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Kein Anspruch auf LKW-Parkplatz in Wohngebiet

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  • Kein Anspruch auf LKW-Parkplatz in Wohngebiet

    Selbstständige Fernfahrer dürfen ihren LKW über Nacht oder an Wochenenden nicht in einem Wohngebiet abstellen, nur damit sie bei einem Auftrag schneller startbereit sind. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden (AZ.: 1 A 126/10).
    Die Richter wiesen in dem jetzt veröffentlichten Urteil die Klage eines Fahrers aus Göttingen zurück, der als Subunternehmer für eine größere Firma tätig ist. Der Mann hatte angeführt, er müsse sofort starten können, wenn er Expressaufträge erhält. Die Richter dagegen entschieden, es sei dem Fahrer zuzumuten, seinen LKW über Nacht und an Wochenenden in einigen Kilometern Entfernung auf einer als Parkplatz zugelassenen Fläche abzustellen. (dpa)
    Wenn du ein Problem mit mir hast zieh dir ne Nummer und stell dich hinten an :fight:

  • #2
    Finde ich richtig...wir dürfen ja auch nicht auf Dauer in Wohngebieten parken...und das ein Selbständiger ein PKW hat,sollte man ja wohl annehmen...wenn nicht macht er ja in seiner Selbständigkeit etwas falsch...

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    • #3
      Mir wurde mal 50 000 Euro Strafe angedroht für das parken am Bahnhof. Die Kühlmaschine war zu laut......

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      • #4
        Ich suche schon länger ein Haus mit LKW-Stellplatz....da muss ich wohl auf Nachbarn verzichten.

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        • #5
          Zitat von Skydiver Beitrag anzeigen
          Ich suche schon länger ein Haus mit LKW-Stellplatz....da muss ich wohl auf Nachbarn verzichten.
          Nö, auf deinem eigenen Grund und Boden kannst du tun und lassen, was du willst (äähm... musst.../ was deine Frau will)... es sei denn, du willst mit laufendem Aggregat parken... Aber bei dir zu Hause? Ich würde das nicht wirklich wollen... Dann würde ich selbst ausziehen...
          MfG Der Tommy...
          ___________________________________________

          LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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          • #6
            Ich ziehe dann auch aus, wenn morgens um 5.00 Uhr der LKW vor meinem Schlafzimmerfenster gestartet wird. Außerdem gibts nen Riesen-Ehekrach bzw. die Scheidung wenn der trottelige Skydiver es schafft einen unserer Kater platt zu fahren.

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            • #7
              Versprochen???

              Jetzt fange ich richtig an zu suchen.:lmao[1]:

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              • #8
                Zitat von Skydiver Beitrag anzeigen
                Versprochen???

                Jetzt fange ich richtig an zu suchen.:lmao[1]:
                Wenn ich euch beide nicht pers. kennen würde , tät ichs glauben :thinking:
                Kein Bier für Schröter



                Gruß Lutz

                Der Waldgeist

                Kommentar


                • #9
                  Zitat von Lutz Beitrag anzeigen
                  Wenn ich euch beide nicht pers. kennen würde , tät ichs glauben :thinking:
                  Lol ... suchen kann er ja - aber, ob er fündig wird ...

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