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Fahrerkarte: Kann ich meine Datensätze einfordern?

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  • Fahrerkarte: Kann ich meine Datensätze einfordern?

    Einige kleine Fragen zur Fahrerkarte:

    Kann ich die Datensätze, die mein Arbeitgeber von meiner Karte ausliest, als Kopie einfordern um sie selbst zu archivieren, z.b. als Arbeitszeitnachweis?

    Ich hatte auch schon daran gedacht, meine Karte immer selbst auszulesen. Hab mir jetzt "Freedriver" runtergeladen, dachte aber auch an Chipdrive (Driver Card Solution) von Conrad/Voelkner als Payware-Lösung. Hat jemand Erfahrungen damit, welches besser ist?

    Und vielleicht noch ne etwas blöde Frage: Wenn ich die Daten jetzt selbst auslese, werden die dann auf der Karte gelöscht, so dass sie mein Chef nicht mehr auslesen kann? (Das wäre dann blöd, wenn er's nicht wissen soll, dass ich selbst archiviere...*GG*)

    Für Eure Antworten

    dankt PapaFox

  • #2
    Ob dir die Daten rechtlich zustehen weiß ich leider nicht,aber die Daten sind nicht weg nach dem auslesen.Da ich einer dieser ominösen ,selbstständigen Aushilfsfahrer bin,lese und archiviere ich die Daten auch selbst.Manche meiner Auftraggeber wollen meine Karte auch auslesen,können sie gerne machen,Daten sind dann immer noch vorhanden.

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    • #3
      ja, du hast ein anrecht auf die daten!!

      gelöscht wird nix.
      ich weiss aber nicht, wie es mit besagtem buchstaben aussieht, der das auslesen auf der karte markiert (markieren soll??)
      das ist aber an sich auch pupenhagen, denn wenn du selber ausliest, wirst du es eh regelmässig machen und somit ist der vermerk eh auf der karte.

      übrigens darf er dir nicht verbieten, selbst zu archivieren. die fahrerkarte und somit alle daten die darauf enthalten sind, sind DEIN eigentum ;-)
      Wir sind die Träger der Firma

      Einer träger als der Andere

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      • #4
        Da ich ein Problem mit meinem letzten Arbeitgeber habe und es wegen fehlender Lohnzahlung wahrscheinlich ans Gericht geht, wollte ich mir auch meine Arbeitszeiten von meinem Arbeitgeber anfordern.
        Mein Rechtsanwalt meinte er müsse das nicht.
        Nun da es wie es aussieht doch zu einer Gerichtsverhandlung kommt, wollte ich die Arbeitszeiten auslesen und auch ausdrucken. Keine Details, sondern nur Anfang und Ende und Gesamtstunden.
        Kennt da jemand eine Möglichkeit wo man dies Kostengünstig machen lassen kann? Brauche das als Arbeitszeitnachweis vor Gericht. Muß aber bestimmt nicht beglaubigt werden da die Daten ja auf der Fahrerkarte sind.
        Es handelt sich hierbei um eine Fahrerkarte die Mitte November abgelaufen ist. Nutze jetzt meine neue Karte. Meine jetzige Firma meinte es gehe bei ihr nicht da dann die alten Datensätze bei denen im Computer sind.

        Gruß
        Franky
        Wer sich nicht bewegt, spürt auch seine Fesseln nicht.
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        • #5
          Zitat von frankygps Beitrag anzeigen
          Nun da es wie es aussieht doch zu einer Gerichtsverhandlung kommt, wollte ich die Arbeitszeiten auslesen und auch ausdrucken. Keine Details, sondern nur Anfang und Ende und Gesamtstunden.

          Gruß
          Franky
          Du lässt offen, ob es sich bei fehlender Lohnzahlung um Überstunden oder um normalen Lohn handelt. Wenn du Überstunden einklagen willst, hast du denkbar schlechte Karten. Die Daten von der Fahrerkarte reichen als Beweis nicht aus. Der Richter wird sie womöglich sogar ganz ablehnen. Um Überstunden erfolgreich einklagen zu können, ist die genaue Dokumentation wichtig. Die hast du aber sträflich vernachlässigt. Ein entscheidender Faktor ist dabei die Frage, ob die Überstunden angeordnet oder vom Arbeitgeber geduldet wurden. Auch das ergibt sich nicht aus den Aufzeichnungen auf der Fahrerkarte.
          Trotz allem hast du aber ein Recht darauf, eine Kopie deiner Daten ausgehändigt zu bekommen. Dieser Anspruch lässt sich leicht durch eine Beschwerde bei der zuständigen Gewerbeaufsicht durchsetzen.

          Handelt es sich um normalen Lohn, ist die Darlegung der Arbeitszeit nicht notwendig. Es spielt dann keine Rolle mehr, ob du weniger Stunden gearbeitet hast als im Arbeitsvertrag vereinbart. Das weniger an Stunden gehört zum Riskio des Arbeitgebers, der dafür verantwortlich ist, dass du dein Stundensoll erfüllst.

          Allgemein gibt es zur Aufzeichnung der Arbeitszeit noch einiges mit grundsätzlicher Bedeutung. Die Daten auf der Fahrerkarte sind kein anerkanntes Instrument zur Erfassung der Arbeitszeit. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, unabhängig davon die tatsächliche Arbeitszeit zu erfassen. Bei Differenzen und Verfahren vor dem Arbeitsgericht ist er nicht verpflichtet, diese Daten herauszugeben. Er ist in dem Verfahren Beklagter und kann nicht dazu gezwungen werden, Beweise für seine Schuld rauszurücken. Den Beweis muss immer der Kläger führen, d.h. er muss glaubhaft darlegen können, wie lange er gearbeitet hat und welche Arbeiten er erledigt hat.
          Es stimmt auch nicht, dass die Daten auf der Fahrerkarte Eigentum des Fahrers sind. Eigentum bedeutet, der Eigentümer hat das alleinige Verfügungsrecht über eine Sache. Das ist hier nicht gegeben. Vielmehr ist es der Arbeitgeber, der vom Gesetzgeber gezwungen wird, die Daten zu archivieren. Eine Verpflichtung zur Archivierung für den Fahrer besteht nicht. Alleine dieser Umstand spricht gegen den Eigentums-Sachverhalt.

          Gruß

          McFly

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          • #6
            Hallo McFly,

            bei meinem geforderten Lohn handelt es sich um den Grundlohn, also ohne Überstunden, da diese eh nicht gesondert abgerechnet oder bezahlt werden. Desweiteren fordere ich über meinen Anwalt noch 9 Tage offenen Urlaub ein.
            Dies hat mein RA per Schreiben an meinen Arbeitgeber getan. Allerdings ist die Frist nun zum 23.12 abgelaufen und wird dann im Januar übers Gericht geregelt werden.

            Laut BAG besteht aber eine Verpflichtung gegenüber dem Arbeitnehmer (oder lese ich etwas nicht richtig?):

            Die Fahrer können von ihren Unternehmen verlangen, dass sie eine Kopie der von den Fahrerkarten heruntergeladenen Daten sowie Ausdrucke davon ausgehändigt bekommen (Art. 26 Abs. 3 Satz 2 VO (EG) Nr. 561/2006). Art. 14 Abs. 2 Satz 3 VO (EWG) Nr. 3821/85 regelt, dass bei Kontrollen in Unternehmen neben den Schaublättern auch vorhandene Ausdrucke und heruntergeladene Daten vorzulegen oder auszuhändigen sind (Art. 26 Abs. 3 Satz 3 VO (EG) Nr. 561/2006).

            Quelle
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            • #7
              Zitat von frankygps Beitrag anzeigen
              Hallo McFly,

              bei meinem geforderten Lohn handelt es sich um den Grundlohn, also ohne Überstunden, da diese eh nicht gesondert abgerechnet oder bezahlt werden. Desweiteren fordere ich über meinen Anwalt noch 9 Tage offenen Urlaub ein.
              Dies hat mein RA per Schreiben an meinen Arbeitgeber getan. Allerdings ist die Frist nun zum 23.12 abgelaufen und wird dann im Januar übers Gericht geregelt werden.
              Wenn es um den Grundlohn geht, stehen deine Chancen gut bis sehr gut. Du musst nicht beweisen, dass du die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit erfüllt hast. Vielmehr muss der Arbeitgeber beweisen, dass eventuelle Fehlstunden zu Lasten eines Fehlverhaltens von dir gehen. Aber selbst hier lassen die Gerichte nicht alles durchgehen. In der Regel ist es aber so, dass wir erheblich mehr Stunden ableisten, als vertraglich verlangt wird. Du kannst dem also gelassen entgegen sehen.
              Den ausstehenden Urlaub wird dein Anwalt dann in Geldeswert beziffern müssen, weil du ihn nicht mehr in Freizeit nehmen kannst. Das Bundesurlaubsgesetz sieht diesen Fall ausdrücklich vor. Auch hier wird dein Arbeitgeber um eine Bezahlung nicht herumkommen.

              Laut BAG besteht aber eine Verpflichtung gegenüber dem Arbeitnehmer
              Natürlich kannst du eine Kopie der gespeicherten Daten von der Fahrerkarte vom Arbeitgeber verlangen. Ich schrieb ja schon, dass dieser Anspruch leicht über das zuständige Gewerbeaufsichtsamt durchzusetzen ist. Natürlich geht das auch über das Gericht. Bevor du aber aktiv wirst, fordere die Daten bitte vorher von deinem Arbeitgeber ein. Die Verpflichtung aus der 561/2006 bedeutet nicht, der Arbeitgeber muss dir ungefragt Kopien aushändigen. Du musst ihm schon Gelegenheit geben, diese Kopien zu machen. Das bedeutet nichts anderes, als dass du den Arbeitgeber dazu auffordern musst. Einen Grund für diese Forderung musst du nicht angeben.

              Gruß

              McFly

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              • #8
                Danke McFly für deinen Zuspruch.
                Ist leider echt hart den Dezember zu überstehen ohne Geld. Auch wenn es vom Gericht her eine Zahlung geben wird ist es hart. Und wenn eine Zahlung folgt, wird es bestimmt Mitte bis Ende Januar dauern. Allerdings bekomme ich schon Ende dieser Woche den Lohn meiner neuen Firma. Dann wird es wieder einfacher.
                Meine letzte Firma bei der ich ca 7 Monate arbeitete ist in Monheim und wird von einer Frau regiert. Regiert ist wirklich das richtige Wort. In diesen 7 Monaten habe ich schon etliche Fahrer kommen und gehen gesehen. Dies aber bei nur 10 Fahrzeugen. Von manchen kenne ich nicht einmal den Namen. Müssten mindesten 5 Kollegen gewesen sein. Nein, nicht schon nach ein bis zwei Tagen sondern nach einigen Wochen erst. Naja, nicht jeder macht das Spiel mit beim beladen oder entladen die Pause zu machen. Allerdings hat sie keine Probleme neue Fahrer zu bekommen, das Arbeitsamt schiebt immer welche nach.
                Ein Kollege der vor kurzem auch gekündigt wurde, war jetzt die Tage per Anwalt bei Gericht und hat jetzt einmal vorerst den Nettogrundlohn erhalten. Sie hatte versucht bzw versucht es noch Schaäden die entstanden sind auf die Fahrer abzuwälzen. Mir wird es ähnlich ergehen. Als ich am Anfang, besser gesagt am zweiten Tag eine Abholung machte, konnte ich keine Paletten tauschen. Die Rechnung von knapp 400 Euro kam dann irgendwann mal und sie wird diese von mir fordern. Bin mal gespannt was da noch kommt.
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                • #9
                  Zitat von frankygps Beitrag anzeigen
                  Auch wenn es vom Gericht her eine Zahlung geben wird ist es hart. Und wenn eine Zahlung folgt, wird es bestimmt Mitte bis Ende Januar dauern.
                  Das ist eine ziemlich optimistische Einstellung, die du da hast. So wie ich das verstanden habe, ist noch nicht mal Klage erhoben worden sondern es sind erst Ansprüche gesichert. Rechne damit, dass vom Zeitpunkt der Klageerhebung bis zum ersten Gütetermin 4 bis 6 Wochen vergehen werden. Bei einer Einigung im Gütetermin kommen noch mal 2 Wochen Widerrufsfrist dazu. Im günstigsten Fall bekommst du dein Geld Mitte März. Bringt der Gütetermin keine Einigung, kann es durchaus wieder Weihnachten werden, bis die Sache erledigt ist.

                  Ich persönlich würde mich freuen, wenn du ab und zu mal einen Zwischenbericht geben würdest. Ich bin sicher, auch die anderen sind sehr interessiert. Wir alle lernen daraus.

                  Gruß

                  McFly

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                  • #10
                    ups, du machst mir ja Hoffnungen!
                    Wenn sich etwas neues ergibt, werde ich es hier anhängen.
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                    • #11
                      Hallo zusammen!

                      Hier muss ich doch nochmal nachhaken...
                      Wenn nicht einmal die Fahrerkartendaten als Arbeitszeitnachweis gelten (und das, wo das ja die zumindest die Lenkzeit unmanipulierbar erfassen soll und damit eigentlich ein "unbetuppbares" Gerät sein sollte), was denn dann? Wie soll ich als Fahrer denn dann meine Arbeitszeiten nachweisen? Eine Stechuhr wird es wohl in den wenigsten "normalen" Speditionen geben, vor allem nicht, wenn ein Festgehalt incl. aller anfallenden Arbeitsstunden vereinbart ist. Und wenn ich selbst täglich meine Lenk- und Arbeitszeiten notiere, wird das vor Gericht doch wohl auch kein Gewicht haben - ich könnte ja sonstwas aufschreiben.
                      So bleibt mir doch nur die 1zu1-Kopie der durch die Firma ausgelesenen Fahrerkartendaten. Und wenn das nicht anerkannt wird, kann man sich eine Klage zum Ausgleich von Überstunden gleich sparen, selbst wenn die Zahl der Arbeitsstunden das gesetzliche Limit weit überschreitet. Ich habe ja offenbar kein Werkzeug an der Hand, diese zu beweisen.
                      Ich könnte natürlich jeden Tag von meinem Chef verlangen, meine persönlichen Aufzeichnungen zu unterschreiben...*g*

                      Naja, mit diesem frommen Wunsch wünsch ich allen einen guten Rutsch ins Jahr 2012. Passt auch im neuen Jahr auf euch auf und habt einen schrottfreien Flug!!

                      Viele Grüße
                      PapaFox

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                      • #12
                        Ich stelle mal einen Link ein zu einem Urteil vom Landesarbeitsgericht Mainz. Zu beachten ist dabei insbesondere dieser Passus:

                        Eine Beweislastumkehr im Hinblick auf § 21 a Abs. 7 ArbZG sei vorliegend ausgeschlossen, da diese Regelung lediglich der Einhaltung arbeitszeitrechtlicher Schutzvorschriften diene, nicht jedoch der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche.
                        In dem Urteil wird ganz eindeutig auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes verwiesen, in dem vom Arbeitnehmer eine substanzielle Auflistung der geleisteten Arbeit verlangt wird. So realitätsfremd das auch klingen mag, aber die Arbeitsgerichte verlangen nicht nur Ort und Zeit sondern auch eine Beschreibung der Tätigkeit. Nur dadurch ist es möglich, eine Gesamtbeurteilung des Arbeitstages vorzunehmen. Diese Aufzeichnungen kann nur der Fahrer selber machen und er muss sie auch nicht von seinem Chef unterzeichnen lassen.
                        Ich kann jedem nur raten, an jedem Tag zu jeder Stunde diese Aufzeichnungen sorgfältig zu pflegen. Sie sind zwar kein Beweis, aber immerhin ein Anscheinsbeweis. Damit wird eine Beweislastumkehr geschaffen, von der der Arbeitgeber nicht so einfach runter kommt. Auch dann nicht, wenn er seine eigenen Aufzeichnungen ins Spiel bringt, die niemals so substanziell verfasst sein können wie beim Fahrer.

                        http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Disp...-A1963CF0997D}

                        Gruß

                        McFly

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