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Überholverbot im Stau

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  • Überholverbot im Stau

    Hallo

    bin heute rausgezogen worden, weil ich im stau auf der a43 trotz überholverbotes auf der linken seite gefahren bin.

    Der stau war wieder mal nur auf der rechten fahrbahn, auch sehr viele PKW dazwischen, auf der linken fuhr so gut wie gar kein auto, da hab ich entschieden, im sinne des besseren Verkehrsflusses auf die linke seite zu wechseln, und bis zur engstelle (Reißverschlussverfahren) diese auch zu nutzen.

    hab mich dann, als die engstelle erkennbar war, ohne jemanden zum abbremsen zu zwingen wieder auf die rechte fahrbahn eingeordnet und wurde danach natürlich von den sherriffs rausgezogen.....

    die meinten, 40€ und ein Punkt, und das wäre die gleiche Strafe als wenn ich auf einer nicht verstauten autobahn ganz normal im überholverbot überholt hätte......

    O-Ton sherrif: Die Verkehrssituation ändert an dem Überholverbot nichts.....

    Hab ich ne chance, die strafe vor Gericht zu verringern? hab Rechtschutz und daher kost mich das ja nichts.......

    Wäre über erfahrungen anderer sehr dankbar

  • #2
    Mein mir bekannter Bußgeldrechner sagt 80 Euro und einen Punkt...

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    • #3
      Kohle ist mir gleich ich will den Punkt loswerden

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      • #4
        Das Pünktchen haste. Muss man sich vorher überlegen.
        Ich sprech mich davon nicht frei. Ich wurde neulich auch mit Telefon am Ohr erwischt.
        Dummheit schützt nun mal vor Strafe nicht.
        Zitat von Robert Lyndt:
        "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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        • #5
          Zitat von Leppi Beitrag anzeigen
          Hallo

          bin heute rausgezogen worden, weil ich im stau auf der a43 trotz überholverbotes auf der linken seite gefahren bin.

          Der stau war wieder mal nur auf der rechten fahrbahn, auch sehr viele PKW dazwischen, auf der linken fuhr so gut wie gar kein auto, da hab ich entschieden, im sinne des besseren Verkehrsflusses auf die linke seite zu wechseln, und bis zur engstelle (Reißverschlussverfahren) diese auch zu nutzen.

          hab mich dann, als die engstelle erkennbar war, ohne jemanden zum abbremsen zu zwingen wieder auf die rechte fahrbahn eingeordnet und wurde danach natürlich von den sherriffs rausgezogen.....

          die meinten, 40€ und ein Punkt, und das wäre die gleiche Strafe als wenn ich auf einer nicht verstauten autobahn ganz normal im überholverbot überholt hätte......

          O-Ton sherrif: Die Verkehrssituation ändert an dem Überholverbot nichts.....

          Hab ich ne chance, die strafe vor Gericht zu verringern? hab Rechtschutz und daher kost mich das ja nichts.......

          Wäre über erfahrungen anderer sehr dankbar
          Ich sag's nur ungern... aber der Polizist hat leider Recht... Überholverbot ist Überholverbot... Aus welchem Grund spielt hierbei keine Rolle. Aus der Nummer kommst du nicht raus. Also: zahlen und fröhlich sein!
          MfG Der Tommy...
          ___________________________________________

          LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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          • #6
            Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
            Mein mir bekannter Bußgeldrechner sagt 80 Euro und einen Punkt...
            Mir schwirrt da dieses im Kopf herum:
            Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt........80€/ 1 Punkt

            Überholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277).............70€/ 1 Punkt

            Wenn er also noch zu langsam war, dann kostet's 10€ mehr.....
            MfG Der Tommy...
            ___________________________________________

            LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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            • #7
              dass hat doch nichts mit dummheit zu tun, ich überhol grundsätzlich nicht im überholverbot, selbst wenn auf 2 spurigen autobahnen dass überholen erlaubt ist, mache ich es nur, wenn diese nicht zu voll ist, oder mein vordermann den tempomat nicht kennt

              JEDER Verkehrsexperte wird mir recht geben, dass vor engstellen (von zwei auf eine Fahrbahn) beide Fahrstreifen ausgenutzt werden sollen, damit der Stau sich schneller auflöst !!!!!!!!!!!

              Nur weil fast alle nicht autofahren können, muss ich jetzt nen Punkt kriegen ??????

              Naja, egal, mein Anwalt wird sich freuen, werde auf jeden Fall gegen den Bußgeldbescheid widerspruch einlegen !!!!!!!!!!!!!!!!!

              Soll mir mal nen Richter erklären, warum man da nicht beide Fahrspuren benutzen darf, wenn es sich staut.

              KOST MICH JA KEINEN CENT EXTRA !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


              PS: Jeder Der bei dem schild "Trecker dürfen überholt werden" nen 45 km/h roller, oder einen trecker mit 40 schild überholt, macht sich der selben untat schuldig, denn diese schild besagt, dass fahrzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 !!!!!!!!1 km/h dürfen überholt werden

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              • #8
                ich an deiner stelle würde auch zum anwalt gehen.

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                • #9
                  Zitat von Leppi Beitrag anzeigen

                  PS: Jeder Der bei dem schild "Trecker dürfen überholt werden" nen 45 km/h roller, oder einen trecker mit 40 schild überholt, macht sich der selben untat schuldig, denn diese schild besagt, dass fahrzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 !!!!!!!!1 km/h dürfen überholt werden
                  Also ich habe in der Fahrschule gelernt das bei dem Schild Überholverbot nur PKW und LKWs gemeint sind. Also ein Pkw darf ein Motorrad überholen aber nicht umgekehrt.
                  Gruss Frank

                  Meine :15_2_138[1]: warten auf mich. Zuhause ist es am schönsten


                  PS: Wenn Ihr einen Tankwagenfahrer rennen seht, versucht ihn einzuholen.

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                  • #10
                    Zitat von papatrucker Beitrag anzeigen
                    Also ich habe in der Fahrschule gelernt das bei dem Schild Überholverbot nur PKW und LKWs gemeint sind. Also ein Pkw darf ein Motorrad überholen aber nicht umgekehrt.
                    Tatsache, hast recht, bei dem zeichen 276 darf man einspurige Fahrzeuge (roller, etc) überholen, nur mehrspurige nicht !!!!!!

                    aber das zusatzschild 1049-11 besagt: Kraftfahrzeuge und Züge bis 25 km/h dürfen überholt werden

                    Jeder moderne Trecker fährt 40.........

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                    • #11
                      es gibt aber auch schon trecker die 50 oder auch 60kmh fahren.

                      Kommentar


                      • #12
                        ja klar, die darf man dann auf keinen fall überholen

                        aber als ich letztens hinter so einem 40 er trecker hertuckerte wurd ich hupend und wild gestikulierend von einem Autofahrer überholt.......

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                        • #13
                          Zitat von Leppi Beitrag anzeigen
                          ja klar, die darf man dann auf keinen fall überholen

                          aber als ich letztens hinter so einem 40 er trecker hertuckerte wurd ich hupend und wild gestikulierend von einem Autofahrer überholt.......
                          Dann hat der PKW-Fahrer sich ja anscheinend auch nicht mit den Gesetzten ausgekannt...
                          und zu deiner Geschichte: Wenn Überholverbot für LKW ist,dann ist das eben so und wenn es 8spurig wäre und 7 Spuren frei sind...
                          mit nem LKW darfst du da halt nicht überholen und da hilft auch die Begründung des "besseren Verkehrsflusses" nix...
                          Den Aufwand mit dem Anwalt kannst du dir sparen...
                          Kommst du an den falschen Richter,dann erklärt er dir,das du durch deine Begründung uneinsichtig bist und eventuell ungeeignet bist,einen LKW zu fahren(WÄR jetzt natürlich ein Extremfall,aber möglich wäre es)

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                          • #14
                            Ich hab dadurch keinen aufwand also ab vor Gericht

                            Kommentar


                            • #15
                              Besprechungen mit Rechtsanwalt, Schriftverkehr mit Versicherung, Termin vor Gericht....alles kein Aufwand?

                              Ich hab diese Woche trotz Polizei auch im Überholverbot überholt....da hatten sich aber auf der rechten Spur 2 PKW und LKW geküsst. :-)

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