AETR Neu:
Die Lenkzeiten umfassen alle Fahrten im Gebiet von Vertragsparteien und im Gebiet von Nichtvertragsparteien. Gleichermaßen kann ein Fahrer, der im Rahmen eines internationalen Straßenpersonenverkehrs, der kein Linienverkehr ist, eine Einzelfahrt durchführt, die wöchentliche Ruhezeit nach einer vorangegangenen regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit um bis zu zwölf aufeinander folgende 24-Stunden-Zeiträume verschieben. (Auszug aus AETR Neu in der Berufskraftfahrer 6)
Wie bitte?
Wenn ich das richtig verstehe, hat der beispielsweise Kroatische Unternehmer, Fahrer einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem Deutschen Fahrer, Unternehmen.
Das kann ich nicht glauben.
Die Lenkzeiten umfassen alle Fahrten im Gebiet von Vertragsparteien und im Gebiet von Nichtvertragsparteien. Gleichermaßen kann ein Fahrer, der im Rahmen eines internationalen Straßenpersonenverkehrs, der kein Linienverkehr ist, eine Einzelfahrt durchführt, die wöchentliche Ruhezeit nach einer vorangegangenen regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit um bis zu zwölf aufeinander folgende 24-Stunden-Zeiträume verschieben. (Auszug aus AETR Neu in der Berufskraftfahrer 6)
Wie bitte?
Wenn ich das richtig verstehe, hat der beispielsweise Kroatische Unternehmer, Fahrer einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem Deutschen Fahrer, Unternehmen.
Das kann ich nicht glauben.
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