Seit Juli 2011 sind die bisher freiwilligen Kontur-Schutzfolien, welche retroreflektierend angeboten werden, für Neuzulassungen von
* Fahrzeugen über 7,5 Tonnen (EG-Fahrzeugklasse N2 und N3) und bei
* Anhängern über 3,5 Tonnen (EG-Fahrzeugklassen O3 und O4.)
rechtsverbindlich. Eine Nachrüstpflicht besteht nicht. Rechtsgrundlage ist die europäische Richtlinie 2007/35/EG. Darauf weist der TÜV Süd hin.
Für mehr Informationen hier klicken
Siehe auch Wikipediaartikel Konturmarkierung
* Fahrzeugen über 7,5 Tonnen (EG-Fahrzeugklasse N2 und N3) und bei
* Anhängern über 3,5 Tonnen (EG-Fahrzeugklassen O3 und O4.)
rechtsverbindlich. Eine Nachrüstpflicht besteht nicht. Rechtsgrundlage ist die europäische Richtlinie 2007/35/EG. Darauf weist der TÜV Süd hin.
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