Ein 23-jähriger Eventmanager soll 40 Euro Strafe zahlen, weil er vor knapp zwei Wochen in der Stadt Salzburg offenbar zu langsam über den Zebrastreifen marschiert ist. Der junge Mann ist sich keiner Schuld bewusst und will gegen den Bescheid Einspruch erheben.
Der Eventmager kann sich noch genau an die Nacht vom 10. auf den 11. Juni erinnern, er war mit Freunden in der Stadt unterwegs und wollte bei der Münzgasse die Straße überqueren. Dabei wurde er von einem Nachtschwärmer angesprochen und blieb daher kurz stehen. Nur einige Sekunden später stoppte ein Polizeibus, fünf Beamte sprangen heraus und nahmen die Personalien auf.
Der junge Mann wunderte sich zwar über das Vorgehen der Beamten, erfuhr allerdings erst mit der Zustellung einer Strafverfügung, warum seine Daten notiert worden sind. In dem Schreiben wurde der Salzburger darauf hingewiesen, dass er "die Fahrbahn nicht in angemessener Eile überquert" habe und deshalb zu einer Zahlung in der Höhe von 40 Euro aufgefordert werde.
Die Salzburger Polizei rechtfertigte am Dienstag das Vorgehen der Beamten und die Verhängung der Strafe. Der junge Mann sei mit zwei anderen Personen ohne ersichtlichen Grund auf dem Schutzweg gestanden und habe sich unterhalten. Die Kollegen in einem Streifenwagen hätten die Szenerie beobachtet, eine Zeit lang zugewartet und dann die Personalien aufgenommen.
"Die Anzeige wurde nicht wegen zu langsamen Gehens erstattet, sondern wegen vorschriftswidrigen Verhaltens als Fußgänger nach Paragraf 76/Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung". Dieser Paragraf besage, dass Fußgänger die Fahrbahn in angemessener Eile zu überqueren haben.
Quelle: Krone.at
Der Eventmager kann sich noch genau an die Nacht vom 10. auf den 11. Juni erinnern, er war mit Freunden in der Stadt unterwegs und wollte bei der Münzgasse die Straße überqueren. Dabei wurde er von einem Nachtschwärmer angesprochen und blieb daher kurz stehen. Nur einige Sekunden später stoppte ein Polizeibus, fünf Beamte sprangen heraus und nahmen die Personalien auf.
Der junge Mann wunderte sich zwar über das Vorgehen der Beamten, erfuhr allerdings erst mit der Zustellung einer Strafverfügung, warum seine Daten notiert worden sind. In dem Schreiben wurde der Salzburger darauf hingewiesen, dass er "die Fahrbahn nicht in angemessener Eile überquert" habe und deshalb zu einer Zahlung in der Höhe von 40 Euro aufgefordert werde.
Die Salzburger Polizei rechtfertigte am Dienstag das Vorgehen der Beamten und die Verhängung der Strafe. Der junge Mann sei mit zwei anderen Personen ohne ersichtlichen Grund auf dem Schutzweg gestanden und habe sich unterhalten. Die Kollegen in einem Streifenwagen hätten die Szenerie beobachtet, eine Zeit lang zugewartet und dann die Personalien aufgenommen.
"Die Anzeige wurde nicht wegen zu langsamen Gehens erstattet, sondern wegen vorschriftswidrigen Verhaltens als Fußgänger nach Paragraf 76/Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung". Dieser Paragraf besage, dass Fußgänger die Fahrbahn in angemessener Eile zu überqueren haben.
Quelle: Krone.at
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