Hallo
bin heute rausgezogen worden, weil ich im stau auf der a43 trotz überholverbotes auf der linken seite gefahren bin.
Der stau war wieder mal nur auf der rechten fahrbahn, auch sehr viele PKW dazwischen, auf der linken fuhr so gut wie gar kein auto, da hab ich entschieden, im sinne des besseren Verkehrsflusses auf die linke seite zu wechseln, und bis zur engstelle (Reißverschlussverfahren) diese auch zu nutzen.
hab mich dann, als die engstelle erkennbar war, ohne jemanden zum abbremsen zu zwingen wieder auf die rechte fahrbahn eingeordnet und wurde danach natürlich von den sherriffs rausgezogen.....
die meinten, 40€ und ein Punkt, und das wäre die gleiche Strafe als wenn ich auf einer nicht verstauten autobahn ganz normal im überholverbot überholt hätte......
O-Ton sherrif: Die Verkehrssituation ändert an dem Überholverbot nichts.....
Hab ich ne chance, die strafe vor Gericht zu verringern? hab Rechtschutz und daher kost mich das ja nichts.......
Wäre über erfahrungen anderer sehr dankbar
bin heute rausgezogen worden, weil ich im stau auf der a43 trotz überholverbotes auf der linken seite gefahren bin.
Der stau war wieder mal nur auf der rechten fahrbahn, auch sehr viele PKW dazwischen, auf der linken fuhr so gut wie gar kein auto, da hab ich entschieden, im sinne des besseren Verkehrsflusses auf die linke seite zu wechseln, und bis zur engstelle (Reißverschlussverfahren) diese auch zu nutzen.
hab mich dann, als die engstelle erkennbar war, ohne jemanden zum abbremsen zu zwingen wieder auf die rechte fahrbahn eingeordnet und wurde danach natürlich von den sherriffs rausgezogen.....
die meinten, 40€ und ein Punkt, und das wäre die gleiche Strafe als wenn ich auf einer nicht verstauten autobahn ganz normal im überholverbot überholt hätte......
O-Ton sherrif: Die Verkehrssituation ändert an dem Überholverbot nichts.....
Hab ich ne chance, die strafe vor Gericht zu verringern? hab Rechtschutz und daher kost mich das ja nichts.......
Wäre über erfahrungen anderer sehr dankbar
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