaber sich noch persönlich um alle Abteilungen kümmert, würde ich die leitende Stellung nach BetrVerfG verneinen. In einem Großbetrieb sieht es schon wieder anders aus. Letztendlich kann nur ein Arbeitsrichter darüber entscheiden, wenn die Grenzen zu verschwimmen drohen.

    Herzliche Grüße

    Der Bolf

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    • #3
      Danke, so eine Äusserung wollte ich mal lesen. Ich selbst werde dieses heiße Eisen nicht selbständig anfassen. Wollte nur mal hören ob meine Gedanken ganz falsch waren.

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      • #4
        AW: Betriebsratsarbeit ?

        Infos gut verständlich über Gründung und Arbeit eines Betriebsrats:

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