Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

ADR-Warntafeln+Anbringung???

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • ADR-Warntafeln+Anbringung???

    Heute hatte ein Kollege von mir eine gezielte ADR-Kontrolle(er war der mittlere LKW von 5 LKWs,aber als einziger mit offenen Warntafeln)...
    Nachdem es nun keinerlei Beanstandungen wegen Lurz,Ladungssicherung und ADR-Ausrüstung gab,würde er auf einen angeblichen Mangel hingewiesen:
    "Er müßte ein klappbare Warntafel vorne haben"...Er hatte vorne eine,die man in Metallschienen schiebt...
    Begründung der Polizei:"Wenn der LKW bei einem Unfall umkippt,dann könnte die Warntafel ja eventuell aus dem Metallrahmen rutschen und somit wäre die Ladung nicht als Gefahrgut zu erkennen."

    Also,ich habe von solch einer Vorschrift noch nie etwas gehört...
    Ich kenne die Klapptafeln,fest angebrachte Tafeln,die abgedeckt werden können und die Einschiebetafeln...
    Sollten diese Einschiebetafeln verboten sein,was machen den dann die ganzen Tankwagen???
    Da sind ja nun alle Tafeln zum Einschieben???

    Kann natürlich auch sein,das die Polizei sich geärgert hat,das alles okay war und sich noch ein wenig aufspielen wollte...
    (kennt man ja von der "tollen Sendung" Achtung Kontrolle

  • #2
    Also wir haben an allen Autos diese Schiebetafeln. Die sind zwar echt besch...., aber verboten sind sie nicht.
    Gruss, Anaconda.44

    Actros 1844 Chemietanker

    Kommentar


    • #3
      Hallo Großer..

      Dass diese Tafeln zum einschieben verboten sind, glaube ich nicht.. Evtl war sie nicht gegen herausrutschen gesichert?
      Denn das ADR trifft zur Warntafel eigentlich eine klare Aussage: "Beförderungseinheiten, in denen gefährliche Güter befördert werden, müssen mit zwei rechteckigen, rückstrahlenden, senkrecht angebrachten orangefarbenen Tafeln nach ADR/GGVSEB Absatz 5.3.2.1.1 versehen sein."

      Evtl läuft es aber darauf hinaus: " ADR/GGVSEB 2009 (in GGVSE seit 01.07.2007) : 5.3.2.2.1 : Die Warntafel darf sich nach einer 15-minütigen Feuereinwirkung nicht von der Halterung lösen ! "
      Ist nur eine Vermutung von mir!

      Oder es hängt mit der von dir genannten "Abdeckung" zusammen:
      "Wenn die Tafeln verdeckt sind, muss die Abdeckung vollständig und nach einer 15-minütigen Feuereinwirkung noch wirksam sein."

      Sicherlich ist das alles Auslegungsache, wie so oft...

      Hier nochmal der Link, wo einiges zur Warntafel geschrieben steht:


      V8 - Aus Freude am Tanken....

      Kommentar


      • #4
        Zitat von Großer Beitrag anzeigen
        "Er müßte ein klappbare Warntafel vorne haben"...Er hatte vorne eine,die man in Metallschienen schiebt...
        Begründung der Polizei:"Wenn der LKW bei einem Unfall umkippt,dann könnte die Warntafel ja eventuell aus dem Metallrahmen rutschen und somit wäre die Ladung nicht als Gefahrgut zu erkennen."


        Kann natürlich auch sein,das die Polizei sich geärgert hat,das alles okay war und sich noch ein wenig aufspielen wollte...
        (kennt man ja von der "tollen Sendung" Achtung Kontrolle
        Ja Stefan, habe ich im Lehrgang tatsächlich so gelernt. Nicht das Einschieben ist verboten, sondern der Beförderer, nicht der Fahrer, hat dafür zu sorgen das diese Tafeln immer erkennbar sind. Also, wenn man die Tafeln sichern kann mit Schrauben zum Beispiel, ist das OK. Parkt der LKW dann auf dem Spiegel bleibt die Warntafel an ihrer Position. Kann sie rausfallen, Pech gehabt dann gibt es Ärger. Das ist der eigentliche Grund.

        Kommentar


        • #5
          Zitat von Absorber Beitrag anzeigen


          "[FONT=Arial,Helvetica,Geneva,Sans-serif,sans-serif][SIZE=-1][COLOR=#CC0000][B]Wenn die Tafeln verdeckt sind, muss die Abdeckung vollständig und nach einer 15-minütigen Feuereinwirkung noch wirksam sein."

          [COLOR=black]Sicherlich ist das alles Auslegungsache, wie so oft...
          Wir hatten im Lehrgang die Frage; was ist eigentlich wenn ich Gehahrgut auf einem Pferdefuhrwerk transportieren will? Denkbar wäre so etwas ja auf einer unserer Inseln.

          Einer antwortete fachlich korrekt:"Wenn vorn, also der Hals vom Pferd, 15 Minuten brennt und die orage Warntafel dann noch dran ist, kann mans machen.":lmao[1]:

          Kommentar


          • #6
            So, nun hat es mich auch erwischt. Die BAG Kollegen gehen gezielt auf diese Tafeln. Ich war auf der 46 und wurde auf Vierwinden rausgezogen. Es wurde einmal lustlos um das Auto rumgelaufen um dann gezielt auf die vordere Tafel loszugehen. Reifen, Zustand des Kessels und alles andere war uninteressant. Alibimäßig wurden noch die Papiere kontrolliert, wobei nicht mal auffiel dass ich denen versehentlich die Papiere von der vorhergehenden Ladung gegeben hatte.

            Ich habe jetzt ein 3 mm Loch durch den linken Rand gebohrt und eine Federklammer durchgeschoben. Nun ist die Platte gesichert, mal sehen was es demnächst zu meckern gibt.
            Gruss, Anaconda.44

            Actros 1844 Chemietanker

            Kommentar


            • #7
              glaub ma nicht das die uns in ruh lassen.

              Kommentar


              • #8
                Hallo,
                Zitat von Großer Beitrag anzeigen
                ADR-Kontrolle
                Wie man richtig Bezettelt/Kennzeichent(die Tafeln und Placards) sieht man hier am Bsp eines Tankwagens.

                Bezettelung ist die Kennzeichnung eines Gefahrguttransports mit einer Gefahrentafel (orangefarbene Warntafel, rechteckig, am Transportfahrzeug) und Zetteln u...


                Gruss
                Angehängte Dateien

                Kommentar

                Werde jetzt Mitglied in der BO Community

                Einklappen

                Online-Benutzer

                Einklappen

                174418 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 30, Gäste: 174388.

                Mit 174.418 Benutzern waren am 29.03.2024 um 14:57 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

                Ads Widget

                Einklappen
                Lädt...
                X