Da ich mich im Urlaub befinde,bin ich heute mal im Straßenverkehrsamt gewesen,um eine Folgefahrerkarte zu beantragen...
Anscheinend wird dies ja von Bundesland zu Bundesland...oder auch von Stadt zu Stadt anders gehandhabt...
Folgendes kam dabei raus:
-da meine Fahrerkarte noch bis zum 27.12.2011 gültig ist,konnte ich sie noch nicht beantragen...maximal 3 Monate vor Ablaufdatum...
-mir wurde geraten,die Fahrerkarte erst Anfang Dezember zu beantragen,da es nur eine Woche dauert,bis die neue Fahrerkarte da ist...
sollte ich nämlich die alte Fahrerkarte verlieren innerhalb der Zeit,wo ich die neue Karte schon habe,würden beide ungültig und ich müßte "die alte und die neue Karte" neu beantragen und hätte somit auch doppelte Kosten...
-die alte Fahrerkarte muß ich bis zum 27.12.2011 auch benutzen,danach noch 28 Tage mitführen...
-was ich nach Ablauf der Gültigkeit der Fahrerkarte mache,ist dann meine Sache...
also,ich muß sie nicht bei der Behörde(in meinem Fall das Straßenverkehrsamt Braunschweig)abgeben...
Wie wird das denn bei euch so von den Behörden gehandhabt???
Anscheinend wird dies ja von Bundesland zu Bundesland...oder auch von Stadt zu Stadt anders gehandhabt...
Folgendes kam dabei raus:
-da meine Fahrerkarte noch bis zum 27.12.2011 gültig ist,konnte ich sie noch nicht beantragen...maximal 3 Monate vor Ablaufdatum...
-mir wurde geraten,die Fahrerkarte erst Anfang Dezember zu beantragen,da es nur eine Woche dauert,bis die neue Fahrerkarte da ist...
sollte ich nämlich die alte Fahrerkarte verlieren innerhalb der Zeit,wo ich die neue Karte schon habe,würden beide ungültig und ich müßte "die alte und die neue Karte" neu beantragen und hätte somit auch doppelte Kosten...
-die alte Fahrerkarte muß ich bis zum 27.12.2011 auch benutzen,danach noch 28 Tage mitführen...
-was ich nach Ablauf der Gültigkeit der Fahrerkarte mache,ist dann meine Sache...
also,ich muß sie nicht bei der Behörde(in meinem Fall das Straßenverkehrsamt Braunschweig)abgeben...
Wie wird das denn bei euch so von den Behörden gehandhabt???
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