Ich habe eine Frage.
Laut Betriebsverfassungsgesetz (erspart mir hier § aufzuzählen und aufzuzeigen) hat der Betriebsrat ja ein zwingendes Mitspracherecht bei der Personalplanung (Ausschreibung, Eingrupierung, Umgrupierung usw). Mehr will ich im Augenblick nicht zu den Rechten sagen,
aber,
hat der Betriebsrat auch ein Mitspracherecht bei der Einstellung eines Fuhrparkleiters? Das ist ja dann ein Leitender Angestellter.
Ich weiß, das der eine oder andere hier etwas dazu sagen kann, wäre dankbar wenn ich was lesen könnte. Auch PN!
Laut Betriebsverfassungsgesetz (erspart mir hier § aufzuzählen und aufzuzeigen) hat der Betriebsrat ja ein zwingendes Mitspracherecht bei der Personalplanung (Ausschreibung, Eingrupierung, Umgrupierung usw). Mehr will ich im Augenblick nicht zu den Rechten sagen,
aber,
hat der Betriebsrat auch ein Mitspracherecht bei der Einstellung eines Fuhrparkleiters? Das ist ja dann ein Leitender Angestellter.
Ich weiß, das der eine oder andere hier etwas dazu sagen kann, wäre dankbar wenn ich was lesen könnte. Auch PN!
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